Höhere Rente gesichert
Ein Fall aus der Praxis zeigt, welche Fehler beim Rentenantrag zum Nachteil des Rentners entstehen können. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24 konnten einem Betroffenen eine monatliche höhere Rente von ca. 160€ brutto sichern.
Rentenbescheid und Rentenunterlagen geprüft und höhere Rente durchgesetzt.
Höhere Rente durch Wartezeitprüfung
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de erhielten über unser online-portal einen Anruf mit der Bitte, einen vor kurzem erteilten Rentenbescheid zu prüfen. Unser Kunde legte vorsorglich gegen den Rentenbescheid Widerspruch ein. Der Mandant ist im Februar 1954 geboren und beantragte im Januar 2017 seine Altersrente. Rentenbeginn war laut Rentenbescheid der 01.03.2017. Ihm wurde durch die Deutsche Rentenversicherung die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) mit 9,6 Prozent Kürzung anerkannt. Die monatliche Kürzung beträgt laut unseren Berechnungen ca. 160 € Brutto monatlich.
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Schon bei der ersten Sichtung des Rentenbescheides viel uns auf, dass der Kunde von 1970 bis zum 28.02.2017 gearbeitet hat. Wir prüften daher genau nach, ob unser Mandant nicht eventuell die 45 Jahre Wartezeit für eine abschlagsfreie Rente erreicht haben könnte. Nach einer Rentenberechnung mit unserem Rentenprogramm und der Prüfung mit dem Taschenrechner war klar, dass er ca. 550 Kalendermonate zum Zeitpunkt Februar 2017 erreicht hat. Dies entspricht 45 Jahre und 10 Monate.
Damit die Rente stimmt!
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– Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld 2 waren in der Berechnung schon einbezogen.
Für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte fehlt unserem Mandanten nur noch das Lebensalter. Hierzu muss er 63 Jahre und 4 Kalendermonate alt sein, damit die Rente beginnen kann.
Ab dem 01.07.2017 wäre die höhere Rente soweit. Wir reden hier von einem Unterschied von 4 Kalendermonaten, ab dem Rentenbeginn zum 01.03.2017. Wir konnten nicht Glauben, dass die Deutsche Rentenversicherung beim Rentenantrag nicht erkannt hat, dass die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Aus unserer Sicht ist hier ein Fehler unterlaufen. Unser Mandant hätte bei richtiger und sachgerechter Prüfung der Rentenart durch die Deutsche Rentenversicherung sofort die abschlagsfreie Altersrente gewählt.
Höhere Rente gesichert: welche Maßnahmen waren einzuleiten?
Der ursprüngliche Rentenbeginn ist der 01.03.2017. Die Zahlung der Rente erfolgt gegen Ende des Monates März 2017. Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid war eingelegt. Wir haben der Deutschen Rentenversicherung unter Vorlage einer Vollmacht mitgeteilt, dass unser Mandant für den Fall der Bestätigung der Wartezeit von 45 Jahren (= 540 Kalendermonate), die Altersrente ohne Abschläge ab dem 01.07.2017 beantragt. Die Auszahlung der Rente soll vorerst gestoppt werden. Somit ist der Wechsel in die günstigere abschlagsfreie Rente für unseren Mandanten noch möglich.
Parallel dazu stellt er einen Antrag auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld für 4 Monate. Möglicherweise muss er mit einer Sperrfrist rechnen, dies wäre dann aber auch mit Rechtsmitteln angreifbar. Wir haben von einem solchen Fall schon berichtet. Wir haben ausgerechnet, dass unser Mandant, selbst wenn er 3 Monate auf ALG-1 Leistungen verzichten müsste, ab dem 01.07.2017 ca. 25 Kalendermonate braucht, um den Rentenverlust zwischen März 2017 und Juli 2017 zu kompensieren.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
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Damit haben wir für unseren Mandanten eine höhere Rente erreicht. Wir gehen davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung die Wartezeit von 45 Jahren bestätigen wird. Mit den verwaltungsrechtlichen Anträgen sind die Ansprüche unseres Mandanten ausreichend gesichert.
Bei einem prognostizierten Lebensalter von 80 Jahren , macht die höhere Rente ca. 32.640€ Brutto für unseren Mandanten aus.
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Unser Fazit
Nachrechnen der Rente oder Rentenbescheide prüfen lohnt sich. Es geht in erster Linie um die Rechtssicherheit, dass mit der Rente alles stimmt. Wenn, wie hier, noch eine höhere Rente gesichert wird, ist die Freude umso größer!
Ja, ich möchte meinen Rentenbescheid geprüft haben, damit ich weiß, dass meine Rente richtig ist.