Erwerbsminderungsrente 2018
2018 steigen die Erwerbsminderungsrenten. So ist der Plan der Bundesregierung und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Nahles. Details und Hintergründe zu der geplanten Rentenerhöhung für Erwerbsminderungsrenten 2018 erläutern wir Ihnen in unserem Lesebeitrag.
Die Erwerbsminderungsrente 2018 ist keine neue Rentenart, sondern eine Versichertenrente, wenn jemand auf Grund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beruflich tätig sein kann. Nach dem Willen der großen Koalition soll die Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 finanziell aufgewertet werden. Es geht um die Zurechnungszeit. Weiter unten in dem Beitrag erfahren Sie, was es damit auf sich hat. Details zur Drei-Fünftel Belegung in der EM-Rente können Sie hier nachlesen!
Erwerbsminderungsrente 2018
Warum wird 2018 wieder etwas an der Erwerbsminderungsrente geändert? Welchen Vorteil habe ich als Betroffener davon, wenn ich schon eine Frührente wegen Krankheit beziehe. Oder soll ich lieber bis 2018 auf den Antrag zu einer Erwerbsminderungsrente warten? Solche und andere Fragen beantworten die Rentenberater von rentenbescheid24.de in ihrer täglichen Praxis mit ihren Kunden.
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Rentenerhöhung zum 01.07.2017
Die erste gute Nachricht vorangestellt! Am 01.07.2017 gibt es die nächste Rentenerhöhung. Von der Rentenerhöhung sind nicht nur die Altersrentner, Hinterbliebenenrentenbezieher sondern auch die Erwerbsminderungsrentenbezieher betroffen. Im positiven Sinne versteht sich.
Daneben erhalten auch die Bezieher von den Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten nach „altem“ Recht (vor dem Jahr 2001) auch die Rentenerhöhung. Weitere Infos zum Thema Rentenanpassung können Sie hier nachlesen.
Erwerbsminderungsrente 2018 und Zurechnungszeit!
Leider ist es traurige Realität. Die Erwerbsminderungsrenten sind im Durchschnitt so niedrig, dass die Bundesministerin Nahles seit mehreren Jahren diese Rente versucht aufzubessern. Es sind kleine Schritte, aber wenigstens etwas. Warum sind die Frührenten so niedrig? Statistische Zahlen zur Erwerbsminderungsrente hier zum Nachlesen!
Abschlag mindert die Rente!
Die Erwerbsminderungsrenten sind seit ihrer Einführung im Jahr 2001 mit einem allgemeinen Abschlag von maximal 10,8% versehen. Dies betrifft auch die Hinterbliebenenrenten und die Erziehungsrente. Wissenswertes zum Thema Abschlag hier zum Nachlesen!
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Erwerbseinkommen!
Daneben sanken die Erwerbseinkommen vieler Menschen. Prekäre Arbeitsverhältnisse, Pendlerarbeit und Minijobarbeitsverhältnisse führten dazu, das feste Arbeitsplätze verloren gingen. Damit auch festes Einkommen und Entgelt für die Rentenversicherung. Vielleicht können Sie sich noch an die Phase der hohen Arbeitslosigkeit Ende vorigen Jahrhunderts bis weit in unsere Tage hinein, erinnern? Hartz-IV wurde nur bis Ende 2010 als beitragspflichtige Rentenzeit anerkannt. Deren Beiträge schon erheblich schlecht bewertet waren.
Die schlechtbezahlten Jobs und Sozialleistungen haben direkte Auswirkung auf die Rentenhöhe.
Wenig Beiträge, weniger Rente!
Damit begann sozusagen ein Teufelskreislauf, der die Erwerbsminderungsrente nochmals entwertete. Neben dem Abschlag eine doppelte Entwertung. Seit dem 01.07.2014 tut sich endlich etwas. Die Zurechnungszeit wurde auf das 62. Lebensjahr verlängert.
Kein Trick, sondern die Ausweitung der Zurechnungszeit
Ein Trick ist es nicht! Bei der Rentenerhöhung der Erwerbsminderungsrente 2018 wird die Zurechnungszeit auf das 65. Lebensjahr ausgeweitet.
Die Zurechnungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit, für die Bewertung der Erwerbsminderungsrente spielt sie eine erhebliche Rolle. Die Zurechnungszeit bildet sozusagen eine Grundlage für ein fiktives Einkommen bis zum 62. Lebensjahr. Es wird so getan, als ob der Erwerbsgeminderte bis zum 62. Lebensjahr mit den durchschnittlichen Entgeltpunkten vor seiner Erkrankung weiter gearbeitet hätte. Damit wird die Erwerbsminderungsrente finanziell aufgewertet. Alles Wissenwerte zur Zurechnungszeit können Sie hier nachlesen!
Erwerbsminderungsrente 2018 und Günstigerprüfung
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Seit dem 01.07.2014 gibt es auch eine sogenannte Günstigerprüfung für die Erwerbsminderungsrente. Die Zurechnungszeit wird mit Entgeltpunkten bewertet. Diese errechnen sich mit den eigenen Durchschnittsverdiensten des gesamten Berufslebens bis zum Renteneintritt. Durch die Erkrankung erleiden die Betroffene zum Teil erhebliche Einkommensverluste, die bei der Bewertung der Rente mit gezählt werden.
Die Günstigerprüfung sagt nichts anderes, als dass bei der Bewertung der Zurechnungszeit die letzten 4 Jahre Verdienste nicht mit einfließen, wenn die Rentenhöhe hierdurch niedriger wird.
Diese Prüfung wird generell von Amtswegen vorgenommen.
Aufgepasst!
Für Rentner die schon vor dem 01.07.2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, gilt diese neue und bessere Regelung nicht. Kommt es zu einer Weitergewährung der Rente ohne Änderung des sogenannten Leistungsfalles, wird auch keine Günstigerprüfung durchgeführt.
Erwerbsminderungsrente 2018: EM-Leistungsverbesserungsgesetz
Die Anhebung der Zurechnungszeit erfolgt ab 2018 in Stufen bis 2024 auf das 65.Lebensjahr. Jedes Jahr wird die Zurechnungszeit schrittweise angehoben. Mit der Anhebung gibt es eine Erhöhung der EM-Rente um bis zu 50€ monatlich. Jeder Cent und Euro zählt!
Die Erhöhung der Rente gilt aber nur für Neurentner ab 2018. Bestandsrentner haben in der Regel keinen Anspruch auf die Aufwertung.
Erwerbsminderungsrente 2018: gab es da nicht schon was 2017?
Neben der allgemeinen Rentenerhöhungen gibt es deutliche Verbesserungen beim Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente. Ab dem 01.07.2017 kommt mit der neuen Flexirente ein Einkommensfreibetrag von 6300 €, der auch für die EM-Rente gilt.
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Unser Fazit
Die Erwerbsminderungsrente 2018 bringt wieder deutliche Verbesserung in der Rentenhöhe. Wer heute krank ist und noch nicht unbedingt eine EM-Rente beantragen muss, sollte vielleicht bis zum 01.01.2018 warten. Ansprüche auf eine EM-Rente sind komplex und für den Laien schwer durchschaubar und durchsetzbar. Wir empfehlen: Holen Sie sich Rat und die Expertise von den gerichtlich zugelassenen Rentenberatern von rentenbescheid24.de
Ja, ich möchte mich wegen meiner Erwerbsminderung beraten lassen!