Entgeltpunkte für die Rente
Wer seinen Rentenbescheid bekommt, schaut in aller Regel zuerst auf die erste Seite des Bescheides. Dort sieht er, was er an Rente ausgezahlt bekommt. Dies ist die Nettorente. Oft stellt sich der Versicherte die Frage, ist meine Rente richtig berechnet worden? Wie setzt sie sich zusammen? Auf vielen Seiten im Rentenbescheid viele Zahlen und Berechnungen. Im Gesetz steht, dass sich die Rente nach der Rentenformel berechnet, § 64 SGB VI. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Zuvor müssen die Entgeltpunkte für die Rente berechnet werden. Wir klären auf, was sich dahinter verbirgt.
Die Entgeltpunkte für die Rente sind ein Teil der Rentenformel nach § 64 SGB VI.
Die Monatsrente wird wie folgt berechnet:
Die persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die persönlichen Entgeltpunkte werden ermittelt aus den „Entgeltpunkten“ vervielfältigt mit dem Zugangsfaktor. Der Zugangsfaktor ist nichts anderes als der Wert, der den Zugang zur Rente besteht, also mit Abschlag, ohne Abschlag oder bei späteren Zugang zur Regelaltersrente einen Aufschlag (Zuschlag).
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
In der Rentenformel verbirgt sich das Wort Entgeltpunkte. Diese sind es, die die Höhe der späteren Rente maßgeblich (zum größten Teil) bestimmen. Wer denkt, dass sich die Berechnung der Rente nur nach der Rentenformel ergibt, irrt leider.
Entgeltpunkte für die Rente: Rentenformel bildet den Abschluss
Die Rentenformel für die Berechnung der Monatsrente bildet den Abschluss der eigentlichen Rentenberechnung. Für die Ermittlung der monatlichen Rente (Bruttorente) sind im Vorfeld der Zusammenführung der Monatsrente viele andere Teilschritte zu beachten und zu berechnen! Die Entgeltpunkte für die Rente zu berechnen, ist das Herzstück der Rentenberechnung. Eines der schwierigsten und kompliziertesten Rechtsgebiete überhaupt.
Im dritten Unterabschnitt des SGB VI zur Rentenanpassung und Rentenhöhe finden Sie 3. Teil die Überschrift „Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte“. Ab § 70 Sozialgesetzbuch Nr. 6 finden Sie die Rechtsgrundlagen für die Berechnung Ihrer persönlichen Entgeltpunkte.
Entgeltpunkte für die Rente: die persönlichen Entgeltpunkte
Die persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung der monatlichen Bruttorente können sich aus verschiedenen unterschiedlichen Entgeltpunkten und Zuschlägen an Entgeltpunkten zusammensetzen. Hier die Übersicht aus dem § 70 SGB VI, was alles an Entgeltpunkten erfasst werden kann:
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten, wobei hier unterschiedliche Beitragszeiten erfasst sind,
- Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten,
- Entgeltpunkte aus aufgelösten Wertguthaben,
- Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungszeiten,
- Entgeltpunkte für Pflegeberücksichtigungszeiten für Kinder,
- Entgeltpunkte für die Hochrechnung der Rente,
- Entgeltpunkte für die Nachversicherung.
Daneben gibt es noch Entgeltpunkte für:
- beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung),
- Entgeltpunkte in der Grundbewertung,
- Entgeltpunkte in der Vergleichsbewertung,
- Entgeltpunkt in der begrenzten Gesamtleistungsbewertung (Fachschulzeiten, Berufsausbildung usw.),
- Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn.
Wissenswertes zum Thema Gesamtleistungsbewertung können Sie hier nachlesen!
Entgeltpunkte für die Rente: Zuschläge an Entgeltpunkten
Neben den Entgeltpunkten gibt es auch noch Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten für verschiedene Tatbestände in der Rentenberechnung. Diese sind:
- Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich (Scheidung),
- Zuschläge an Entgeltpunkten bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters,
- Zuschläge an Entgeltpunkten bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung,
- Zu-oder Abschläge beim Rentensplitting,
- Zuschläge an Entgeltpunkten, wenn nach Rentenbeginn noch Beiträge gezahlt werden,
- Zuschläge an Entgeltpunkte für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung,
- Zuschläge an Entgeltpunkte für nachversicherte Soldaten auf Zeit.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen
Entgeltpunkte für die Rente: Der Zugangsfaktor
Sind die Entgeltpunkte oder Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt, werden diese mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt. Damit entstehen nach dem Gesetz die sogenannten „persönlichen“ Entgeltpunkte.
In der knappschaftlichen Versicherung wird die Rente zum Teil anders berechnet, weil hier Monatsteilbeträge der knappschaftlichen Zeiten zu berechnen sind.
Daneben kann es für Arbeiten unter Tage noch einen besonderen Leistungszuschlag für die Rente geben. Die grundsätzliche Bewertung der Entgeltpunkte ist aber in der Knappschaftlichen Rentenversicherung die gleiche, wie in der allgemeinen Rentenversicherung.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Unser Fazit
Allein die Übersicht der vielen Entgeltpunkte, die sich aus verschiedenen Lebenssituationen ergeben können, macht die Rentenberechnung so unübersichtlich. Der Rentenbescheid ist für den Betroffenen in der Regel nicht verständlich. Der Wert der Rente wird in der Hauptsache aus Entgeltpunkte bestimmt. Daher muss die Rente und alle Zeiten stimmen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de prüfen und berechnen Ihre Rente.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente stimmt!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.