Entgeltpunkte für Beitragszeiten
In der Rentenberechnung für die spätere Höhe der Rente sind die Entgeltpunkte für Beitragszeiten der hauptausschlagende Faktor. Ohne die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten ist es nicht möglich, eine auskömmliche Rente im Alter zu erhalten. Wir klären auf, was es mit den Entgeltpunkten aus Beitragszeiten auf sich hat.
Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind das Salz in der Suppe für die Rentenhöhe. Die Grundnorm für die Berechnung von Beitragszeiten ist der § 70 Sozialgesetzbuch Nr. 6. Ihm folgend gibt der § 71 SGB VI Auskunft darüber, wie beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten im Rentenrecht mit Entgeltpunkten. Diese gesonderte Berechnung zur Ermittlung von Entgeltpunkten nennt man auch die Gesamtleistungsbewertung. Für die Berechnung von Entgeltpunkte für Beitragszeiten gelten aber auch als Übergangsvorschriften die §§ 256 bis zum 262 SGB VI.
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Entgeltpunkte für Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und rechtzeitig gezahlte freiwillige Beiträge
Stellen Sie sich vor, dass Sie in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 insgesamt 50.000€ rentenrechtliches Einkommen erzielt haben. Sie leben in Düsseldorf. Sie stellen sich die Frage, wie berechnet sich jetzt die monatliche Rente für dieses eine Jahr. Jetzt könnte man sagen, nichts leichter als das. Aber so einfach ist es dann doch nicht.
70 Absatz 1 SGB VI sagt folgendes: „Für Beitragszeiten werden Entgeltpunkte ermittelt, in dem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr wird als Durchschnittsentgelt der Betrag zugrunde gelegt, der für diese Kalenderjahre vorläufig bestimmt ist“.
Für unser kleines Beispiel ergibt sich folgende Rechnung:
- 2016 = 50.000€ gemeldetes Jahreseinkommen
- Durchschnittseinkommen nach der Anlage 1 SGB VI für 2016 = 36.187€
- Ermittlung Entgeltpunkte :50.000 € ./. 36.187€ = 1,3817 Entgeltpunkte
Für die Ermittlung der Monatsrente muss nur noch der Wert der Entgeltpunkte mit dem für 2016 geltenden Rentenwert in der allgemeinen Rentenversicherung multipliziert werden. Nehmen wir den Wert nach dem 01.07.2016 (Rentenerhöhung 2016) von 30,45€.
Rente 2016: 1,3817 x 30,45€ = monatliche Rente 42,07€ Brutto.
Bei der Rentenberechnung sind die Berechnungsgrundsätze des § 121 Absatz 1 und 2 SGB VI anzuwenden. Entgeltpunkte werden immer mit 4 Stellen nach dem Komma ausgewiesen.
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Entgeltpunkte für Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und beitragsgeminderte Zeiten
Sind neben Pflichtbeitragszeiten in einem Jahr auch beitragsgeminderte Zeiten zurückgelegt worden, so ist die Beitragsbemessungsgrundlage (Arbeitsentgelt) für den entsprechenden Zeitraum aufzuteilen. So steht es in § 123 Absatz 3 SGB VI.
Entgeltpunkte für Kalendermonate mit beitragsgeminderten Zeiten bekommen möglicherweise einen Zuschlag an Entgeltpunkten und sind deshalb bei der Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten getrennt von diesen auszuweisen.
Entgeltpunkte für Beitragszeiten: Entgeltpunkte freiwillige Beiträge
Wenn ein Versicherter freiwillige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss in seinem Rentenkonto der Beitragswert ablesbar sein (gespeichert). Der Versicherte will, wie der Pflichtversicherte, wissen, wie hoch die Entgeltpunkte für seine freiwilligen Beitragszeiten sind. Das Gesetz sagt uns, wie zu rechnen ist.
Der vom Versicherten geleistete Beitragsaufwand muss in eine Beitragsbemessungsgrundlage umgerechnet werden. Der geleistete Beitragsaufwand wird mit dem Faktor 100 vervielfältigt und durch den für das im jeweiligen Beitragsjahr geltenden Beitragssatz dividiert (2018= 18,6%).
Anschließend erfolgt die Berechnung der Entgeltpunkte nach dem gleichen Muster, wie bei den Pflichtbeitragszeiten.
Sie haben im Jahr 2017 monatlich 250€ freiwillige Beiträge gezahlt. Macht für 2016= 250 x 12 = 3.000€ Beiträge. Der Beitragssatz 2016 war bei 18,7 Prozent. Das Durchschnittsentgelt aller Versicherten betrug 2016= 36.187€.
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Rechnung
3000 x 100 ./. 18,7 ( Beitragssatz 2016) = 16.042,78 €
16.042,78€ ./. 36.187€ = 0,4433 Entgeltpunkte
0,4433 Entgeltpunkte x 30,45€ (Rentenwert West 2016) = 13,50€ Monatsrente
Bei einem Beitragsaufwand an freiwilligen Beiträge von 3000€ im Jahr 2016 bekommen Sie als Gegenwert eine monatliche Bruttorente für 2016 in Höhe von 13,50€.
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Entgeltpunkte für Beitragszeiten
Dieser Beitrag ist sozusagen nur die Einführung in die Berechnung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten. Es werden in späteren Beiträgen auch noch die Besonderheiten der Entgeltpunkte für die Beitragszeiten in dem Beitrittsgebiet erfolgen, fiktive Beitragszeiten für Lehrzeiten, Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung und zusätzlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung und dem Spannungsfeld des Zusammentreffens von Pflichtbeitragszeiten mit Kinderberücksichtigungszeiten an Beispielen erläutert werden. Die Rentenberechnung ist nicht nur das Zusammensetzen von Zahlen und Werten. Es sind höchst komplexe rechtliche Vorgänge zu erfassen und umzusetzen. Versierte Rentenberater und Rechtsanwälte für Rentenrecht helfen Ihnen dabei, Ihre Rente auf Richtigkeit nachzurechnen.
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