Einladung zum Rentengespräch im Bundestag
In 2017 war unser Rentenberater Peter Knöppel im Bundestag. Er hatte dort die Gelegenheit, mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten über die anstehenden Fragen und Probleme einer Lösung für betroffene ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner zu sprechen, die nach der Wiedervereinigung Verluste ihrer Anwartschaften aus der ehemaligen DDR hinnehmen mussten. Betroffen sind unter anderem die Bergleute der kohleverarbeitenden Industrie der ehemaligen DDR aus Borna-Espenhain, die Aufbauprofessoren, die Chemiker und Physiker, Krankenschwestern, Reichsbahner, Sportstudenten (Leistungssport) und die geschiedenen Ehefrauen. Im ersten Gespräch mit ca. 3 Minuten Redezeit stellte Herr Knöppel die Probleme der Bergleute vor.
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Eine zweite Einladung zum Rentengespräch im Bundestag durch die Bundestagsabgeordneten Frau Daniela Kolbe ( SPD) und Herrn Dr. Weiler (CDU) zum 14.06.2018 war die Folge. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass es einen Fonds geben soll, der für bestimmte Personen aus den oben genannten Gruppen (nicht abschließend aufgezählt) einen finanziellen Ausgleich für erlittenes Unrecht geben soll. Wie genau dies aussehen kann, ist noch völlig offen. Das Kernproblem für alle betroffenen Gruppen ist, dass die Ansprüche jeweils gruppenspezifisch unterschiedlich sind und dass den Rentnerinnen und Rentnern die Zeit davon läuft.
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Viele der Versicherten sind schon weit über 70 Jahre alt. Jedes Jahr sterben viele der Anspruchsteller aus Altersgründen! Insgesamt kämpfen die Betroffenen seit ca. 25 Jahren für ihre Rechte, in den meisten Fällen meist erfolglos. Entweder vor Gericht oder mit Petitionen vor dem Bundestag.
Einladung zum Rentengespräch im Bundestag: Im Gespräch, aber keine Versprechungen
Der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel sagt, dass diese Gesprächsrunden extrem wichtig sind. Erstens erhalten die Politikerinnen und Politiker Kenntnis von den Problem und können sich selbst ein Bild machen. Danach gehen diese Informationen in die Fraktionen der Parteien. Frau Kolbe und Herr Dr. Weiler versicherten, dass die Fragen zu diesem Rentenkomplex in der SPD und CDU angekommen sind und an einer Lösung gearbeitet wird. Es ist aber noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Am 14.06.2018 konnten die betroffenen Gruppen sich nochmals vorstellen und kurz auf ihre Probleme eingehen. Das Gespräch in den Räumen des Paul-Löbe Hauses im Bundestag stand aber unter dem Eindruck der Fraktionssitzung der CDU/CSU zu den Fragen des Asylrechtes, in welchem es auch um die Zukunft der Regierung ging. Es wurde am 14.06.2018 in Funk und Fernsehen über diese zuspitzte Situation berichtet.
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Einladung zum Rentengespräch im Bundestag: Worum geht es bei den Bergleuten?
Die Bergleute der kohleveredelnden Industrie der ehemaligen DDR hatten bis zum 31.12.1996 (nach dem Rentenüberleitungsgesetz = RÜG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Höherbewertung ihrer Entgeltpunkte wegen einem Steigerungsfaktor 2,0. Dieser Steigerungsfaktor wurde den Bergleuten in der ehemaligen DDR nach der Rentenverordnung 1968 unter den in der Verordnung genannten Voraussetzung rechtlich eingeräumt. Die RentenVO-DDR stellte das gesamte Rentenrecht der DDR unter eine einheitliche Rechtsgeltung. Die Bergleute der Veredlungsindustrie hatten Anspruch auf diesen Steigerungsfaktor, da sie (so stand es als Bedingung in der Verordnung) unter Einwirkung von Stäuben, Gasen und toxischen Giften die gewonnenen Bergbauprodukte (meist Braunkohle) in andere wichtige Grundstoffe in der DDR veredelten.
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Wer die Bilder aus Borna-Espenhain kennt, weis unter welchen Bedingungen diese Bergleute gearbeitet und auch gelitten haben. Viele der Versicherten sind an Krebs oder anderen schweren Erkrankungen der Atemorgane schon zeitig verstorben. Mit dem RÜG war dann am Stichtag 31.12.1996 Schluss mit den Ansprüchen. Wer als Bergmann seine Rente erst später beantragte, kam nicht mehr in den Genuss dieses Steigerungsfaktor 2,0. Mit der Folge, dass Rentenkürzungen individuell bis zu 500€ monatlich eingetreten sind. Hinzu kommt noch, dass die meisten Bergleute nach der Wende aus ihren Betrieben entlassen worden sind und dann in Frühverrentungen mit zum Teil bis 18 % Abschlag in der Rente gehen mussten.
Die anderen betroffenen Gruppen haben ihre eigenen Geschichten und Ansprüche, die aber im Ergebnis so ähnlich sind, wie die Bergleute, die unser Rentenberater Peter Knöppel unterstützt.
Einladung zum Rentengespräch im Bundestag: Wie geht es weiter?
Die betroffenen Gruppen sollten untereinander auch im Gespräch bleiben, Erfahrungen austauschen und nach neuen Wegen suchen, ihre Ansprüche zu sichern. Dabei wäre der Weg, den die geschiedenen Frauen gegangen sind, ein interessanter Ansatz für alle Gruppen. Des Weiteren sind möglicherweise neue Kommissionen und Gesprächsrunden mit den Einzelfraktionen im Gespräch, damit die einzelnen Gruppen ihren historische Werdegang in der ehemaligen DDR (und die damals versprochenen Rentenansprüche), Vorstellungen und Rechtsfragen näher an die Bundestagsabgeordneten herantragen können. Damit in naher Zukunft eine Lösung zu den Rentenfragen der verschiedenen Gruppen geschaffen wird. Alle Gruppen waren sich einig weiterzumachen. Sie bedankten sich bei Frau Kolbe und Herrn Dr. Weiler für die Aufnahme der Gespräche, denn nur so kann es zu einer Lösung kommen!
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