Hände weg von der Intelligenzrente
Lassen Sie die Hände weg von der Intelligenzrente, so sagen es die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Leider ist es oft zu hören und zu lesen, dass Rentnerinnen und Rentner, die die Intelligenzrente für Ingenieure erhalten haben, die Jahresendprämien beantragen sollen, damit sie mehr Rente bekommen. Dies kann aber dazu führen, dass die früher zuerkannte Intelligenzrente wieder aberkannt wird. Wir erklären, warum das so ist?
Lassen Sie die Hände weg von der Intelligenzrente! Zwei Urteile des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 21.11.2017 bestätigen die traurige Wahrheit, was passieren kann, wenn man die Jahresendprämien als zusätzliches Arbeitsentgelt für die Rente beantragt. Wenn wir dann in unserer Kanzlei nachfragen, wer den Betroffenen den Rat zur Neuüberprüfung der zuerkannten Intelligenzrente gegeben hat, hören wir oft, dass dies ja so in einer Zeitung oder im Internet zu lesen war. Da kann man ja eine Rentenerhöhung bekommen und sogar für 4 Jahre rückwirkend!
Die Betroffenen folgen leider den zum Teil unqualifizierten und undifferenzierten Rat von Zeitungen, Journalisten und anderen Medien.
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Hände weg von der Intelligenzrente: 2 Urteile vom 21.11.2017
In zwei Urteilen vom 21.11.2017 bestätigte das Sächsische Landessozialgericht die Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Bund Träger der Zusatzversorgungssysteme.
Diese Rentenbehörde ist ausdrücklich nur für Ansprüche aus den AAÜG ( Anspruchs-und Anwartschaftsüberführungsgesetz auf Grund Artikel 3 des RÜG) zuständig. Es geht um 4 Sonderversorgungssysteme und 19 Zusatzversorgungssysteme aus der ehemaligen DDR.
In beiden Verfahren vor der Landessozialgericht mit den Aktenzeichen: L 5 RS 335/15 und L 5 RS 342/15 haben die betroffenen Rentner nach einmal zuerkannten Intelligenzrenten aus den Jahren 2000 und 2002 später die Jahresendprämien als rentenerhöhende Einkommen beantragt. Die Folge von diesem Antrag: Die Deutsche Rentenversicherung stellte die Rechtswidrigkeit der „alten“ Feststellungsbescheide fest und erkannte die Intelligenzrente ab.
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Widerspruch und Klage und die Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile hatten keinen Erfolg.
Hände weg von der Intelligenzrente: Die Gründe für die Aufhebung
Im ersten Verfahren stellte das LSG fest, dass der Kläger als Ingenieur für einen bestimmten Zeitraum vor dem 30.06.1990 in einem VEB Forschung und Projektierung und in einem Investitionsbüro für Sportbauten tätig war. Im zweiten Urteilsverfahren vom 21.11.2017 kam es für den Kläger noch viel schlimmer! Für ihn wurden schon einmal zuerkannte I-Rentenzeiten vom 01.04.1976 bis zum 30.06.1990 vollständig aberkannt. Der Kläger war als Ingenieur in einem VEB Landtechnischer Anlagenbau beschäftigt.
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In beiden Verfahren stellte das Gericht fest, dass beide Kläger in den aufgehobenen Zeiten nicht in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens oder einem gleichgestellten Betrieb als Ingenieur tätig waren. Eine Versorgungszusage aus der DDR hatten beide Kläger nicht. Somit waren die Regelungen für die fingierte Zuerkennung der Intelligenzrente für die Kläger nicht einschlägig. Damit waren die durch die Beklagte früher anerkannten Feststellungsbescheide rechtmäßig aufgehoben worden.
Hände weg von der Intelligenzrente: Die wirtschaftlichen Folgen für die Kläger!
Glück im Unglück? Eindeutig jein. Für die Kläger haben die Entscheidungen des LSG massive wirtschaftliche Folgen. Zwar wird die einmal zuerkannte Rente in voller Höhe weitergezahlt, weil eine Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Rentenbescheides für die Kläger nach § 45 SGB X nicht mehr möglich war.
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Aber die Kläger werden die Rentenleistungen in der festgestellten Höhe solange erhalten, bis sie durch die zu erwartenden Rentenerhöhungen ausgeglichen sind. Im Klartext heißt dies: Die Kläger werden solange keine Rentenerhöhungen auf ihre Rente erhalten, solange der unrechtmäßige Teilbetrag der Rente nicht durch die Rentenerhöhung kompensiert wurde. So steht es im § 48 Absatz 3 SGB X.
Für den Kläger im zweiten Verfahren kann dies unter Umständen bedeuten, dass er viele Jahre auf eine Rentenerhöhung verzichten muss!
Hände weg von der Intelligenzrente
Wir können es immer nur sagen! Lassen Sie die Hände weg von Ihrer zuerkannten Intelligenzrente. Der Zusatzversorgungsträger überprüft bei Neufeststellungsanträgen immer die Anspruchsvoraussetzungen für eine I-Rente neu. Damit wird die massenhafte Zuerkennung der I-Rente in den Jahren von 2000 bis 2005 im Einzelfall neu geprüft. Jeder Begünstigte sollte wissen, dass es ohnehin sehr schwierig ist, ausgezahlte Jahresendprämien nachzuweisen. Wollen Sie tatsächlich die Prämien anerkannt haben, sollten Sie durch Experten, wie gerichtlich zugelassene Rentenberater, die Voraussetzungen der I-Rente prüfen lassen. Sollte die Sache dann sicher sein, kann man den Weg gehen.
Unser Tipp!
Vorher I-Rente prüfen und nicht den Ratschlägen von Zeitungen und dem Internet folgen. Es kann Ihre Rente kürzen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf Einbeziehung von Jahresendprämien zu meiner Rente habe!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.
Wissenswertes zum Thema Volkseigener Produktionsbetrieb können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!