Einigung zum Rentenpaket erzielt
In der Nacht zum 29.08. 2018 hat sich die große Koalition nun doch endlich zum Rentenpaket von Hubertus Heil geeinigt. Das Bundeskabinett der Regierung will am 29.08.2018 dieses Reformpaket verabschieden und das Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen.
Endlich wurde eine Einigung zum Rentenpaket erzielt. Die Koalitionäre haben sich an verschiedenen Punkten gerieben. Jetzt steht die Einigung. Damit ist die Zeit der Unklarheit vorbei. Keine Spekulation und Mutmaßungen mehr. Jetzt kann sich jeder auf die neue Rechtslage zum 01.01.2019 einrichten. Wir, die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de, berichten, was konkret zum 01.01.2019 kommen wird.
Einigung zum Rentenpaket erzielt: Die Änderungen in der Rente zum 01.01.2019
Folgende Punkte im Rentenreformpaket des Bundesministers für Arbeit und Soziales sind am 28.08./29.08.2018 vereinbart worden:
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
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Neue Mütterrente für 7 statt 3 Millionen Erziehende die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben= ab 1. Januar gibt es für jede Mutter einen halben Rentenpunkt mehr und 6 Monate Erziehungszeit mehr (Bestandsrentner bekommen den pauschalen Zuschlag),
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Die Erwerbsminderungsrente wird deutlich verbessert, die Zurechnungszeit wird um über 3 Jahre angehoben, von jetzt 62 Jahren und 3 Kalendermonaten auf 65 Jahre und 8 Kalendermonate (wir hatten berichtet),
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Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens,
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Geringverdiener sollen beim Beitrag zur Rentenversicherung ohne Verlust für die spätere Rente entlastet werden,
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Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5 Prozent.
Einigung zum Rentenpaket erzielt: Tipps und Hinweise zur neuen Mütterrente
Besser als gar nichts, so werden viele Betroffene jetzt zu dieser neuen Regelung der Mütterrente sagen. Der Gesetzesentwurf der am 29.08.2018 durch die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wird, wird letzte Zweifel zerstreuen.
Was bedeutet die neue Mütterrente 2 für die betroffenen Mütter und Väter, die es betrifft (ca. 7 Millionen)? Es ist zu unterscheiden, zwischen den Betroffenen die schon in Rente sind und die es noch nicht sind und Hinterbliebenenrentenbeziehern.
Die Zugangsrentnerinnen und Rentner, die also erst nach dem 01.01.2019 eine Rente bekommen, werden sich überlegen müssen, ob sie den Renteneintritt nicht vor dem 31.12.2018 vorziehen. Dies natürlich nur, wenn es rechtlich und tatsächlich auch möglich ist, den Rentenbeginn zu ändern.
Die Ausweitung der neuen Mütterrente 2 (halber Entgeltpunkt) wird für die Zugangsrentner folgendes bedeuten:
- 6 Monate Kindererziehungszeiten mehr als Wartezeiten für eine Rente (sehr wichtig),
- 0,5 Entgeltpunkte maximum, Verrechnung ist wegen additiver Einkommensanrechnung möglich.
Mit einem solchen Vorziehen kann es sein, dass die Versicherte von der günstigeren Zuschlagsregelung der Mütterrente 2 profitiert, als wenn sie als Zugangsrentnerin wegen einer eventuellen Einkommensanrechnung (additive Anrechnung) weniger Rentenpunkte bekommt. Bei der Zuschlagsregelung bekommen Bestandsrentner ohne einen Abschlag zu bekommen, den halben Rentenpunkt als persönlichen Entgeltpunkt zuerkannt. Macht also für die Bestandsrentnerin ( Rentenbezieher vor dem 01.01.2019) schon mal mit einem Schlag pro Kind ca. 15-16 Euro monatlich mehr Rente aus (Brutto).
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Bei dieser Entscheidung werden die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner (die es betrifft) genau rechnen müssen. Denn wenn der vorzeitige Renteneintritt mit einem Abschlag in der Rente versehen ist, muss man genau vergleichen, ob sich die ganze Sache auch wirklich rechnet.
Die Bestandsrentnerinnen und Rentner werden einen abschlagsfreien pauschalen Zuschlag an einem persönlichen halben Entgeltpunkt erhalten. Und zwar ohne Einkommensanrechnung. Und auch ohne Abschlag, weil der persönliche Entgeltpunkt (wie auch in der Mütterrente 1 seit 01.07.2014 geschehen) abschlagsfrei ist. Es erfolgt keine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, ob und wie lange die Erziehung des jeweiligen Kindes erfolgt ist, entscheidend ist nur die Zuordnung zum begünstigten Versicherten. Die Gutschrift erfolgt durch einen Rentenbescheid in der Erklärung der zu den persönlichen Entgeltpunkten.
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Bestätigung Koalitionsausschuss vom 28.08.2018 zur Einigung Rentenpaket
Wer also 3 Kinder hat, die vor 1992 geboren sind, bekommt als bestehender Rentner ab dem 01.01.2019 mindestens 1,5 Entgeltpunkte als abschlagsfreie Entgeltpunkte auf die für die Rente festgestellten Entgeltpunkte pauschal gutgeschrieben.
Einigung zum Rentenpaket erzielt: Hinterbliebenenrenten
Wer eine Hinterbliebenenrente (z.B. eine Witwerrente) bezieht und die verstorbene Ehefrau hatte vor 1992 Kinder erzogen, sollte hier auf jeden Fall prüfen. Denn in der Witwen-oder Witwerrente leben die Rentenansprüche der (oder des) Verstorbenen weiter. Also sollte je nach Fallkonstellation die Neuberechnung der Witwenrente beantragt werden. Aber vorher genau prüfen und rechnen lassen. Denn manchmal kommen auch andere ungewünschte „Nebenprodukte“ bei einer ungeprüften Neufeststellung zu Tage. Aber generell dürften sich auch die Hinterbliebenenrentenbezieher über eine kleine Erhöhung der Rente freuen können.
Einigung zum Rentenpaket erzielt: Zurechnungszeit wird deutlich ausgeweitet
Die Zurechnungszeit zur Erwerbsminderungsrente wird deutlich ausgeweitet werden. Wir hatten berichtet. Für Neurentner bei der EM-Rente wird sich diese Regelung im Einzelfall deutlich bemerkbar machen. Daneben betrifft es aber auch die Neurentner bei Hinterbliebenenrenten, da es in diesen Renten auch die Zurechnungszeit gibt. Der ein oder andere Antragsteller einer EM-Rente wird sich wegen diesen Nachrichten überlegen, ob er seinen Rentenbeginn nicht in das Jahr 2019 verlegt. Denn die neue Zurechnungszeit gibt es für die EM-Rentenfälle, bei denen die EM-Rente zum 01.01.2019 beginnt oder danach. Weiterbewilligungen von ausgelaufenen befristeten Erwerbsminderungsrenten sind davon nicht umfasst!
Fazit!
Die Katze ist aus dem Sack. Hubertus Heil hat sich bei der Mütterrente 2 mit seinem Vorschlag durchsetzen können. Damit ist der Rentenvorschlag der CSU vom Tisch und quälende Streitigkeiten vor den Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht wohl auch. Besser als nichts, so lautet die Devise. Wir hätten uns für alle Mütter und Väter einen Rentenpunkt gewünscht, aber es ist auch eine Frage der Finanzierbarkeit.
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