Erwerbsminderungsrente ohne Klage
Ein in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherter Arbeitnehmer kam gesundheitlich angeschlagen, ziemlich ratlos, nach langer Krankengeschichte zu uns in die Beratung. Auf Grund seiner seltenen Erkrankung konnte er seine in den letzten 20 Jahren ausgeübte Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Viele Fragen waren offen. Er hatte eine EM-Rente bei der DRV beantragt, dort lief aber nichts zusammen. Das Verfahren kam nicht in die Gänge! Unser Mandant wusste nicht mehr weiter. Es ging unter anderem auch im die finanziellen Fragen, wie er bis zu einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung über die Runden kommt. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben den Auftrag angenommen! Wir berichten über die Ergebnisse!
Die Erwerbsminderungsrente ohne Klage durchzusetzen, ist bei einer Ablehnungsquote der Deutschen Rentenversicherung von über 50 Prozent aller Anträge für unseren Mandanten ein großer Erfolg. Im Beratungsgespräch erfolgte die Analyse seiner Lage und wir konnten Ihm mögliche Lösungswege aus seiner schwierigen Situation vorschlagen. Dadurch schenkte er uns sein Vertrauen und übertrug uns das folgende Mandat mit einem Rund-Um-Sorglospaket!
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Erwerbsminderungsrente ohne Klage: Erkrankungen unseres Kunden
Unser Mandant leidet unter einer inoperablen, sehr seltenen Missbildung von Gefäßen im Gehirn mit „gutartigem“ Tumorcharakter. Diese beeinträchtigen, mit ihren durch Raumforderungen im Gehirn auftretenden Symptomen, nachhaltig Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität. Im Verlauf des Verfahrens kam bedauerlicherweise eine Erkrankung der Prostata hinzu. Er war bei Antragstellung der EM-Rente mit Bezug von Krankengeld arbeitsunfähig erkrankt.
Erwerbsminderungsrente ohne Klage: Antrag Arbeitslosengeld 1 nach Nahtlosigkeit
Nach Aufnahme unserer Tätigkeit konnten wir die Ansprüche unseres Mandanten im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach Auslaufen des Krankengeldanspruches durch Bezug von ALG 1 wahren. Wir stellten die entsprechenden Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit und überwachten den Vorgang in rechtlicher Hinsicht. Gegen ergangene Bescheide führten wir ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung/Durchsetzung der Erwerbsminderungsrente.
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Erwerbsminderungsrente ohne Klage: Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber
Unser Mandant hatte nach seiner Erkrankung nicht mehr die Möglichkeit, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Deshalb hatte er Ansprüche auf die Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall. Mit dem Antrag auf ALG-1 haben wir das Arbeitsverhältnis unseres Mandanten beendet. Eine Rückkehr auf seinen Arbeitsplatz wäre aus betriebsärztlicher Sicht nicht mehr möglich gewesen. Auch eine Umsetzung oder Wiedereingliederung kamen nicht in Frage. Der Arbeitgeber unseres Mandanten erfüllte nach entsprechender Aufforderungen die vorhandenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Das waren im Einzelnen offene Urlaubstage, aufgelaufene Ansparstunden und die nachteilsfreie Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Blick auf das ALG-1 natürlich!
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Erwerbsminderungsrente ohne Klage: Schwerbehinderung
Im Auftrag unseres Mandanten beantragten wir die Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 50. Gegen den daraus ergangenen abschlägigen Bescheid gingen wir in Widerspruch, da wir die Rechte unseres Mandanten verletzt sahen. Das Landesverwaltungsamt folgte unserer Argumentation aus der Widerspruchsbegründung. Es erging ein Abhilfebescheid im Juli 2018 und unserem Mandanten wurde der krankheitsbedingte GdB von 50 zuerkannt.
Erwerbsminderungsrente ohne Klage: Die EM-Rente
Nach dem unser medizinischer Sachbearbeiter Frank Weise die Befundberichte und Gutachten geprüft hat, konnten wir fachlich fundiert die Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Im Rahmen eines aufwendigen Schriftverkehrs während des Antragsverfahrens gelang es uns, die Ansprüche unseres Mandanten durchzusetzen. Der erste Hinweis auf einen positiven Ausgang des EM-Rentenverfahren war, dass die DRV nach anrechenbaren Einkünften ab Antragsbeginn der EM-Rente fragte und uns Formulare zusandte. Diese mussten vom Arbeitgeber unseres Mandanten ausgefüllt und bestätigt werden. Nach langer Ungewissheit und gesundheitlich zunehmend beeinträchtigt, konnten wir ihm im Juli 2018 die frohe Botschaft überbringen, dass der Rentenbescheid für eine volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente eingegangen war. Die angekündigte Nachzahlung von über 20.000€ Rentenleistung wird zum Teil mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Es ist aber davon auszugehen, dass unser Mandant noch einen Teil dieser Rentennachzahlung ausgezahlt bekommen wird. Damit ist wenigstens diese Last von ihm genommen. Jetzt kann unser Mandant all seine Kraft auf den Erfolg seiner medizinischen Behandlung verwenden und zur erfolgreichen Bewältigung des ohnehin nicht einfachen Alltags einsetzen.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente habe!
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Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.