Fragen zur Rente
Die Kunden der Rentenberatung und Rechtsanwaltskanzlei von rentenbescheid24.de haben viele Fragen zur Rente. Die neue Flexirente bringt immer Probleme auf dem Tisch. Die Regelungen sind nicht einfacher geworden. Daher antwortet der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel auf die wichtigsten Fragen.
Fragen zur Rente gibt es viele Herr Knöppel. Was sagen Sie dazu?
Ja, in unserer Beratungspraxis kommen Menschen mit unterschiedlichen Problemen zur Rente. So zum Beispiel, wann kann ich in Rente gehen, wie hoch sind die Abschläge, lohnt es sich neben der Rente weiterzuarbeiten, habe ich einen Anspruch auf die Witwenrente oder das Sterbevierteljahr? Was ändert sich 2018 bei der Erwerbsminderungsrente? Dies nur ein Teil der Fragen. Bei den Fragen zur Rente gebe ich Antworten auf die bei uns in der Beratungspraxis zurzeit wichtigsten und immer wiederkehrenden Fragen. Der Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger ist riesig.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.
Fragen zur Rente: Lohnt sich der Rückkauf des Rentenabschlages durch die Sonderzahlung
Diese Fragen kann ich nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten. Viel spricht dafür, dass es sich lohnen kann. Zum einen gibt es derzeit nur niedrige Zinsen auf den freien Kapitalmarkt. Die deutsche Rentenversicherung verspricht generell keine Renditen. Aber in den letzten Jahren gab es sehr gute Rentenanpassungen. Weiterhin ist der Beitragssatz zur Rente heute noch bei 18,7 %. Er soll zukünftig sogar nochmals um 0,1 % Punkte sinken. Daneben gab es mit der Flexirente allgemeine Verbesserungen der Abwicklung der zusätzlichen Beitragszahlung. Natürlich kann Ihnen keiner heute sagen, wie alt Sie werden. Aber diese Aussage gilt auch für den freien Kapitalmarkt. Daneben kommen noch Steuerspareffekte durch die Verlängerung der Zahlungsphase vom 55.Lebensjahr auf das 50. Lebensjahr. Und man kann schon mit 63. Jahren in Rente gehen, dies ohne Abschläge!
Als Abfindung sogar sozialversicherungsfrei
Einige Arbeitgeber zahlen Ihnen auf Grund tariflicher Regelungen einen Ausgleich zum Rentenabschlag, wenn Sie eher in Rente gehen. Vielleicht sollten Sie prüfen, ob es nicht besser wäre, sich diesen Ausgleich als Abfindung auszahlen zu lassen. Diese Abfindung wäre dann sozialabgabenfrei. Auch steuerliche Vorteile könnten Sie genießen!
Fragen zur Rente: Warum muss ich überhaupt Abschläge in Kauf nehmen?
Da ist die Antwort einfach. Der Gesetzgeber gibt den Versicherten die Möglichkeit, eine vorzeitige Rente in Anspruch zu nehmen. Diese Renten kann es mit oder ohne Abschlag geben. Bei der neuen 63er Rente, die es mit der Flexirente gibt, geht es nur ohne Abschlag. Wer zum Beispiel mit 63 Jahren in Rente gehen will, und die 45 Jahre Wartezeit nicht voll hat, muss mit einem Abschlag von über 9 % rechnen. Dieser Abschlag errechnet sich so, dass jeder Monat des vorzeitigen Beginns der Rente vor der eigenen Regelaltersgrenze mit 0,3 % berechnet wird. Das summiert sich, und kann zum Teil empfindliche Renteneinbußen nachsichziehen.
Herr Knöppel: Ja!
Viele Betroffene, die bald die abschlagsfreie Rente erreichen, weil sie 63 Jahre und 4 Kalendermonate alt werden (Geburtsjahr 1954) und die 45 Jahre voll haben, denken, dass sich der Abschlag aus der Differenz vom 63. Lebensjahr bis zum Beginn der abschlagsfreien Rente berechnet.
Leider falsch! Dann würde der Abschlag in unserem Beispielsfall nur 1,2 % betragen (4 Monate x 0,3). Da irren sich die Versicherten. Daher müssen sie bis zum persönlichen Renteneintritt warten!
Fragen zur Rente: Bekomme ich Pflegepunkte neben der Rente?
Ja und nein.
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Wer eine volle Regelaltersrente erhält, ist versicherungsfrei und nicht mehr in der Rente versicherungspflichtig. Damit können für Sie keine Entgeltpunkte für die Pflege Ihres Angehörigen von der Pflegekasse (Krankenkasse) beanspruchen. Hier unser Beitrag zur Thema Rente und Pflege.
Verzichten Sie aber auf einen Teil Ihrer Vollrente (1 % reicht aus), dann können Sie wieder Pflegepunkte für die Rente bekommen. Ob es sich lohnt? Hier müssen wir rechnen, wie alle anderen auch. Daneben hängt es auch davon ab, wie hoch der Pflegegrad ist, den ihr Angehöriger hat. Nach dem Pflegegrad bemisst sich auch die Zusatzrente für die Pflege!
Bekomme ich auch die Pflege für mein Rentenkonto gutgeschrieben, wenn ich 70 Jahre alt bin? Ja, Sie müssten sich nur 99% Ihrer Altersrente auszahlen lassen.
Wird das Pflegegeld, was ich für die Pflege meines Angehörigen bekomme, auf meine Rente angerechnet? Nein. Das Pflegegeld ist kein anrechnungsfähiges Einkommen. So steht es im Gesetz!
Fragen zur Rente: Wird die Betriebsrente auf die Altersrente angerechnet?
Nein. Die Betriebsrente ist kein Einkommen, welches auf eine Rente angerechnet werden darf. Von der Betriebsrente werden aber zusätzlich für 10 Jahre Krankenkassenbeiträge abgezogen. Aber nur dann, wenn die Betriebsrente eine bestimmte Höhe übersteigt (Schonvermögen).
Fragen zur Rente: Was ändert sich für mich 2018 wegen der Erwerbsminderungsrente?
Der Gesetzgeber hebt ab 2018 stufenweise die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente an. Ab 2024 gibt es dann eine Zurechnungszeit bis zum 65.Lebensjahr. Die Zurechnungszeit wertet die EM-Rente auf.
Wenn Sie schon heute (2017) eine EM-Rente beziehen, werden Sie nicht von den neuen Regelungen profitieren. Nur diejenigen deren EM-Rente 2018 beginnt, werden eine höhere Zurechnungszeit haben. Daher kann es sich für alle Versicherten lohnen, den Rentenbeginn und Antrag auf 2018 hinauszuzögern.
Fragen zur Rente: Bekomme ich auf die spätere Altersrente den vollen Abschlag, wenn ich eine teilweise EM-Rente beziehe?
Nein! Wenn Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und später eine abschlagsfreie Altersrente erreichen, können auf den Teil der „unverbrauchten“ des Rentenanspruches keine Abschläge liegen.
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Fragen zur Rente: Werden meine Mieteinnahmen auf meine Altersrente angerechnet?
Solange die Mieteinnahmen nicht aus einer selbstständigen Tätigkeit herrühren, werden diese nicht auf die Rente angerechnet. Sie sind im „Normalfall“ weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen im Sinne der Anrechnungsregelung des Gesetzes. Bei der Witwen-oder Witwerrente gibt es andere Regelungen der Einkommensanrechnung.
Fragen zur Rente: Wie kann ich den Freibetrag von 6300€ am Besten ausnutzen?
Viele Versicherte können im laufenden Versicherungsjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Mit der neuen Flexirente gibt es einen generellen Einkommensfreibetrag von 6300€. Wenn also jemand 3000 € Brutto monatliches Einkommen hat, kann es für diesen Versicherten unter Umständen günstig sein, dass er bis zum November 2017 mit den Rentenbeginn wartet und anrechnungsfrei noch 2 Monate (= 6000€) neben der Rente dazuverdient.
Besser wird es noch, wenn der Versicherte zum 01.03.2018 in seine Regelaltersrente gehen kann. Dann kann er 4 Monate anrechnungsfrei dazuverdienen (2 Monate 2017 und 2 Monate 2018). Dann hätte er 12.000€ Einkommen neben der Rente.
Fragen zur Rente: Kann ich selbst in die Rente einzahlen?
Wenn Sie selbstständig sind, können Sie mit freiwilligen Beiträgen in die Rente einzahlen. Dies kann sich für Sie lohnen, weil die Zinsen für freie Kapitalanlagen gegen Null laufen. Mit den freiwilligen Beiträgen erwerben Sie Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung (erst ab 5 Jahren). Sie können damit aber auch die Wartezeiten für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (35 Jahre), wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen wollen. Ihre freiwilligen Beitragszahlungen sind zum Teil steuerlich absetzbar.
Keine nachträglichen Beitragszahlungen!
Was nicht geht ist, dass Sie mit einer Nachzahlung an freiwilligen Beiträgen Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf schließen, wenn Ihnen zum Beispiel noch 10 Jahre an Beitragszeiten fehlen. Rückwirkende Zahlungen erfassen nur das vorhergehende Jahr, wenn Sie bis zum 31.03. des laufenden Jahres die freiwillige Versicherung in der Rente dafür beantragen.
Die Höhe und die Zahlung der Beiträge können Sie individuell bestimmen. Es gibt einen Mindest-und Höchstbeitrag!
Fragen zur Rente: Macht ein Minijob neben der Rente Sinn?
Auch hier wieder Ja und Nein.
Ja deshalb, weil das Minijobeinkommen auf die Rente anrechnungsfrei ist, da es die Grenze von 6300€ im Jahr nicht überschreitet. Für eine spätere höhere Altersrente sehe ich keinen Anreiz, da die zu erwirtschaftenden Entgeltpunkte sehr niedrig sind!
Letzte Frage zur Rente! Habe ich einen Anspruch auf Mitgliedschaft in der KVdR, wenn ich bei Rentenantrag privat krankenversichert war?
Eine schwierige Frage, die sich nicht mit einem Satz beantworten lässt. Wer die Vorversicherungszeit zur gesetzlichen Krankenkasse erfüllt, ist Mitglied in der KVdR. Dies bei Rentenantrag. Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann aber dennoch in die Krankenversicherung der Rentner reinkommen. Seit dem 01.08.2017 gibt es neuen Regelungen zur Anrechnung der Vorversicherungszeit, wenn die Betroffenen Kinder haben. Daher lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen!
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Fazit!
Viele Fragen und noch vielmehr Antworten durch unseren Rentenberater Peter Knöppel. Die Fragen beziehen sich auf einen kleinen Ausschnitt der täglichen Arbeit unserer Rentenberater und Rechtsanwälte. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den brennenden Themen der Rente.
Ja, ich möchte die Beratungsangebote von rentenbescheid24.de nutzen!