Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017
In unserem Beitrag Einkommen zur Erwerbsminderungsrente vom 22.05.2017 in Aktuelles bei rentenbescheid24.de haben wir eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente gegeben.
In dieser kurzen Übersicht zeigen wir für die einzelnen Arten der Erwerbsminderungsrenten die bis zum 30.06.2017 geltenden Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017 auf.
Ab dem 01.07.2017 gelten andere gesetzliche Regelungen der Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017. Warum ist das so, werden Sie sich fragen? Die neue Flexirente gibt den Takt vor.
Aufgepasst!
Zum 01.07.2017 gelten die neuen Regeln des Hinzuverdienstes zur Altersrente und Erwerbsminderungsrente. Grund der Änderung: Die neue Flexirente! Wissenswertes zum Thema der neuen Flexirente können Sie aus unserem aktuellen Ratgeber zur Flexirente erfahren.
Bei der Hinterbliebenenrente hat sich nichts verändert. Dort gelten weiterhin Einkommensanrechnungsvorschriften des Sozialgesetzbuch Nr.6. Diese Hinzuverdienstregelungen bei der Hinterbliebenenrente ähneln der neuen Regelungen, welche ab dem 01.07. 2017 bei der Altersrente und Hinzuverdienst gelten.
Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017 : ein Zahlenspiel!
Die Hinzuverdienstregelungen bei der Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich nach der Art der Erwerbsminderungsrente.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Wir unterscheiden zwischen der vollen Erwerbsminderungsrente, der teilweisen Erwerbsminderungsrente und der teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Daneben wird auch noch unterschieden, ob der versicherte Rentner in West oder Ost Deutschlands lebt. Hintergründe und Details zur Erwerbsminderungsrente erfahren Sie hier!
Anpassung der Bezugsgröße im Januar 2017
Im Januar 2017 wurde die Bezugsgröße erhöht. Somit erhöhte sich auch automatisch die Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente. Was die Bezugsgröße ist, erfahren Sie hier in unserem Renten-ABC.
Ab dem 01.07.2017 kommt es wegen der neuen Flexirente zu generell anderen Berechnungsvorschriften bei der Erwerbsminderungsrente, was den Hinzuverdienst angeht.
Hinzuverdienst: Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen!
Der Hinzuverdienst neben der Erwerbsminderungsrente ist entweder das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Was beide Begriffe bedeuten, können Sie hier erfahren! Wir hatten in einem interessanten Beispiel dargelegt, ob die Urlaubsabgeltung im Falle des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente anrechenbarer Hinzuverdienst ist oder nicht!
Die volle Erwerbsminderungsrente: die Hinzuverdienstgrenzen bis zum 30.06.2017
Bis zum 30.06.2017 gilt der bundeseinheitliche Grenzwert von 450 € anrechnungsfrei bei einer vollen EM-Rente.
Auf Grund der einzelnen Stufen der Teilrente der vollen Erwerbsminderungsrente (¾, ½ , ¼) ergeben sich, folgende Hinzuverdienstgrenzen in Zahlen, die nach West und Ost unterschieden werden.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Die Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017 werden ganz einfach berechnet: Die monatliche Bezugsgröße West wird mit den Entgeltpunkten der letzten 3 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung multipliziert. Das Produkt dieser Berechnung wird dann mit jeweils unterschiedlichen Faktoren nach § 96 a SGB VI vervielfältigt. Wie diese aussehen, können Sie hier nachlesen! Dann ergibt sich die individuelle Einkommensgrenze. Die Mindestentgeltpunkte sind 1,5.
Wenn man aber die individuellen Entgeltpunkte nicht hat, so sieht die Berechnung bundeseinheitlich so aus:
Die Berechnung!
Die Bezugsgröße West von 2.975 € wird mit 1,5 Entgeltpunkten multipliziert und mit den oben genannten Werten vervielfältigt: Heraus kommen die bundeseinheitlich geltenden Mindesteinkommensgrenzen, die auch im Rentenbescheid so ausgewiesen werden müssen, wenn eine individuellen Hinzuverdienstgrenze nicht ausgerechnet werden kann.
Für den Rentenbereich Ost gilt die Regelung des § 228a SGB VI. Für Erwerbsminderungsrentenbezieher aus dem Osten wird die monatliche Bezugsgröße Ost (2660€) mit den aktuellen Rentenwert Ost vervielfältigt und dann durch den aktuellen Rentenwert West geteilt.
Die Bezugsgröße West beträgt 2017 = 2.975€. Im Osten sind es 2660 €.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Die Zahlen konkret: volle EM-Rente
Rechtskreis West:
- bundeseinheitlich 450 € anrechnungsfrei
- in Höhe von 3/4 der Vollrente: 758,63 Euro
- in Höhe von 1/2 der Vollrente: 1.026,38 Euro
- in Höhe von 1/4 der Vollrente: 1.249,50 Euro.
Rechtskreis Ost:
- in Höhe von ¾ der Vollrente= 714,03 €
- in Höhe von ½ der Vollrente= 966,04 €
- in Höhe von ¼ der Vollrente= 1.176,05 €
Die teilweise Erwerbsminderungsrente und die Hinzuverdienstgrenzen!
Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) bezieht, muss nach § 96 a SGB VI Hinzuverdienstgrenzen beachten. Details zur teilweisen Erwerbsminderungsrente können Sie hier nachlesen!
Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist eine halbe Rente im Vergleich zur vollen Erwerbsminderungsrente!
Bis zum 30.06.2017 gelten folgende Anrechnungsgrenzen:
Rechtskreis West:
- in voller Höhe= 1.026,38€
- in halber Höhe= 1.249,50€
Rechtskreis Ost:
- in voller Höhe= 966,04€
- in halber Höhe= 1.176,05€
Merke!
Die Hinzuverdienstgrenzen der teilweisen EM-Rente jährlich zwei mal bis zum Doppelten überschritten werden. Es kommt dann nicht zur einer Kürzung der Rente. Ähnliche Regelung kennen Sie bei dem bundeseinheitlichen Hinzuverdienst von 450€, der auch 2xmal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden darf, ohne das die volle EM-Rente gekürzt wird. Damit die Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017 eingehalten werden.
Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017: ab 01.07.2017
Durch die Flexirente wird alles neu berechnet. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente, wie auch bei der teilweisen EM-Rente. Wir hatten berichtet, dass die neuen Regelungen auch für beide Frührenten gilt. Hier ein kurzer Überblick:
- es gibt den neuen bundeseinheitlich geltenden anrechnungsfreien Betrag von 6300€, der auch bei der vollen EM-Rente gilt,
- die unterschiedlichen Bezugsgrößen West und Ost werden aufgehoben, es gilt eine Bezugsgröße
- die starren Stufen bei der vollen Erwerbsminderungsrenten fallen ersatzlos weg.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen
Volle EM-Rente ab dem 01.07.2017
- es gilt der bundeseinheitliche Freibetrag des Hinzuverdienstes von jährlich 6300€
- dieser Freibetrag ist „rentenunschädlich“,
- wird dieser Freibetrag überschritten, gibt es die Einkommensanrechnung mit 40 Prozent von 1/12 des Jahreshinzuverdienstes, der den Freibetrag überschreitet
Teilweise Erwerbsminderungsrente ab dem 01.07.2017
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente und teilweisen EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit wird ab dem 01. Juli die Hinzuverdienstgrenze immer individuell berechnet. Dies geht so:
Das 0,81-fache der jährlichen bundeseinheitlich neuen Bezugsgröße (ab 01.07.2017 neu geregelt = 2975x 12= 35.700€) wird mit den höchsten Entgeltpunkten des Kalenderjahres der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente vervielfältigt. As Mindestentgeltpunkte gelten nach der neuen Flexirente 0,5 Entgeltpunkte.
Daher beträgt bei der teilweisen EM-Rente ab dem 01.07.2017 der Jahres hinzuverdienst der nicht zu einer Kürzung der teilweisen EM-Rente führt (rentenunschädlich) = 14.458,50 € oder monatlich 1204,87€. Dann klappt es auch mit dem Einkommensgrenzen der EM-Rente 2017.
- 700 x 0,81x 0,5 Entgeltpunkte = 14.458,50€
Aufgepasst!
Den Hinzuverdienst nicht verwechseln mit den strengen Vorgaben der Stunden, die man bei einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente arbeiten darf.
- Volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich
- Bei teilweise EM-Rente 3 bis unter 6 Stunden täglich!
Werden diese Vorgaben überschritten, ist die Rente weg!
Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht: Hinzuverdienst bis zum 30.06.17
Bei der vollen EU-Rente gilt auch der 450€ Mindestfreibetrag monatlich. Eine Doppelüberschreitung wie bei der Erwerbsminderungsrente gibt es bei dieser Rente nicht. Sollte die 450€ monatlich überschritten werden, gilt, dass die Rente als Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird (2/3- der Vollrente). Übt man während dem Rentenbezug eine selbstständige Tätigkeit aus, so ist der Rentenanspruch der Erwerbsunfähigkeitsrente weg. Auch für den Fall, dass der Versicherte 450€ aus seiner selbstständigen Tätigkeit bezieht.