Entgelt­punkte für die Rente

Rentenpunkte gleich Entgeltpunkte

Das Salz in der Suppe oder die Höhe der Rente so könnte man die Entgeltpunkte bezeichnen. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Rentenpunkten, die mit dem Zugangsfaktor zur Rente vervielfältigt werden. Diese nennt man dann die persönlichen Entgeltpunkte.

Entgeltpunkte für meine Rente sind ein Sammelsurium für viele Entgeltpunkte aus verschiedenen Lebenssituationen. Sie sind ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Bestandteil der Rente.

Der Versicherte bekommt sich jedes Jahr in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben. Der Versicherungsverlauf im Rentenbescheid oder in der Rentenauskunft bildet das Herzstück dieser Rentenpapiere. Dort finden Sie alle Informationen Ihres Arbeitslebens im Hinblick auf die Rente.


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Entgeltpunkte für meine Rente: Der Wert der Punkte

Der Wert der Entgeltpunkte für meine Rente ist abhängig von der Höhe des jeweiligen Entgeltes aus Arbeit oder aus dem Wert der eingezahlten Beiträge in der freiwilligen Rentenversicherung.

Die Entgeltpunkte berechnen sich so, dass das gemeldete Arbeitseinkommen durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten geteilt wird.

Als Faustformel gilt!

Wer einen Entgeltpunkt erreichen will, muss ca. 37.000€ im Jahr ( Wert für 2017) verdienen.

Für die Berechnung der Rente gelten aber nicht nur die Entgeltpunkte aus dem Arbeitsentgelt sondern auch für folgende rentenrechtliche Zeiten:


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Man kann sagen, je höher die Arbeitsentgelte sind, desto höher wird die spätere Rente. Allem ist aber eine Grenze gesetzt. Für jedes Jahr kann man nur eine maximale Entgeltpunktezahl erreichen, die dem Wert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze entspricht.

Deshalb kann man nicht eine endlos hohe gesetzliche Rente erhalten.

Rentenberechnung mit den Entgeltpunkten!

Die Rente berechnen ist nicht so leicht wie es aussieht. Wer denkt, mit den Rentenformel ist es getan, der irrt. Die Rente berechnet sich nur mit den Entgeltpunkten, die sich aus Beitrags­zeiten, beitragsfreien Zeiten und beitrags­geminderten Zeiten ergibt. Für die Lücken im Versicherungs­verlauf gibt es auch noch einen Durchschnitts­wert an Entgeltpunkten= siehe Gesamt­leistungs­wert für die Rente.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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