Erwerbsminderungsrente mit Abschlag
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de werden oft gefragt, ob die Erwerbsminderungsrente einen Abschlag hat und welche Möglichkeiten es gibt, diesen Abschlag zu umgehen. Details zu diesen Fragen können Sie in unserem Beitrag nachlesen.
Die Erwerbsminderungsrente mit Abschlag ist generell die Regel. Wer 2017 eine beantragte Erwerbsminderungsrente erhält und unter dem 60.Lebensjahr ist, bekommt 10,8 Prozent Abschlag in dieser Rente.
Ausnahmen von der Regel!
Von dieser allgemeinen Regel gibt es Ausnahmen. Wer vor 2001 die „alte“ Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente erhalten hat, bekam damals keine Abschläge. Die Abzüge in der Erwerbsminderungsrente sind ab 2001 eingeführt worden. So auch in der Hinterbliebenenrente. Wer über 60 Jahre alt ist und krankheitsbedingt auf Dauer nicht mehr arbeiten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit weniger Abzügen in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Wissenswertes zu diesem Thema finden Sie hier.
Es kann aber auch sein, dass sich die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente für den Betroffenen aus anderen Gründen nicht lohnt. So zum Beispiel er zwar krank ist, aber sich in der passiven Phase einer Altersteilzeit befindet und sein Altersteilzeitgehalt bezahlt bekommt. Oftmals sind auch die Voraussetzungen für eine günstigere Altersrente gegeben oder man will sich nicht der Tortur der anstehenden medizinischen Begutachtungen aussetzen und geht in eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Generell kann man sagen, dass wer unter dem 60.Lebensjahr ist, eine beantragte EM-Rente immer mit Abschlägen bekommt. Eine andere Altersrente ist aus versicherungsrechtlichen Gründen auch nicht möglich.
Damit die Rente stimmt!
– Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
– Fehler und Lücken aufdecken
– Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Das Rentengesetz lässt eine vorzeitige Altersrente mit dem 60.Lebensjahr für Geburtsjahrgänge nach 1952 nicht mehr zu. Entsprechende Vertrauensschutzregelungen sichern noch einen vorzeitigen Renteneintritt, aber mit Anhebung des Lebensalters.
Erwerbsminderungsrente mit Abschlag muss aber nicht sein!
Für eine Kundin aus Jena, welche auf Grund eines Schlaganfalles in einem Rollstuhl sitzt, konnten die Rentenberater von rentenbescheid24.de feststellen, dass sich für sie die Erwerbsminderungsrente lohnen wird. Sie erhält diese Rente aller voraussicht nach ohne Abschläge.
Warum ist das so?
Unsere Kundin wird in Kürze 63 Jahre alt und ist seit 2016 arbeitsunfähig erkrankt. Sie bezieht Krankengeld und wurde jetzt von der Krankenkasse aufgefordert einen Reha-Antrag oder Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Sie hatte Sorge, dass sie die Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bekommt, denn sie kann 2017 auch abschlagsfrei in eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren und 4 Monaten gehen.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse
Gegen den Bescheid der Krankenkasse ist Widerspruch eingelegt. Vorsorglich haben wir bei der Deutschen Rentenversicherung die entsprechenden Anträge auf Reha, Erwerbsminderungsrente und auf die abschlagsfreie Rente gestellt, damit die Krankengeldzahlung nicht in Gefahr ist.
Der Rentenbeginn der EM-Rente
Beginn des Reha-Antrages und des Erwerbsminderungsrentenantrages ist der 01.03.2017. Im Falle der Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente wird diese ab dem 01.08.2017 gezahlt. Zu diesem Zeitpunkt hat unsere Mandantin schon das 63. Lebensjahr vollendet. Dadurch, das sie schon mehr als 40 Jahre Beitragszeiten erreicht hat, bekommt sie die Erwerbsminderungsrente ab dem 01.08.2017 ohne Abschläge. Für den Fall, dass sie das Lebensalter für die abschlagsfreie Rente erreicht, wird die Erwerbsminderungsrente dann in die Altersrente ohne Abzüge umgestellt. Hierzu muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente für sie mit Abschlägen, auch wenn sie deutlich geringer sind, als die 10,8 Prozent. Die Erwerbsminderungsrente mit Abschlag kann unsere Mandantin somit umgehen, denn sie ist auf jeden Cent der Rente wegen ihrer schweren Krankheit und der Folgen angewiesen.
Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine abschlagsfreie Rente?
Oft gefragt? Kann man die Erwerbsminderungsrente mit Abschlag in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag umwandeln.
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Die in der Erwerbsminderungsrente festgestellten Entgeltpunkte sind in der Regel bestandsgeschützt. Der darin enthaltene Abschlag bleibt im Allgemeinen in der sich anschließenden Altersrente bestehen. Wer einen Grad der Behinderung von 50 hat und das entsprechende Lebensalter, kann auf Antrag in einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Dann kann es, je nach Konstellation dazu führen, dass sich die spätere Altersrente erhöht. Warum ist das so? Oftmals sind noch Verdienstzeiten oder Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen in der Erwerbsminderungsrente nicht enthalten, die aber eigentlich durch den Versicherten verdient wurden. Die Besonderheit in der Erwerbsminderungsrente ist, dass mit Feststellung des Leistungsfalles die Zurechnungszeit gewährt wird. Nähere Info´s zum Thema Zurechnungszeit finden Sie in diesem Beitrag. Danach anfallende Beitragszeiten werden nicht mehr in der Rentenberechnung erfasst.
Für eine spätere Altersrente können sie aber wieder interessant werden. Die spätere Altersrente erfasst alle Beitragszeiten und deren Berechnung.
Erwerbsminderungsrente mit Abschlag gilt meist weiter!
Aber aufgepasst! Wenn man in die spätere Altersrente sozusagen abschlagsfrei hineingeht, bedeutet dies auch nur, dass man für die Entgeltpunkte, die noch nicht von der Erwerbsminderungsrente erfasst wurde, abschlagsfrei in die Rente geht. Die abschlagsfreien Entgeltpunkte sind dann oft nicht hoch. Die einmal festgestellten Entgeltpunkte und der Abschlag in der Erwerbsminderungsrente gelten dann auch für die neue Rente weiter.
Beratung „Erwerbsminderungsrente“
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Neue Zurechnungszeit für 2018 geplant!
Ob sich ein Wechsel für Erwerbsminderungsrentner mit Rentenbeginn 2018 lohnt ist offen. Der Gesetzgeber plant die Ausweitung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahr. Bisher gibt es die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr. Die Zurechnungszeit erhöht in der Regel die Entgeltpunkte für die Erwerbsminderungsrente. Details zu den geplanten Änderungen erfahren Sie hier.
Die Ausweitung der Zurechnungszeit ist deshalb beschlossen worden, um die Rentenhöhe in der Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Wir hatten berichtet, dass die Erwerbsminderungsrente in der Regel sehr niedrig ist und eine Armutsfalle sein kann.
Tipp von rentenbescheid24!
Im Falle von Rente wegen Krankheit sollte man genau prüfen, ob sich eine Erwerbsminderungsrente wirklich rechnet! Oder ist es besser, man beantragt eine andere vorzeitige Altersrente. Genauso empfiehlt es sich, vor einem Wechsel von einer Erwerbsminderungsrente in einer Altersrente genau zu rechnen, ob sich der Wechsel wirklich lohnt.
Ja, ich möchte wissen, ob sich der Wechsel von der EM-Rente in eine andere Rente für mich rechnet!