Entgeltpunkte zurück bei Tod des Ex-Ehepartners?
Sie erfahren vom Tod Ihres Ex-Ehepartners. Bei der Scheidung mussten Sie auf Grund des Scheidungsurteils viele Rentenpunkte an Ihren Partner übertragen. Und das hat wehgetan! Nach der Scheidung ist Ihr Ex-Ehepartner Rentner geworden und hat noch einmal geheiratet.
Jetzt fragen Sie sich, kann ich die Rentenpunkte wiederbekommen?
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Sozialgericht Berlin hat entschieden!
Wer Rentenansprüche an den früheren Ehepartner überträgt, kann sie sich nach dessen Tod nicht selbst anrechnen lassen.
Zumindest nicht, wenn der Ex-Partner die Versorgung mehr als drei Jahre erhalten hat. Das ergibt sich aus einem Gerichtsurteil des Sozialgerichtes Berlin (Aktenzeichen: Az.: S 10 R 5245/14).
Die Ex-Frau wollte 300€ an Rentenpunkten zurück!
Die Klägerin verklagte die Deutsche Rentenversicherung auf Rückübertragung ihrer Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich gegen ihren verstorbenen Ex-Mann.
Die Ehe wurde nach 31 Jahren geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde gerichtlich durchgeführt. Ihr Ex-Mann erhielt von ihr Rentenansprüche im Wert von 300 €.
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Der Mann ging nach der Scheidung in den Ruhestand. Fast 5 Jahre danach verstarb er.
Die Klägerin sagte dem Gericht, dass sie ein Anspruch auf Rückübertragung ihrer sauer verdienten Entgeltpunkte habe. Der Ruhestand ihres Ex hat ja nur knapp 5 Jahre gedauert.
Das Gericht kam zu einem anderen Ergebnis und wies die Klage ab.
Nur unter engen Voraussetzungen ist eine Rückübertragung überhaupt möglich.
Hat der begünstigte Ehepartner nach der Scheidung mehr als 3 Jahre die Rente genossen, ist eine Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches ausgeschlossen.
Bitter für die Klägerin. Das Bundessozialgericht hat in ähnlichen Fallkonstellationen Ansprüche abgewiesen. Die Fristenregelung von mehr als 3 Jahren ist verfassungsgemäß. Hat der Begünstigte die Rente mehr als 3 Jahre bekommen und stirbt danach, findet eine Rückübertragung nicht mehr statt. Der Versorgungsausgleich ist dann endgültig. Bei Ehen die nicht mehr als 3 Jahre bestanden haben, entfällt in der Regel ein Versorgungsausgleich.
Wettlauf Hase und Igel?
Ob Sie Kenntnis vom Tod des Ex haben spielt keine Rolle. Sind seit dem Rentenbeginn des ehemaligen Ehepartners mehr als 3 Jahre vergangen und stirbt dieser, ist alles vorbei. Die Deutsche Rentenversicherung muss Sie nicht vom Tod des Ex informieren. Daher müssen Sie sich in solcher Situation selbst informieren, ob der Ex noch lebt und ob er schon Rente bezieht.
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Ist dieser Zeitraum noch nicht vorbei oder hat Ihr Ex noch keine Rente bezogen und stirbt, kann der geschiedene Hinterbliebene einen Antrag auf Rückübertragung stellen. Dies sollte aber mit großer Vorsicht durchgeführt werden. Denn es kann negative Folgen haben und Sie müssen noch draufzahlen.
Wollen Sie ihr Geld zurück, müssen Sie den bei der Scheidung geschlossenen Versorgungsausgleich neu anfassen. Ein Antrag auf Rückgängigmachung muss gestellt werden.
Stellen Sie sich vor, Ihr Ex-Partner hat zwischenzeitlich neugeheiratet und der neue Partner bezieht eine Hinterbliebenenrente inklusive Ihrer Entgeltpunkte.
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Witwe versus Ex-Frau, wer gewinnt den Kampf um die Rente?
Schnell geht das sogenannte Hornberger Schießen los. Der Hinterbliebene wird sicher nicht freiwillig auf die übertragenen Entgeltpunkte verzichten.
Die Änderung des Versorgungsausgleiches betrifft nur gesetzliche Anwartschaften und nicht ausgeglichene Vermögenswerte aus privaten Versicherungen oder Betriebsrenten, die dem Ex-Partner nach der Scheidung übertragen worden sind.
Vorsicht vor übereilten Entscheidungen!
Stellen Sie einen Rückübertragungsanspruch nicht, wenn Sie sich nicht sicher sind. Das ganze kann auch nach hinten losgehen. Sie sollten den Antrag nur dann stellen, wenn Sie ihrem Ex mehr Entgeltpunkte übertragen haben, als er Ihnen.
Sie können vom Tod Ihres ehemaligen Partners profitieren
Haben Sie Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungen oder Betriebsrenten von ihrem Ex-Partner übertragen bekommen, dürfen Sie diese behalten.
In der Summe erhalten Sie somit ein deutliches Rentenplus, da Sie die Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich zurückbekommen und die auf Sie übertragenen Anwartschaften der privaten Renten von ihrem Ex-Partner behalten.
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Halbwaisenrenten werden nicht gekürzt!
Hinterlässt der Verstorbene halbwaisenberechtigte Kinder, so erhalten diese ihre Halbwaisenrente inklusive dem Anteil der Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich. Die Hinterbliebenenversorgung erfasst somit auch die von der Rückübertragung betroffenen Entgeltpunkte. Die Halbwaisenrente wird, trotz der Rückübertragung, nicht gekürzt.
Der Deutschen Rentenversicherung rechzeitig melden
Stellen Sie einen Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches müssen Sie die Sterbeurkunde des Ex der Deutschen Rentenversicherung vorlegen.
Unser Fazit
Vor dem Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches, die Sache prüfen lassen. Es kann auch anders laufen. Deshalb sollten Sie versierten Rat vom Anwalt und Rentenberater einholen.
Ihr Team von rentenbescheid24.de
Autorin des Beitrages
Nadja Kirschner
Nadja Kirschner ist Rentenberaterin, ihre Mission ist es, dank ihrer weiblichen Intuition, Ungesagtes zu erkennen und den Mandaten emotional wie fachlich zu begleiten.