Gutachten zur Erwerbsminderungsrente
Wer einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellt, wird sich häufig medizinischen Untersuchungen stellen müssen. Entweder durch eine medizinische Reha-Maßnahme oder durch Untersuchungen beauftragter Ärzte. Oft gibt es gar keine Untersuchungen, sondern nur eine Stellungnahme eines sogenannten Vertrauensarztes der Deutschen Rentenversicherung. In eindeutigen Fällen, wie Krebserkrankungen oder schwerem Schlaganfall, meist mit positiven Ergebnis. Dennoch werden in der Summe mehr als die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Hier offenbaren sich die Probleme mit den sogenannten Gutachten oder den ärztlichen Stellungnahmen, welche oft nicht als Gutachten bezeichnet werden können. Wir klären auf, was hinter einem medizinischen Gutachten steht!
Häufig kommt es vor, dass ein Gutachten zur Erwerbsminderungsrente vorliegt, welches ein negatives Leistungsvermögen bescheinigt. Beim Lesen der Auswertung stellt sich oft die Frage, handelt es sich bei der medizinischen Auswertung tatsächlich um ein Gutachten, oder nur um eine medizinische Stellungnahme. Wie intensiv hat sich der Gutachter oder der Vertrauensarzt mit den medizinischen Unterlagen auseinandergesetzt? Hat er überhaupt alle Unterlagen bekommen?
In der Beratungspraxis der Rentenberatung von rentenbescheid24.de kommt es oft vor, dass die Krankenkassen den arbeitsunfähigen Versicherten mit Krankengeldanspruch auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass die Krankenkasse nach Auswertung von medizinischen Unterlagen in einem sozialmedizinischen Gutachten durch den MDK zum Ergebnis kommt, dass bei dem Betroffenen eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Damit wird der Versicherte gezwungen, über einen Reha-Antrag in eine spätere EM-Rente zu gehen. Die bis dahin gezahlten Krankengelder lässt sich die Krankenkasse über einen Rückforderungsanspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zurückzahlen, wenn die EM-Rente bewilligt wird. Erst vor kurzem haben wir im Auftrag eines Kunden Widerspruch gegen die Aufforderung nach § 51 SGB V eingelegt, weil die AOK eine medizinische Beurteilung vorlegte, welches ein Gutachten sein sollte, und dies auf einer halben Papierseite.
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Das Gutachten zur Erwerbsminderungsrente: Bezahlung extrem niedrig!
Wird die Erwerbsminderungsrente beantragt, beauftragt die Rentenversicherung eine Begutachtung, um die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festzustellen. Bei der Deutschen Rentenversicherung sind eigene Mediziner und Ärzte beschäftig, die Gutachten zu erstellen. Es stellt sich als aller erstes die Frage, ob diese Mitarbeiter überhaupt unabhängig sind, wenn sie den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens bekommen. Erste Kritik: wer von seinem Dienstherrn abhängig ist, kann eigentlich keine unabhängigen Gutachten erstellen.
Beauftragt die Deutsche Rentenversicherung einen externen Gutachter, muss die DRV diesen bezahlen. Die Honorarsätze der Deutschen Rentenversicherung sind extrem niedrig.
Seit 01.01.2017 liegt die Vergütungsliste der DRV Rheinland vor (Honorarliste der DRV Rheinland 01.01.2017). Für die Erstellung eines allgemeinen internistischen Gutachtens mit Einarbeitung und Abfassung des Gutachtens wird als Grundpauschale für den Internisten 209,30 € bezahlt. Hinzukommen noch Auslagen und Schreibgebühren.
Was kann dann passieren? Es werden Gutachten „auf Masse produziert“, damit sich die Tätigkeit wirtschaftlich lohnt.
Dagegen wird für die Erstellung eines internistischen Gutachtens bei Gericht im Schnitt nicht unter 1500€ veranschlagt, so die Gerichtspraxis der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de.
Gründliche Vorbereitung auf Gutachten
Wer eine EM-oder BU-Rente beantragen will, sollte sich gründlich vorbereiten. Es kann daher von Vorteil sein, wenn sich der Versicherte schon Monate vor dem Antrag in unterschiedlichste medizinische Behandlungen begibt. Vor allem bei Erkrankungen, die mehrere medizinische Fachrichtungen benötigen. Oft vergessen, auch aus persönlicher Fehleinschätzung oder Scham: die psychiatrische oder psychologische Behandlung und Betreuung.
Damit lassen sich auf Grund der Vergütung auch Rückschlüsse auf die Qualität des Gutachten zur Erwerbsminderungsrente herleiten. Warum sollte ein vielbeschäftigter Arzt für ca. 300 € ein sorgsames Gutachten im Auftrag der Rentenversicherung herstellen und sich dabei viel Zeit und Mühe geben, wenn er für den gleichen Auftrag das 3-Fache Honorar bekommen kann. Dies ist der 2 Punkt der Kritik.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Das Gutachten zur Erwerbsminderungsrente: die Durchführung
Medizinische Begutachtung, so sagt es das Wort schon, setzt an einer Begutachtung an. Also die persönliche Inaugenscheinnahme des Antragstellers. Grundsätzlich muss ein medizinisches Gutachten ein Mindestmaß an Standards einhalten, damit es überhaupt als Gutachten bezeichnet werden darf! Es muss eine umfassende Voruntersuchung stattfinden, was schon wegen des allgemeinen Zeitdruckes in den wenigsten Fällen bei den fest angestellten Gutachtern stattfindet.
Diese Vorgaben sind:
- Erfassen der persönlichen Daten
- Erfassen aller Vorerkrankungen, soweit durch Antragsteller oder DRV auch tatsächlich gemeldet)
- Umfassende Eigenanamnese
- Grunduntersuchung im Bereich der eigenen Fachrichtung, z.B. bei neurologischen Fragen, Hirnstrommessungen usw.
- Auswertung von Anamnesen anderer Ärzte
- Persönliches Gespräch
- Auswertung
- Ergebnis
- Literaturrecherche,
- Inhaltsverzeichnis und Gliederung
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Im Allgemeinen wird von einem Gutachten zur Erwerbsminderungsrente folgendes verlangt, und dies als Mindestanforderung:
- Erfassung sämtlicher Aspekte der Erkrankung,
- Gutachten muss umfassend und vollständig sein, auch Erkrankungen die selten sind, müssen durch den Gutachter beurteilt werden,
- Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Erkrankungen müssen erfasst und beurteilt werden
- Sachliche und fachliche unabhängige Erstellung des Gutachtens
Gutachten zur Erwerbsminderungsrente: es kommt auf das Gutachten an!
Das Gutachten zur Erwerbsminderungsrente durch den medizinischen Gutachter entscheidet häufig über den Anspruch auf eine Rente wegen Krankheit. Deshalb kommt dem Gutachten eine so hohe Stellung in der Bewertung über die Erwerbsfähigkeit zu. Vielfach wird der Rentenantrag abgelehnt, vor allem durch Gutachter der Deutschen Rentenversicherung. Daher muss in der Auswertung der Gutachten zur Erwerbsminderungsrente Augenmerk auf die Gutachtensituation gelegt werden und die Qualität des Gutachtens hinterfragt werden.
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Fazit!
Auf das Gutachten zur Erwerbsminderungsrente kann es ankommen. Daher sollten sich die Betroffenen und Antragsteller sorgsam auf die Gutachtensituation vorbereiten und nicht aus der „Kalten“ sich einem Gutachten unterwerfen. Vorbereitende Gespräche mit dem Hausarzt oder sorgsame Erfassung aller persönlichen Erkrankungen und (extrem wichtig) deren Behandlung sollten vor einem EM-Rentenantrag stattfinden. Dann kann es mit der EM-Rente auch tatsächlich klappen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de bieten umfassendes Coaching und Vorbereitungsgespräche zu medizinischen Begutachten an.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine EM-Rente habe!
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.