Gefährdet die Weiterbildung meine Erwerbsminderungsrente
Das Thema Erwerbsminderung ist komplex und voller Tücken! Unter anderem geht es immer wieder um die Frage, ob und in welchem Umfang ich neben der EM-Rente dazuverdienen darf? Was passiert mit meiner EM-Rente, wenn ich arbeite. Wird sie mir wieder weggenommen? Eine interessante Frage in diesem Zusammenhang ist, was passiert mit meiner EM-Rente wenn ich neben dem Rentenbezug ein Studium oder eine Weiterbildung aufnehme? Wie immer sagen wir, es kommt darauf an! Hier die Antwort auf eine interessante Schnellfrage, die uns kürzlich zu diesem Thema erreichte!
Gefährdet die Weiterbildung meine Erwerbsminderungsrente, so die Schnellfrage die uns auf rentenbescheid24.de kürzlich erreichte. Eine wirklich interessante Frage, auf die wir gerne antworten wollen! Zum einem kommt es grundsätzlich darauf an, welchen zeitlichen Umfang diese Weiterbildung oder ein Studium während dem EM-Rentenbezug hat. Und auch ob es eine Meldepflicht gegenüber der DRV gibt? Und dann auch die wichtigste Frage, ob die DRV je nach Studienabschluss zu einer völlig anderen Bewertung der Erwerbsfähigkeit kommen kann?
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Gefährdet die Weiterbildung meine Erwerbsminderungsrente: Sachverhalt der Schnellfrage
Ich bin 46 Jahre alt und bekomme seit März 2020 die volle Erwerbsminderungsrente als Dauerrente. Ich hatte in der Vergangenheit einen Minijob neben der Rente, den ich aber aktuell nicht mehr ausübe! Kann ich auf eigene Kosten eine Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter von zu Hause aus machen Umfang der Weiterbildung ist täglich ca. 1,5 Stunden. Gefährde ich mit der Weiterbildung meine unbefristete EM-Rente, denn ich möchte diese weiter bewilligt bekommen! Unser Fragesteller möchte sich vorab informieren, weil er kein unnötiges Risiko eingehen möchte. Sachverhalt ist leicht geändert, aber betrifft den Kern der Fragestellung!
Gefährdet die Weiterbildung meine Erwerbsminderungsrente: Zeitlicher Umfang der Weiterbildung ist „mit“-entscheidend
Die deutsche Rentenversicherung erkennt im allgemeinen an, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit von nicht mehr als 3 Stunden pro Tag neben einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung „rentenunschädlich“ ist. Bei einem monatlich Verdienst von nicht mehr als 450€ geht die DRV sogar davon aus, dass die zeitliche Grenze von wöchentlich 15 Stunden Tätigkeit neben einer EM-Rente unterschritten ist. In Zeiten von steigenden Mindestlohn sinkt diese Zeitgrenze in Bezug auf den Verdienst von 450€ immer mehr.
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Wer also im Grundsatz in der Woche nicht mehr als 15 Stunden neben einer vollen EM-Rente sich weiterbildet oder studiert, muss sich im Grundsatz während dieser Weiter-oder Schulausbildungsmaßnahme keine Gedanken um den Fortbestand der EM-Rente machen. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die oder der Rentenversicherungsträger nachfragt und prüft. Wie steht es mit der eigentlichen Erwerbsfähigkeit, wenn ich mich weiterbilde oder studiere. Wer mehr als 15 Stunden in der Woche eine Weiterbildung macht und dies über längere Dauer gefährdet seine volle Erwerbsminderungsrente. Denn dann unterstellt die Rentenversicherung ein Leistungsvermögen, was mit einer teilweisen Erwerbsminderung vergleichbar ist!
Gefährdet die Weiterbildung meine Erwerbsminderungsrente: Muss ich die Weiterbildung als solche der DRV melden?
Ja, Sie sind verpflichtet diese Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der DRV zu melden. Die Aufnahme der Weiterbildung ist eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen, so wie bei jeder Aufnahme eines Jobs neben dem Bezug einer EM-Rente, auch wenn dieser z.B. als klassischer Minijob rentenunschädlich für die Erwerbsminderungsrente ist, zu melden ist! Es gibt andere Auffassungen, die behaupten, es bestünde keine Meldepflicht, weil ein Meldung nach dem Hinweisen in einem Rentenbescheid wohl nur die Aufnahme einer Beschäftigung beträfe. Diese Behauptung ist aber aus unserer Sicht grundsätzlich falsch, weil Sie gegenüber der DRV zum Beispiel verpflichtet sind, einen Wohnortwechsel mitzuteilen.
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Stellen Sie sich vor, Sie studieren seit einem Jahr mehr als 20 Stunden in der Woche und beziehen eine volle Rente wegen Erwerbsminderung? Die DRV bekommt Ihr Studium mit und hebt die volle EM-Rente ab Beginn des Studiums auf und fordert überzahlte Rente von Ihnen zurück. Begründung der DRV: “ Sie hätten das Studium wegen Mitteilungspflichten melden müssen!“ Dann hätte die DRV eine völlig neue Bewertung Ihrer Erwerbsfähigkeit vornehmen können- müssen.
Gefährdet die Weiterbildung meine Erwerbsminderungsrente: Kann die DRV nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung eine neue Bewertung der Erwerbsfähigkeit vornehmen!
Ja! Dieses Szenario ist gut möglich. Wenn Sie mit der Weiterbildung einen neuen Berufsabschluss erwerben, wird die DRV die Frage Ihrer vorliegenden Erwerbsminderung neu bewerten. Und zwar anhand der bestehenden Krankheiten und deren Auswirkung auf Ihre Erwerbsfähigkeit. Sollte es im Hinblick auf den Ist-Zustand keine medzinischen Veränderungen geben, dann bleibt es bei der vollen EM-Rente. Wenn aber der interne medizinsiche Dienst der DRV zu einer anderen Bewertung kommt, kann es gut sein, dass die Rente aufgehoben wird, oder aber zumindestens aus der vollen eine teilweise EM-Rente umgewandelt/ bewilligt wird! Aber wie immer gilt das Prinzip: Es ist ein Einzelfallprüfung und Entscheidung. Wenn sich am grundlegenden Gesundheitszustand nichts geändert haben sollte, ist die volle EM-Rente nicht in Gefahr. Es gilt kein Rechtssatz der sagt, dass bei einem erfolgreichen Berufsabschluss oder Studienabschluss die Erwerbsminderung aufgehoben ist. Anknüpfungspunkt für die Feststellung einer Erwerbsminderung ist immer das Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die die Erwerbsminderung verursacht!
Ja, ich möchte wissen, ob ich aus medizinischen Gründen erwerbsgemindert sein kann!
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