Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft
Wir hatten am 26.08.2022 über die „Rentenbombe“ berichtet. Die aktuell im Jahr 2022 bestehende Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ soll im Jahr 2023 dauerhaft entfristet werden soll. Die Hinzuverdienstgrenzen der Renten wegen Erwerbsminderung werden sich auch deutlich erhöhen. Am 31.August 2022 bestätigte die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenenen Altersrenten im § 34 SGB VI ersatzlos wegfallen. Diese Hinzuverdienstgrenze ist nicht mehr Bestandteil des Anspruchs auf eine Altersrente als Vollrente. Ab 2023 können alle Rentnerinnen und Rentner, so sagt es die Bundesregierung in seiner Pressemitteilung am 31.08.2022, unbegrenzt neben der vorgezogenen Altersrente dazuverdienen. Es gibt bei Altersrente ab 2023 keine Anrechnung von Hinzuverdienst mehr! Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist am 31.08.2022 veröffentlich worden. Der Gesetzesentwurf ist aber noch nicht durch den Bundestag bestätigt worden. Dies dürfte aber bei den Mehrheitsverhältnissen nicht das Problem sein.
Bundesregierung bestätigt am 31.08.2022: Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft. Der Gesetzesentwurf des 8 SGB-IV Änderungsgesetzes ist durch die Bundesregierung beschlossen und am 31.08.2022 veröffentlicht worden. Damit dürfte nunmehr klar sein, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten am 31.12.2022 um 24.00 Uhr Geschichte sein wird.
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Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: Bestätigung durch höchste Stelle
Die Bundesregierung und der Bundesminister für Arbeit und Soziales haben am 31.08.2022 in zwei Pressemitteilungen folgendes bestätigt:
Mit dem Gesetzesentwurf des 8. SGB IV Änderungsgesetzes der Bundesregierung vom 31.08.2022, wird das gesamte Hinzuverdienstrecht im Bereich der Alters-und Erwerbsminderungsrenten völlig neu geregelt.
Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten vor der Regelaltersgrenze wird ab 2023 abgeschafft!
Rentner, die im Jahr 2023 eine vorgezogene Altersrente beziehen, können unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen. Es gibt keine Anrechnung des Verdienstes an die Rente. Was eine vorgezogene Altersrente ist, können Sie hier nachlesen!
Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: Neuregelung der Hinzuverdienstgrenze bei EM-Renten ab 2023
Ab 2023 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen massiv an. Damit auch der anrechnungsfreie Hinzuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenzen sind dynamisch! Sie sind ab 2023 an die Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße gekoppelt.
Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: anrechnungsfreier Hinzuverdienst neben einer vollen EM-Rente
Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen EM-Rente beträgt = 3/8 der 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße (3.290€ Stand 2022) mindestens ab 2023:
17.272,50 Euro!
Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze gilt die übliche 40% Anrechnung.
Es gibt keinen Hinzuverdienstdeckel mehr, also keine 100% Anrechnung! Die gesetzliche Regelung des Hinzuverdienstdeckel im § 96a SGB VI wird ab dem 01.01.2023 ersatzlos getrichenHinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Es gibt eine neue Mindesthinzuverdienstgrenze für alle Versicherten die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Diese Mindestgrenze berechnet sich nach den Werten 2022 aus: 6/8 des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße (3.290€ Stand 2022), ab 2023:
34.545 Euro!
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Wenn der Bezieher einer teilweisen EM-Rente vor Rentenbeginn ein höheres Einkommen hatte, gilt weiterhin eine für ihn individuell zu berechnende höhere Hinzuverdienst-Grenze. Diese individuelle Grenze errechnet sich ab 2023 nach § 96a SGb VI aus dem 9,72 fachen der monatlichen Bezugsgröße vervielfältigt mit den Entgeltpunkten des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
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Beispiel
Anne bekommt bezieht ab dem 01.02.2023 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie darf mindestens anrechnungsfrei an die EM-Rente 34.545€ Brutto-Jahresverdienst dazuverdienen. In den letzten 15 Jahren vor Beginn der Rente hatte Anne gut verdient. Die höchsten Entgeltpunkte aus dem Versicherungskonto betragen 1,7859 EP. Die monatliche Bezugsgröße 2022 = 3.290€.
Indivuduelle Hinzuverdienstgrenze für Anne bei teilweiser EM-Rente ab 2023:
- 9,72 x 3.290 x 1,7859 = 57.110,94€
- die individuelle für Anne geltende Hinzuverdienstgrenze beträgt ab 2023 = 57.110,94€
Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft!
Wir finden, dass die Reform des Hinzuverdienstes für gesetzliches Rentner ein echter Gewinn sein kann. Die Reform, wie sie sich im 8. SGB IV Änderungsgesetz andeutet, ist aus unserer Sicht gelungen. Sie wird auch Arbeitsprozesse in der Rentenversicherung vereinfachen und hilft Verwaltungskosten zu sparen. Rentnerinnen und Rentner mit einer EM-Rente können ab 2023 deutlich mehr anrechnungsfrei dazuverdienen. In Zeiten der explodierenden Preise wirklich gute Nachrichten!
Ja, ich möchte den Weitergewährungsantrag für die befristete EM-Rente stellen!
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