Energie­preis­pauschale für Rentner- Antworten auf die wichtigsten Fragen

 

Energie­preis­pauschale für Rentner unser FAQ

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Am 3. September 2022 verkündete die Ampelkoalition das dritte Entlastungspaket zur Milderung der explosionsartig gestiegenen Energiekosten und des Inflationsanstiegs. Zur Abmilderung werden Rentner als Einmalzahlung die 300€ Energiepreispauschale erhalten.  Studenten und Auszubildende sollen einmalig 200€ erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte am 05.10.2022 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsberechtigte und zur Erweiterung des Übergangsbereichs.

Seit dem Bekanntwerden des dritten Paketes überrollt rentenbescheid24.de eine wahre Lawine an Fragen zum Thema Energiepreispauschale für Rentner. Videos zum Thema stehen auf unserem Youtube-Kanal rentenbescheid24.de für Antworten bereit.

Unser FAQ gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiepauschale für Rentner. Klicken Sie einfach auf die Frage und lesen Sie die Antwort.*

*Unsere Antworten orientieren sich an der Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsberechtigte und zur Erweiterung des Übergangsbereichs. Desweiteren an den Regelungen zur Energiepreispauschale im Einkommensteuergesetz (§§ 112-122 EStG) und aus Quellen, die mit Stand 21.10.2022 zur Verfügung stehen. Vor allem die Erläuterungen des Bundesministeriums für Finanzen zum Thema Energiepreispauschale für Erwerbstätige und im Speziellen für Rentner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Energiepreispauschale für Rentner mit Stand 21.10.2022.

Was steckt hinter der Energiepreispauschale für Rentner?

Antwort

Am 03. 09. 2022 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die bisher vom Energiegeld aus dem Steuerentlastungsgesetz ausgeschlossen waren, finanziell entlastet werden sollen. Sie (Rentner) sollen eine Energiepreispauschale von 300€ erhalten. Die Energiepreispauschale dient als finanzielle Entlastung der gesetzlichen Rentenempfänger aufgrund der anhaltend hohen Energiepreise. Die Rechtsgrundlage für die Energiepreispauschale ist mit Stand 21.10.2020  das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsbeziehende "RentEPPG". Der Bundestag hat am 20.10.2022 die Energiepreispauschale für Rentner beschlossen!

Die Energiepreispauschale für Rentner ist eine Kopfpauschale! Sie wird an jeden anspruchsberechtigten Rentner nur einmal gezahlt!

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-energiegeld-fuer-rentner-ungekuerzt-in-voller-hoehe/

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Wer hat Anspruch auf die Zahlung der Energiepreispauschale?

Antwort

Das Energiegeld von 300€ erhält, wer am 01.12.2022 (Stichtag) Anspruch auf folgende gesetzliche Rentenarten hat:

  • Altersrente,

  • Rente wegen Erwerbsminderung und

  • gesetzliche Hinterbliebenen (auch Waisenrente).

Anspruch auf die Zahlung der Energiepreispauschale besteht nur bei einem dauerhaften Wohnsitz im Inland. Diese Regelung entspricht auch den Vorgaben des § 113 Einkommensteuergesetz unter Verweis auf § 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz.

Die Energiepreispauschale erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Bezieher einer gesetzlichen Unfallrente (Stand 21.10.2022) haben keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale ab dem 01.12.2022!

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-energiegeld-fuer-rentner-ungekuerzt-in-voller-hoehe/

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Muss ich die Energiepreispauschale extra bei der Rentenversicherung beantragen?

Antwort

Nein. Einen gesonderten Auszahlungsantrag müssen Sie nicht stellen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Pauschale automatisiert aus! Es gibt aber Ausnahmen. Wenn Sie als Rentner die Energiepauschale nicht bis zum 15.12.2022 durch Ihren Rententräger ausgezahlt bekommen, können Sie ab dem 09.01.2022 bis zum 30.06.2022 einen Zahlungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See in Bochum stellen. Sie dürfen Ihre Rentenversicherungsnummer nicht vergessen.

 

Weitere Informationen unter:

https://rentenbescheid24.de/ohne-antrag-zuzr-energiepreispauschale-fuer-rentner-ausnahmen/

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Wann wird die Energiepreispauschale durch die Rentenversicherung ausgezahlt?

Antwort

Zahlungstermin der Energiepauschale ist bis zum 15.Dezember 2022. Die Überweisung der 300€ erfolgt neben den "normalen Rentenzahlungen", die andere Fälligkeitstermin haben. Aktuell (Stand 05.10.2022) ist noch unklar, ob die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung der 300€ für alle in Betracht kommenden Rentner*innen mit einem gesonderten Schreiben ankündigt. Personen die erstmals im Dezember 2022 einen Rentenanspruch haben, werden die 300€ zum zweiten Auszahltermin Anfang 2023 durch ihre zuständige Rentenzahlstelle erhalten. Eine Auszahlung der 300€ EPP ist für diese Rentner aus technischen Gründen im Dezember 2023 nicht möglich!

 

Weitere Informationen unter:

https://rentenbescheid24.de/auszahlungstermin-energiepauschale-fuer-rentner/

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Bekomme ich die Energiepauschale doppelt gezahlt, wenn ich zwei gesetzliche Renten erhalte (Mehr­fach­rentenbezieher)?

Antwort

Rentenbezieher eine Altersrente und Witwenrente oder  Erwerbsminderungsrente und Witwen/Witwerrente sind Mehrfachrentenbezieher. Diese erhalten die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Also 300€ Einmalzahlung. Keine Mehrfachzahlung!

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-energiegeld-fuer-rentner-ungekuerzt-in-voller-hoehe/

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Wird die  Energie­preis­pauschale an Rentner-Ehepaaren oder Rentner-Wohn­gemeinschaften nur einmal pro Haushalt oder pro Kopf gezahlt?

Antwort

Die Energiepauschale ist eine Kopfpauschale. Besteht eine Ehe aus zwei Rentnern oder die Wohngemeinschaft aus mehreren Rentenbeziehern und haben diese im September 2022 einen Anspruch auf eine der genannten gesetzlichen Rentenarten, so steht jedem der Rentenbezieher die 300€ Energiepauschale jeweils einmal zu. Also in unserem Ehehaushalt gibt es dann 2 x 300€ Energiepreispauschale bis zum 15.12.2022 gezahlt.

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-energiegeld-fuer-rentner-ungekuerzt-in-voller-hoehe/

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Erhalten Erwerbsminderungs­rentner die Energie­preispauschale gezahlt?

Antwort

Ja! Bezieher eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten, wenn sie im September 2022 Anspruch auf diese Rente/n haben, die 300€ am 01.12.22 von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.

Dies gilt aber nur, wenn die EM-Rentner nicht aus einem anderem Grunde die Energiepreispauschale erhalten haben. Wenn sie zum Beispiel neben der Rente ein Beschäftigungsverhältnis oder pauschal versteuerten Minijob am 01.09.2022 ausgeübt haben und vom jeweiligen Arbeitgeber die Pauschale mit dem Arbeitslohn ausgezahlt bekommen. Doppelzahlungen der Energiepauschale sind verboten!

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-300e-energiegeld-auch-fuer-erwerbsminderungsrentner/

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Wird die Energie­preis­pauschale auf die Witwenrente angerechnet?

Antwort

Nein! Nach § 122 Einkommensteuergesetz gilt, dass die Energiepreispauschale auf einkommensabhängige Sozialleistungen nicht angerechnet wird. Die 300€, die ein Witwen-oder Witwerrentenbezieher am 01.12.2022 bekommen kann, werden nicht als Einkommen nach § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6 auf die Witwen-oder Witwenrente angerechnet.

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-energiegeld-fuer-rentner-ungekuerzt-in-voller-hoehe/

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Rente und Beschäftigung: Bekomme ich die 300€ Energiegeld bis zum 15.12.2022 extra, wenn ich die 300€ schon ab dem 01.09.22 durch meinen Arbeitgeber erhalten habe?

Antwort

Ja, eine Doppelzahlung der Energiepreispauschale ist gesetzlich nicht ausgeschlossen. Rentner, die schon wegen einer Beschäftigung aus einem lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnis oder einem pauschalversteuerten Minijob am 01.09.2022 die Energiepauschale ausgezahlt bekommen haben, erhalten die Energiepreispauschale bis zum zum 15.12.2022 noch einmal extra gezahlt. So ist der Stand, wie ihn auch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in seinen FAQ zu Fragen zur Energiepreispauschale (14.10.2022) bekanntgegeben hat. Da das entsprechende Gesettz noch nicht durch den Bundestag verabschiedet worden ist, kann es noch Änderungen geben!

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/2-mal-300-euro-energiegeld-fuer-rentner/

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Kann ich als Rentner mit Grundsicherung die 300€ Energiegeld extra neben dem Hartz-Bonus von 200€ erhalten, oder wird die 300€ an den Bonus dem ich im Juli 2022 erhalten habe, angerechnet?

Antwort

Nein! Eine Anrechnung der Energiepreispauschale an den Bonus von 200€, den Sie als Grundsicherungsempfänger erhalten haben, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ebenso gibt es keine Anrechnung des Energiegeldes von 300€ an die Grundsicherungsleistung! So sagt es uns der § 122 Einkommensteuergesetz. Der Anspruch auf den hartz-IV Bonus aus dem zweiten Entlastungspaket, ist ein anderer als der Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentner zum 01.12.2022!

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/keine-anrechnung-300e-energiegeld-auf-hartz-iv-zuschuss/

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Werden von den 300€ Energiegeld für Rentner Sozialabgaben abgezogen?

Antwort

Nein! Die Energiepreispauschale ist kein SV-pflichtiges Einkommen/ Entgelt. Sie ist aber einkommenssteuerpflichtig.

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/werden-von-dem-energiegeld-fuer-rentner-sv-beitraege-abgezogen/

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Erhöht die Energiepauschale 300€ meine laufenden Rentenansprüche?

Antwort

Nein! Die Energiepreispauschale ist kein rentenversicherungspflichtiges Entgelt oder Arbeitseinkommen! Sie erhalten als gesetzlicher Rentner deshalb keine zusätzliche Entgeltpunkte aus der Energiepreispauschale für die eigene Rente berechnet.

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-energiegeld-fuer-rentner-ungekuerzt-in-voller-hoehe/

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Ich bin Rentner und beziehe Wohngeld! Wird die Energiepreis­pauschale an das Wohngeld angerechnet?

Antwort

Nein. Die Energiepreispauschale ist auf einkommensabhängige Sozialleistungen nicht anrechenbar! Die Energiepreispauschale ist kein Arbeitsentgeld oder SV-pflichtiges Einkommen!

 

Weitere Informationen unter:
https://rentenbescheid24.de/zahlung-energiegeld-fuer-rentner-ungekuerzt-in-voller-hoehe/

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Ist die Energie­preis­pauschale von 300€ einkommen­steuerpflichtig?

Antwort

Ja! Die Energiepreispauschale ist eine einkommensteuerpflichtige Einnahme. Sie wird dann versteuert, wenn die Energiepauschale und die anderen zu versteuernden Einkünfte der Rentner*innen so hoch sind, dass sie den Grundfreibetrag der für 2022 gilt übersteigt. Im Grunde kann man sagen, je niedriger die Renteneinkünfte eines anspruchsberechtigten Rentners sind, um so mehr bleibt von der Energiepreispauschale im Jahr der Steuererklärung 2023 für das Zuflussjahr 2022 übrig. Wer so geringe Renteneinkünfte hat, dass er mit der Energiepreispauschale von 300€ nicht über den steuerlichen Grundfreibetrag kommt, muss keine Steuern zahlen. Die Frage, ob ein Rentner eine Steuererklärung nur allein deswegen, weil er die Energiepreispauschale erhält, abgeben muss, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Wer auf seine Renteneinkünfte noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, sollte durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater seine Renteneinkünfte inklusive Energiepauschale prüfen und berechnen lassen.

 

Weitere Informationen unter:
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Mache ich mich strafbar, wenn ich die Energiepreispauschale doppelt kassiere?

Antwort

Auch hier gilt. Es kommt darauf an! Wer gegenüber der Rentenversicherung oder anderen Stellen bewusst falsche Angaben zur Erlangung der 300€ Energiepauschale macht, kann sich strafbar machen. Bei leichtfertig unrichtige Angaben kann es zur einer Ordnungswidrigkeit kommen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weitere Informationen unter:

https://rentenbescheid24.de/vorsicht-boese-falle-rentner-falschangaben-beim-energiegeld/

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Bekomme ich als Rentner mit Wohnsitz im Ausland die 300€ Energieprämie am 01.12.2022 ausgezahlt?

Antwort

Nein! Der Anspruch der Energiepreispauschale ist für alle Berechtigten, sei es Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Minijobber und auch Rentner nach § 113 Einkommenssteuergesetz an einen  dauerhaften Wohnsitz mit unbeschränkter Steuerpflicht gebunden. Auch diejenigen Rentner, die im Ausland leben und eine unbeschränkte Steuerpflicht durch das zuständige Finanzamt zugesprochen bekommen haben, haben keinen Anspruch auf die 300€ -Zahlung im Dezember 2022. Grund für diese Regelung ist, dass der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders hart treffen.

 

Weitere Informationen unter:

https://rentenbescheid24.de/rentner-im-ausland-erhalten-300e-energiegeld-nicht-gezahlt

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Ich beziehe eine EU-Auslandsrente, wie aus Österreich und wohne in Deutschland! Bekomme ich auch die 300€ ausgezahlt?

Antwort

Wer eine Rente oder vergleichbare Versorgung aus dem Ausland ( nur EU-Ausland, wie Österreich, Frankreich, Schweiz, Holland usw) erhält und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, erhält auch die 300€ Energiegeld gezahlt. Aber nur dann, wenn der Berechtigte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.  Da der Rentner keine deutsche Rente erhält, muss er ab dem 09.01.20022 bis zum 30.06.2022 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum einen Zahlungsantrag für die 300€ stellen.

 

Weitere Informationen unter:

https://rentenbescheid24.de/rentner-im-ausland-erhalten-300e-energiegeld-nicht-gezahlt

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Ist die Energiepreispauschale für Rentner 300€ pfändbar?

Antwort

Laut den Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Stand 05.10.2022 ist die Energiepreispauschale nicht pfändbar.

 

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Bekomme ich als Rentner die 300€ Energiegeld nochmal gezahlt, wenn ich zuvor als Erwerbstätiger (Arbeitnehmer oder Minijobber schon einmal die 300€ EPP erhalten habe?

Antwort

Laut den Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, nachzulesen auf deren Homepage unter dem Stichwort FAQ Energiepreispauschale mit Stand 14.10.2022 schließt die Zahlung der Energiepauschale als Arbeitnehmer die weitere Zahlung der 300€ Energiegeld als Rentner ab 01.12.2022 nicht aus! Somit können Rentner die schon die 300€ also Erwerbstätige erhalten haben, die 300€ nochmals als Rentner beziehen. Da aktuell (14.10.2022) immer noch nicht der Bundestag über den Gesetzesentwurf zum Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG entschieden hat, können sich noch Änderungen ergeben!

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