Haben Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf die Grundrente
Die Einigung zu der neuen Grundrente ist geschafft. Die CDU/CSU und SPD haben sich am 10.11.2019 grundsätzlich auf die Einführung der Grundrente geeinigt. Die Einigung hat es aber auch in sich. Es gibt einige Änderungen im Bereich der geplanten Grundrente, die vom Gesetzentwurf des Hubertus Heil aus dem Mai 2019 zum Teil erheblich abweichen. Es geht vor allem um die Berechnung der Grundrente. Viele Menschen, die verunsichert sind, fragen auf rentenbescheid24.de an. Bekomme ich als Erwerbsminderungsrentner auch die Grundrente? und viele Fragen mehr. Wir beantworten in diesem Beitrag die Frage, ob ein Erwerbsminderungsrentner überhaupt Anspruch auf die Grundrente haben kann.
—- Wie die Entgeltpunkte für die Grundrente richtig berechnet werden – Video ab 20.11.2019 —
Haben Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf die Grundrente? Diese Frage lässt sich im allgemeinen Sinne, mit einen einfachen Ja beantworten. Der Versicherte, der eine Erwerbsminderungsrente zur Zeit in Anspruch nimmt oder diese erst 2021 zuerkannt bekommt, kann Anspruch auf die Grundrente haben.
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Haben Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf die Grundrente? Was steckt hinter der Grundrente?
Die Grundrente ist nichts anderes als eine Erhöhung der bestehenden eigenen Rente. Und zwar durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten. Anspruch auf die Grundrente haben diejenigen Versicherten:
- die 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können,
- die eine Rente beziehen, die im Jahresdurchschnitt an Entgeltpunkten nicht höher als 0,8004 Entgeltpunkte und nicht niedriger als 0,3 Entgeltpunkte ist und
- die neben der Rente kein zusätzliches Einkommen haben, welches für Single nicht höher als 1250€ monatlich und für Paare nicht mehr als 1950€ liegt.
Für die beiden zuerst genannten Voraussetzungen soll es sogenannte Gleitzonen für den Zugang bei der Wartezeit und den Bereich 0,3 Entgeltpunkte geben. Wie genau diese sogenannten Gleitzonen/ Übergangsbereiche aussehen sollen, ist aktuell ( 19.11.2019) noch offen.
Grundrente keine neue Rentenart
Die Grundrente ist keine neue Rentenart. Sie regelt unter den genannten Voraussetzungen einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte. Wobei hier Vorsicht auf das Sprachverständnis zu legen ist. Die Anspruchsvoraussetzung der Wartezeit von 35 Jahren orientiert sich an den Wartezeiten für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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Also die vorgezogene Altersrente für die der Versicherte mindestens 45 Jahre Wartezeiten benötigt. Und genau hier könnte es bei vielen Erwerbsminderungsrentner Probleme beim Anspruch geben.
Haben Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf die Grundrente? Erwerbsminderungsrentner und die Grundrente
Grundsätzlich müssen Erwerbsminderungsrentner die 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen. Was die Grundrentenzeiten sind, können Sie hier nachlesen!
Daneben haben wir in einem weiteren Beitrag für Sie dargelegt, was sich hinter den anrechenbaren Grundrentenzeiten für die Grundrente überhaupt verbirgt und welche Zeiten im Detail gelten.
Und gemessen an diesen generellen Festlegungen des Gesetzgebers zu den Grundrentenzeiten, werden Erwerbsminderungsrentner oftmals die Grundrente nicht beziehen können. Dies betrifft vor allem die jüngeren Rentenempfänger, die noch nicht über die ausreichende Wartezeit verfügen.
Das Kernproblem ist, dass die Zurechnungszeit als beitragsfreie Rentenzeit für die Erwerbsminderungsrente nicht als anrechenbare Grundrentenzeit gilt. Damit fehlen vielen Versicherten Kalendermonate mit Wartezeit für die Grundrente.
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Aber grundsätzlich gilt: Wer in seinem Rentenbescheid -Versicherungsverlauf- die Kalendermonate für die 35 Jahre erreicht, hat die erste Hürde übersprungen. Danach gilt es zu prüfen, ob der Korridor für die durchschnittlichen Jahresentgeltpunkte ( 0,3 bis 0,8004) eingehalten ist. Wenn dieser Bereich eingehalten ist, steht dem Erwerbsminderungsrentner auch der Anspruch auf die Grundrente zu. Wenn er daneben nicht noch weiteres anrechenbares Einkommen (1.250€- Singlehaushalt inklusive dem steuerfreien Anteil der EM-Rente) hat.
Fazit: Haben Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf die Grundrente
Ja, wenn sie alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Grundrente erfüllen. Nein, wenn zum Beispiel neben Beitragszeiten im Versicherungsverlauf lange Zeiträume von Zurechnungszeiten ausgewiesen sind. Daher ist rechnen angesagt. Jeder Kalendermonat zählt. Daher prüfen und nachrechnen lassen. Am Besten beim versierten Rentenberater oder Rechtsanwalt!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente haben kann?
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