Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersrenten steigt auf 46.060 Euro
Das Thema Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente lässt uns nicht los. Bis zum 31.12.2020 gilt die Hinzuverdienstgrenze von 44.590€ für vorgezogene Altersrenten. Und zwar befristet wegen der Corona-Pandemie vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020. Wir hatten am 12.Dezember 2020 berichtet, dass es Planungen gibt, die Hinzuverdienstgrenze auch für das Jahr 2021 anzuheben. Und zwar von 6.300 € auf 46.060 Euro Brutto-Verdienst. Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag es beschlossen. Und zwar still und heimlich, kurz vor Weihnachten. Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten wird auch im Jahr 2021 von 6.300 € auf 46.060 € angehoben. Geregelt im Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontroll-gesetz), welches mit der Mehrheit der CDU/CSU, SPD und den Stimmen der Linken und Bündnis 90 die Grünen beschlossen wurde.
Die Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersrenten steigt auf 46.060 Euro?
Schwarz auf weiß steht es im neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz! Im Artikel 9c zur Änderung des Sozialgesetzbuch Nummer 6. Wörtlich heisst es: “
„Dem § 302 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) § 34 findet in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 mit den Maßgaben Anwendung, dass 1. der Betrag von 6 300 Euro durch den Betrag von 46 060 Euro ersetzt wird 2. Der Hinzuverdienstdeckel keine Anwendung findet.“
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Die Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersrenten steigt 46.060 Euro
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, die eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen. Und neben der Rente noch arbeiten oder als Selbstständige ein Gewinn haben.
Im Kern bedeutet bedeutet die Neuregelung vom 17.12.2020 für alle Betroffenen:
- jedes Arbeitsentgelt bis 46.060€ Brutto wird auf die vorgezogene Altersrente nicht angerechnet,
- jeder Gewinn eines selbstständigen Rentenbeziehers bis zu 46.060€ im Jahr 2021 wird auf seine vorgezogene Altersrente nicht angerechnet,
- ist das Arbeitsentgelt oder der Gewinn höher als die 46.060€ Jahresbrutto, so wird der darüberliegende Betrag zu 40 % auf die Rente angerechnet ( Beispiel: 50.000€ Arbeitsentgelt abzüglich 46.060 € = 3940€. 40 % davon = 1.576€ werden auf die Jahresbruttorente für das Jahr 2021 angerechnet, wenn der Rentner ab dem 01.01.2021 eine vorgezogene Altersrente bezieht,
- der neue Freibetrag gilt ab 2021 und zwar auch bei unterjährigen Rentenbeginn, Bsp: Altersrente beginnt am 01.07.2021: Hinzuverdienstgrenze ab 01.07.2021 = 46.060 €.
Die Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersrenten steigt 46.060 Euro: Wie kommt die 46.060 € Grenze rechnerisch zustande
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Die 44.590 €, die für das Jahr 2020 als Hinzuverdienstgrenze bis 31.12.2020 gilt, wurde aus dem 14-fachen der Bezugsgröße 3.185€ berechnet.
An dieser Systematik wird festgehalten. Die 46.060€ Hinzuverdienstgrenze berechnen sich aus der 14-fachen der Bezugsgröße 2021 = 14 x 3.290€ = 46.060€. Der Faxktor 14 entspricht 12 Bruttoverdienste von je 3.290€ und zwei Sonderzahlungen von 3.290€.
Die Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersrenten steigt 46.060 Euro: Gilt nicht für Erwerbsminderungsrenten
Die neue Hinzuverdienstgrenze 2021 von 46.060€ gilt nach dem Wortlaut des Arbeitsschutzkontrollgesetzes nicht für die Erwerbsminderungsrente. Es bleibt bei den vollen EM-Rente bei 6.300€ und bei den teilweisen EM-Rente bei den individuellen Hinzuverdienstgrenzen.
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Die Hinzuverdienstgrenze 2021 für Altersrenten steigt auf 46.060 Euro
Schwarz auf weiß steht es geschrieben. Die Hinzuverdienstgrenze steigt für Altersrenten im Jahr 2021 auf 46.060€. Ein starkes Signal für alle Rentnerinnen und Rentner, die vor der Regelaltersgrenze noch arbeiten wollen oder gehen!
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