Hinterbliebenenrente
Der Tod eines geliebten Menschen kommt oft ohne Vorwarnung. Wenn es passiert, besteht Ratlosigkeit, Trauer und manchmal auch Wut und Verzweiflung.Die Trauer über den Verlust eines geliebten Angehörigen ist sehr wichtig, damit man den Schock und die Leere verarbeiten kann.
Der Todesfall ist eingetreten, habe ich Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?
Aber es stellen sich auch ganz praktische Fragen:
Wie geht es weiter?
Schaffe ich das alles alleine?
Was machen die Finanzen usw. ?
Leider müssen sich viele neben der Trauer auch um den Nachlass und die Rentenfragen kümmern.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
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- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
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Die Krankenkasse und der Arbeitgeber des Verstorbenen sollten zeitnah von dessen Ableben informiert werden. Bei einem Unfalltod ist binnen 48 Stunden der Versicherer zu informieren. Dies liegt daran, dass der Unfallversicherer gerne wissen möchte, was den Unfall verursacht hat und ob gegebenenfalls Ansprüche gegen Dritte bestehen.
Hinterbliebenenrente: welche Unterlagen brauchen Sie unbedingt ?
Um eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Witwerrente) beantragen zu können werden benötigt:
- Sterbeurkunde
- Personalausweis
- Ehenachweis, oder Nachweis der eingetragenen Lebensgemeinschaft
- Krankenversicherungsnachweis des Verstorbenen und der eigene
- Eventuell das Scheidungsurteil
- Nachweis der Elterneigenschaft benötigt
Oftmals wird die Arbeit von Beerdigungsunternehmen abgenommen. Das heißt, die lästigen Behördengänge beim Standesamt und der Deutschen Rentenversicherung erledigen die Bestatter.
Was ist, wenn Sie schnell Geld benötigen, um Ihren verstorbenen Angehörigen beerdigen zu können?
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
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Sterbeversicherungen helfen, die anstehenden Kosten im Bedarfsfalle zu übernehmen. Wenn nicht, sollten Sie bei dem Postrentendienst der Deutschen Rentenversicherung schnellstmöglich das Sterbevierteljahr beantragen.
Sie bekommen für die ersten 3 Monate die volle Rente des Verstorbenen auf Basis seiner erwirtschafteten Entgeltpunkte ausgezahlt.
Auch beim Arbeitgeber des Angehörigen ist manchmal Geld zu holen. In der betrieblichen Altersversorgung oder auf Grund von Tarifverträgen können sich für Hinterbliebene Todesfallleistungen ergeben.
Rentenbescheid nachprüfen: Sicher ist Sicher!
In Kürze wird der Hinterbliebenenrentenbescheid ausgestellt. Da ist dann nochmals für Aufmerksamkeit gesorgt. Sie sollten den Rentenbescheid Ihres geliebten Verstorbenen auf Lücken oder Unstimmigkeiten prüfen. Oftmals sind in dem Versicherungsleben des Angehörigen Fehler enthalten, die unmittelbar Auswirkung auf die Höhe der Witwenrente haben können.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Unfall auf Arbeit: Der Ehepartner ist Tod!
Wird der Tod Ihres Liebesten auf Arbeit verursacht, kommt noch die Berufsgenossenschaft in Spiel. Auch da können sich für Sie Hinterbliebenenrentenansprüche ergeben. Darauf sollten Sie nicht verzichten.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Das liebe Erbe und die Fragen!
Neben der Hinterbliebenenrente ist auch der Nachlass Fundort für so manche Überraschung. Nicht bekannte Lebensversicherungen des Verstorbenen oder Sterbefallversicherungen bei Krediten helfen in der ersten Not aus.
Versicherer wollen nicht bezahlen!
Die Versicherung will nicht zahlen, weil der Verstorbene angeblich eine Vorerkrankung nicht angegeben hat. Hier entbrennt sich Streit. Es geht um viel Geld.
Beispiel:
Ein Ratenkredit von 20.000 € wegen eines Autokaufs ist noch offen. Die Ratenschutzversicherung will den Kredit nicht ablösen. Darum müssen Sie sich auch noch kümmern. Hier ist Vorsicht geboten. Wir als Rechtsanwälte und Rentenberater können Ihnen helfen.
Bezugsrecht ist kein Erbe!
Ist ein sogenanntes Bezugsrecht in der Lebensversicherung vereinbart geht das Geld direkt an den Begünstigten. Es gehört nicht in das Erbe.
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Vorsicht aber: Das Bezugsrecht muss unwiderruflich sein. Ist es noch durch den Erben widerrufbar, kann die Geschichte anders enden. Schauen Sie bitte nach, ob es ein Testament oder andere Verfügung gibt.
Testamente sind der letzte Wille des Verstorbenen und sollten respektiert werden. Daher müssen Testamente akzeptiert werden, auch wenn einem selbst der Inhalt nicht gefällt.
Oft sind die Testamente bei einem Notar oder Amtsgericht hinterlegt. Dann wird bei Erbscheinsbeantragung der letzte Wille eröffnet und die Erben angeschrieben. Ist der gesetzliche Erbe ausgeschlossen, so kann er ein Pflichtteilsanspruch haben. Dieser ist immer auf Geld angelegt.
Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehegatte und Kinder des Verstorbenen teilen sich nach bestimmten Regeln den Nachlass.
Papiere aufbewahren, man weiß ja nie!
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Alle Unterlagen die Sie aus der Hand geben, bitte vorher kopieren und sicher verwahren.
Sämtliche unnötigen Versicherungen, Mitgliedschaften in Vereinen und Abo`s kündigen, damit keine Fristen versäumt werden. Bitte bei dem Mietvertrag aufpassen, hier laufen gesetzliche Kündigungsfristen, die auch den Erben treffen.
Gerade bei Alten-und Pflegeheimverträgen ist manchmal Eile geboten, es geht um viel Geld.
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Unser Tipp:
Sie möchten in Ruhe trauern und müssen sich aber um so viel kümmern. Mit uns rechtssicher die Hinterbliebenenrente und andere Geldansprüche sichern.
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