Früher in Rente mit 63
Für viele Menschen eine schöne Vorstellung: genug gearbeitet und dann mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Die Rente gibt es dann in der Regel mit einem Abschlag, sie fällt geringer aus. Es stellt sich die Frage, lohnt es sich weiterzuarbeiten und die Rente aufzubessern.
Die Regel ist, wer früher in Rente mit 63 geht, bekommt pro Monat früheren Renteneintritt einen Abschlag von 0,3 Prozent. Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte muss mindestens 35 Jahre Wartezeit in seinem Versicherungskonto angesammelt haben. Dann klappt es mit dieser vorzeitigen Altersrente.
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Früher in Rente mit 63, welche Rente geht?
Die andere Möglichkeit ist, dass man 45 Jahre Versicherungszeiten angespart hat. Dann kann man mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen, wenn man das entsprechende Lebensalter erreicht hat (2017 = 63 Jahre und 10 Kalendermonate). Im Vergleich zur Regelaltersrente fehlen aber auch bei dieser Frührente noch Beitragsjahre, so dass diese abschlagsfreie Rente niedriger ausfällt, als die Regelaltersrente.
Wer 2017 früher in Rente mit 63 gehen will, kann ab dem 01.07.2017 von den neuen Regelungen der Flexi-Rente zum Hinzuverdienst profitieren. Er kann seine vorzeitige Rente mit einem Job nebenbei aufbessern.
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Die „alten“ Regelungen zum Hinzuverdienst und der Anrechnung an die Rente waren zu starr und kompliziert. Sie wurden kaum genutzt, so dass die Teilrente reformiert wurde. Das Arbeiten im Alter soll flexibler und attraktiver werden.
Heute gilt schon, wer 450 € monatlich neben seiner Frührente dazuverdient, bekommt keine Abzüge in seiner Rente.
Früher in Rente mit 63 ab 01.07.2017
Ab dem 01.07.2017 werden die Regelungen zum Hinzuverdienst vereinfacht. Es gilt ein jährlicher anrechnungsfreier Hinzuverdienst von 6300€. Die 450€ sind abgeschafft. Wer die 6300€ jährlich neben seiner Rente dazuverdient, kann die Rente in voller Höhe behalten.
Für alle diejenigen, die früher in Rente mit 63 Jahren gehen wollen, stellt sich die Frage, was bleibt untern Strich für mich übrig, wenn ich neben der Rente noch dazuverdiene.
Hier 2 Beispiele, die es klarmachen sollen.
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Beispiel 1:
Hugo Rentner geht ab dem 01.07.2017 vorzeitig mit 63 Jahren und 9,6 % Abschlägen in Rente.
Seine Bruttomonatsrente beträgt 1.356€. Seine Jahresrente würde somit 16.272 € betragen. Hiervon muss er noch Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 11 Prozent abziehen, so dass ihm eine Jahresrente von 14.482€ bleibt. Netto versteht sich. Dazu kann Hugo 450 € monatlich dazuverdienen. Dann bekommt er ohne Zahlung von zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben 5.400 € Jahreseinkommen zur Rente dazu. Sein Hinzuverdienst und seine Rente betragen insgesamt 19.882€.
Wer über die 6.300€ im Jahr neben der Rente Einkommen hat, muss sich den Betrag über 6.300€ zu 40 Prozent an die Rente anrechnen lassen.
Beispiel 2:
Hugo Rentner geht am 01.07.2017 in Rente mit einer Jahresrente von 16.272 € und einem Jahreseinkommen von 15.000€ in die vorzeitige Rente. Dann wird die Rechnung etwas anders ausfallen. Das Jahreseinkommen wird um den Freibetrag von 6300€ bereinigt. Der dann übrig bleibende Betrag wird um 40 % gekürzt. Der dann übrig bleibende Betrag wird von der Jahresrente abgezogen.
15.000€ – 6300€ = 8700€
8700€ x 40 Prozent = 3480€ Abzugsbetrag
16.272 € Jahresrente – 3480 € = 12.792€
12.792 € Bruttojahresrente kann Hugo Rentner neben seinem Bruttojahresverdienst von 15.000 € behalten. Insgesamt also Brutto 27.792€. Hiervon müssen jetzt noch Kranken-und Pflegeversicherung und Steuern abgezogen werden (24,81 Prozent) Es verbleiben dem Hugo ca. 20.896€ Rente und Jahreseinkommen Netto.
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Vergleich Beispiel 1 und 2
Im Vergleich zur Rente und Minijob in Höhe von 19.882 € verbleiben dem Hugo bei normaler Weiterarbeit und Rente gerade einmal 1.014 € mehr an Einkommen (20.896€ minus 19.882€).
Dabei hat unser Rentner Hugo beim Minijob viel weniger gearbeitet, als bei seinem Hinzuverdienst, wenn er neben der Rente regulär arbeitet. Für Hugo würde somit die Variante mit dem Jahresverdienst von 15.000 € und Rente untern Strich nicht viel Sinn machen. Außer im wäre es egal?
Früher in Rente mit 63 und Hinzuverdienst
Jeder, der früher in Rente mit 63 geht und einen Hinzuverdienst hat, will genau wissen ob es sich wirklich lohnt? Macht es Sinn, voll weiterzuarbeiten oder nur einen geringen Hinzuverdienst zu haben. Es geht auch um Lebenszeit. Oder ist es besser, man geht gar nicht mit 63 in Rente und bekommt später dann mit der Regelaltersrente die volle Altersbezüge. Dann auch noch mit weiteren Rentensteigerungen in der Rente.
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Eine andere Möglichkeit ist es, ab dem 01.07.2017 den prognostizierten Rentenabschlag durch Sonderbeiträge zur Rente auszugleichen.
Die goldene Rentenregel von rentenbescheid24.de
Wer früher in Rente mit 63 geht und hinzuverdient, sollte genau rechnen. Aber jeder Hinzuverdienst und die Rechnerei hat irgendwann ein Ende. Mit der Regelaltersgrenze entfällt der anrechenbare Hinzuverdienst. Man kann ab diesem Zeitpunkt generell ohne Rentenverlust monatlich soviel verdienen, wie man will und kann. Vorsicht: das Finanzamt prüft die Steuern!
Ja, ich möchte wissen, wie meine Rente ausfällt, wenn ich daneben hinzuverdiene.
Ja, ich möchte ohne Sorgen in Rente gehen, mit dem Sorglos-Paket „früher in Rente“.