Hinzuverdienst neben der Rente
Oft fragen Rentner, was kann ich neben der Rente noch dazu verdienen? Was muss ich beachten? Gilt jeder Hinzuverdienst als anrechenbares Einkommen? In unserem kleinen Beitrag können Sie sich eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen verschaffen.
Der Hinzuverdienst neben der Rente ist ein spezielles Feld im gesetzlichen Rentenrecht. Die Anrechnung von Einkommen an die Rente unterscheidet sich nach den einzelnen Rentenarten. In der Beratungspraxis von rentenbescheid24.de ist die Frage des Hinzuverdienstes und die Einkommensanrechnung an die Rente ein sehr gefragtes Thema. Gerade im Zusammenhang mit der neuen Flexirente kommen immer wieder spannende Fragen zu diesem Thema auf.
Als Varianten des Hinzuverdienst neben der Rente kommen in betracht:
- Hinzuverdienst bei einer vorgezogenen Altersrente vor der Regelaltersrente, § 34 Abs.2 SGB VI
- Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung, § 93 SGB VI
- Hinterbliebenenrenten und Einkommen, § 97 SGB und die
- Erwerbsminderungsrenten und Hinzuverdienst, § 96 a SGB VI
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Bei all diesen Renten gibt das Gesetz den Ton an und sagt Ihnen, was alles als Einkommen an die Rente angerechnet wird und was nicht und wie die Anrechnung zu erfolgen hat.
Das Gesetz sagt bei dem Hinzuverdienst und einer Altersrente nach dem Rechtsstand bis zum 30.06.2017, dass bei einer vorgezogenen Altersrente der Hinzuverdienst von 450 € monatlich komplett anrechnungsfrei ist.
In § 34 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 steht, dass ein Anspruch auf eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente nur dann besteht, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Merke:
Der Hinzuverdienst bei einer Regelaltersrente ist komplett anrechnungsfrei. Es gibt dann keine Einkommensanrechnung mehr!
Hinzuverdienst ist im Sinne dieser Regelung das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
Arbeitseinkommen oder Entgelt
Details zum Arbeitsentgelt sind in unserem Renten-ABC nachlesbar. Wissenswertes rund um das Thema Arbeitseinkommen finden Sie hier.
Nicht als Arbeitsentgelt zählt das Entgelt, was eine Pflegeperson vom Pflegebedürftigen erhält, wenn es einen Umfang im Sinne des Pflegerechtes, § 37 SGB XI, nicht überschreitet.
Gleiches gilt auch für das Entgelt, was ein Behinderter in einer anerkannten Behindertenwerkstatt für seine Arbeit erhält.
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In der Regelung des § 34 SGB VI ist die neue Flexirente ab dem 01.07.2017 noch nicht eingearbeitet. Dies wird aber in den kommenden Wochen noch geschehen.
Bei der Altersrente gelten dann völlig neue Regelungen zum Hinzuverdienst neben der Rente. Sie haben sich schon was vom anrechnungsfreien Einmalbetrag von 6300€ Jahreseinkommen gehört.
Für die Bewertung, was bei einem Versicherten als unselbstständig Beschäftigter als Entgelt und dessen Bestandteile gilt, ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung 2017 heranzuziehen.
Hinzuverdienst neben der Rente: §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch Nr. 4 gelten!
Bei dem Einkommen neben einer Altersrente sind die zentralen Regelungen, die das Entgelt bewerten, die §§ 14 und 15 SGB IV. Die Begriffe Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen regeln, was als Hinzuverdienst im Sinne des § 34 SGB VI gilt.
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst, § 96 a SGB VI
Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen sind der Hinzuverdienst der neben der EM-Rente rechtlich zu bewerten ist.
Daher stellt sich zum Beispiel die Frage, ob das Urlaubsentgelt, was ein Rentenempfänger einer befristeten Erwerbsminderungsrente erhält, anrechenbarer Hinzuverdienst nach § 96 a SGB VI ist oder nicht. Wissenswertes hierzu, wird in einem gesonderten Lesebeitrag erfolgen.
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Wir schreiben für Sie
Der Hinzuverdienst neben der Rente und dessen Bewertung aufzuklären, kann in einem Beitrag nicht allumfassend erläutert werden, weil viele Vorschriften den Überblick erschweren. Daher werden die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24 für Sie das Thema des Hinzuverdienstes neben der Rente nach und nach aufarbeiten. Weitere Textbeiträge mit Rechenbeispielen sorgen für Aufklärung.
Ihr Team von rentenbescheid24.de