Halber Beitragssatz für Betriebsrenten
Der GDV -Spitzenverband hat in einer Stellungnahme zum GKV-VEG, GKV-Versichertenentlastungsgesetz, vom 08.10.2018 die Abschaffung des vollen Beitragssatzes für Renten aus der betrieblichen Altersversorgung ab 2019 in Spiel gebracht. Ohne dass es im Gesetzesentwurf zum GDV-VEG überhaupt ein Thema ist, welches gesetzlich geregelt werden sollte.
Halber Beitragssatz für Betriebsrenten heißt 7,3 Prozent auf Einnahmen aus sonstigen Versorgungen. Wir haben in unserem Beitrag vom 04.10.2018 schon auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Nun wird es aber konkret. Der GDV-Spitzenverband hat in seiner umfangreichen Stellungnahme zum GDV-VEG vom 08.10.2018 zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit im Bundestag zum Thema der Beitragspflicht aus Betriebsrenten etwas gesagt. Die Stellungnahme beträgt 49 Seiten. Auf Seite 5 der Stellungnahme finden sich die Vorstellungen des GDV zur Beitragspflicht und dem Beitragssatz zur Betriebsrente wieder. Im Kern steht der GDV zur Abschaffung des vollen Beitragssatzes von zurzeit 14,6 % auf Betriebsrenten. Für den Beitragsausfall in Höhe von ca. 2,9 Milliarden Euro muss aber eine Kompensation geschaffen werden. Wissenswertes zum Thema Beitragspflicht Betriebsrente können Sie hier nachlesen!
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Halber Beitragssatz für Betriebsrenten: Umfang der Forderung des GDV
Der halbe Beitragssatz soll betreffen:
- Die Pflichtversicherten Empfänger von Versorgungsbezügen,
- Die Freiwillig Versicherten Empfänger von Versorgungsbezügen,
- und den kassenspezifischen Zusatzbeitrag.
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Die volle Beitragspflicht soll nach den Willen des GDV schon 2019 beendet werden. Von dieser Forderung des GDV hat sich der Bundesminister für Gesundheit nicht sonderlich erfreut gezeigt, war eher skeptisch. Es geht vor allem um die Finanzierung der Gesundheitskassen. Eine vollständige Rückführung der doppelten Beiträge bis 2004 würde insgesamt ca. 42 Milliarden Euro kosten. Daher wird, wenn überhaupt, die Einführung der halben Beitragspflicht nur ab 2019 kommen. „Wenn überhaupt“. Direkt besprochen wurde das Thema der Abschaffung des vollen Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge in der Anhörung am 08.10.2018 nicht.
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Halber Beitragssatz für Betriebsrenten: GDV-VEG
Im GDV-EVG werden schwerpunktmäßig folgendes geregelt:
- Absenkung des Mindestbeitrages für Selbstständige,
- Einführung eines Ausschlusstatbestandes in der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Absatz 4 SGB V,
- Paritätische Tragung des Zusatzbeitrages des Kassenzusatzbeitrages in der GDV,
- Festlegung für höhere Beitragsleistungen für ALG-2 Leistungsempfänger.
- Neuregelung der Betriebsmittel- und Rücklagevorgaben für Krankenkassen,
- Und das Deckungskapital der Krankenkassen für Altersvorsorgeverpflichtungen.
Fazit!
Es wird aber in der GroKo über diesem Thema um eine Lösung gerungen. Am Donnerstag den 11.10.2018 wird es im Bundestag auf Antrag der Fraktion der Linken zum Thema Doppelverbeitragung eine 60-minütige Debatte geben. Dann wird sich zeigen, ob der Bundesminister Spahn bereit ist, eine Lösung mit halbem Beitragssatz mitzutragen. Und ob die große Koalition eine Lösung bereitstellt. Viele Millionen Betriebsrentner sind sehr gespannt!
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