Fragen zur Witwenrente
5 Antworten auf wichtigen Fragen zum Thema Witwenrente. In unserem Spezial beantworten wir 5 Fragen rund um die Witwen-/Witwerrente.
Es gibt viele Fragen zur Witwenrente. Dazu findet man im Internet oder in den Medien unzählige Informationen und Hinweise. Da kann man schnell den Überblick verlieren und ist leicht verunsichert. Wir klären zu einigen wichtigen Fragen auf.
Fragen zur Witwenrente Nr.1
Mein Ehegatte, selbst Bezieher einer Altersrente, ist Anfang 2017 verstorben. Bekomme ich die große Witwenrente mit 60 oder mit 55 Prozent?
Antwort:
Die große Witwenrente bekommt man dann, wenn man im Jahr 2017 mindestens 45 Jahre und 6 Monate alt ist oder erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht.
60 Prozent Witwen-/Witwerrente gibt es für den Hinterbliebenen, dessen Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder einer der Ehepartner ist vor dem 02.01.1962 geboren und die Ehe wurde vor dem 01.01.2002 geschlossen.
Alle anderen Ehe-oder Lebenspartner erhalten somit eine Witwen-Witwerrente in Höhe von 55 Prozent- neues Recht.
Witwenrentenfälle im Jahr 2017 dürften daher in großer Zahl noch die Rentenleistung mit 60 Prozent erhalten.
Fragen zur Witwenrente Nr.2
Kann ich neben der Witwen-Witwerrente noch Einkommen dazu verdienen?
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
– Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
– Überblick und Handlungshinweise für die Rente
– rechtssichere Informationen zur Rente
Antwort:
Selbstverständlich. Das Rentenrecht lässt den Verdienst neben dem Bezug einer Witwenrente grundsätzlich zu. Der Hinzuverdienst ist nicht grenzenlos. Es gibt ab einer bestimmten Einkommenshöhe eine Anrechnung an die Witwenrente.
Fragen zur Witwenrente Nr.3
Ab wann wird mein Einkommen an die Witwenrente angerechnet?
Antwort:
Es gibt einen generellen Freibetrag. Dieser ist, je nachdem ob man aus dem Westen oder Osten der BRD kommt, unterschiedlich.
Im Westen beträgt der Einkommensfreibetrag 803,88 € und im Osten 756,62 € im Jahr 2017. Mit der Erhöhung der allgemeinen Rentenwerte wird sich auch der Freibetrag erhöhen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Freibetrag noch weiter erhöhen, wenn man zum Beispiel ein Kind hat, welches einen eigenen Anspruch auf Waisenrente hat.
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Fragen zur Witwenrente Nr.4
Mein Ehepartner ist verstorben und ich beziehe eine eigene Rente. Wie erfolgt die Einkommensanrechnung?
Antwort:
Die Einkommensanrechnung erfolgt in zwei Schritten. Ist das eigene Einkommen niedriger als der Freibetrag gibt es keine Anrechnung. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag, wird es angerechnet. Im ersten Schritt wird die Bruttomonatsrente (eigenes Einkommen) pauschal um 14 Prozent gekürzt. Liegt die so errechnete Nettorente immer noch über dem Freibetrag, wird der darüber liegende Teil zu 40 Prozent an der Witwenrente angerechnet. Die Witwenrente wird um diesen Betrag dann gekürzt.
Fragen zur Witwenrente Nr. 5
Wie lange muss man eigentlich verheiratet sein, um Anspruch auf eine Witwenrente zuhaben?
Damit die Rente stimmt!
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– Fehler und Lücken aufdecken
– Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Antwort:
Im Gesetz steht, mindestens ein 1 Jahr Ehezeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss zurückgelegt sein, um einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente zu haben. Nur in Ausnahmefällen ist eine kürzere Ehezeit möglich, um die Witwen-oder Witwerrente zu erhalten. Bei kürzerer Ehezeit und Ansprüchen aus Hinterbliebenenversorgung wird im Allgemeinen vermutet, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Diese Regelung sorgt immer wieder für heftigen Streit bei den Sozial-oder Verwaltungsgerichten. So hat sich das Bundesverwaltungsgericht am 28.01.2016 sich mit der Frage der Versorgungsehe auseinandergesetzt, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 21.14.
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Bei Rentenfällen vor 2002 war die Frage nach der Ehezeitdauer kein Thema, da es zu diesem Zeitpunkt keine Voraussetzung für die Witwenrente war.
Fragen zur Witwenrente
Es gibt sicher noch viel mehr Fragen und Antworten rund um die Witwenrente. Das Team von rentenbescheid24.de wird in loser Folge zu Fragen zur Witwenrenten antworten.
Wissenswertes rund um die Witwenrente erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag vom 14.10.2016.
Sie haben Fragen zu Ihrer Witwen-oder Witwerrente, dann schreiben Sie uns. Nutzen Sie unser Kontaktformular.