Invalidenrente wurde nach 15 Jahren aberkannt
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beschäftigen sich neben dem deutschen Rentenrecht auch mit Fragen der Schweizer Rentenversicherung. Hier ein interessantes Urteil des Bundesgerichts Luzern wegen der Aberkennung einer IV-Rente.
Die Invalidenrente wurde nach 15 Jahren aberkannt. Es ging um einen 47 Jahre alten schweizer Mann, dem die IV-Stelle des Kantons Aargau die Invalidenrente aberkannt hat. Und dies nach 15 Jahren Rentenbezug. Der Betroffene ist nach Ansicht der IV-Stelle unbeschränkt arbeitsfähig.
Invalidenrente wurde nach 15 Jahren aberkannt: Was ist eine IV-Rente?
Ähnlich dem deutschen Rentenrecht gibt es in der Schweiz eine „Erwerbsminderungsrente“, die sich Invalidenrente nennt. Für die Fragen rund um die Invalidenrente sind verschiedene IV-Stellen der Schweizer Kantone zuständig. Im Unterschied zur deutschen EM-Rente geht es bei der Invalidenrente im Falle der Invalidität um die Frage, wieviel Einkommen ein Invalide im Vergleich zu seinem validen Einkommen auf Grund Erkrankung oder Behinderung erzielen kann. Damit wird auch der persönliche Invaliditätsgrad ermittelt. In Deutschland geht es bei einer EM-Rente immer um die Frage, ob der betroffene Versicherte auf Grund Krankheit oder Behinderung/ Arbeitsunfall nur noch bestimmte Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar ist.
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Ein Versicherter in der Schweiz mit einem Invaliditätsgrad von 100 % kann kein verwertbares Einkommen im Vergleich zu seinem Valideneinkommen mehr erzielen. Das anrechnungsfreie Einkommen auf die Invaliditätsrente beträgt in solchen Fällen maximal 1500 Schweizer Franken im Jahr.
Wissenswertes zur IV-Rente können Sie hier nachlesen!
Invalidenrente wurde nach 15 Jahren aberkannt: Um was ging es beim Schweizer Bundesgericht?
Das Schweizer Bundesgericht bestätigte den Entzug der vor 15 Jahren erteilten IV-Rente. Sie war damals schon auf sehr dürftiger Grundlage erfolgt.
Der heute 47-Jahre alte Versicherte erhielt 2002 die IV-Rente mit einem Invaliditätsgrad von 100% zugesprochen. Er war zuletzt vor der Rente als Bauarbeiter beschäftigt. Seine Rente wurde mehrfach bestätigt. Dennoch leitete die IV-Stelle des Kantons Aargau vor ca. 6 Jahren das Revisionsverfahren ein.
Sie holte mehrere Befundberichte ein. Danach führte sie mit dem IV-Rentner eine Besprechung hinsichtlich seines gesundheitlichen Zustandes ein. Daneben wurde auch seine gewerbliche Arbeitsfähigkeit betrachtet. Ein Gutachten ergab eine umfassende und uneingeschränkte Arbeits-und Erwerbsfähigkeit. Maßnahmen zur Eingliederung seien nicht notwendig.
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Daraufhin hob die IV-Stelle die erteilte Rente auf. Der Versicherte erhob gegen die Aufhebung Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kanton Aargau. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Gegen das ablehnende Beschwerdeurteil ging der Betroffene in die weitere Runde. Damit war das Bundesgericht in Luzern mit seiner I. sozialrechtlichen Abteilung zuständig.
Invalidenrente wurde nach 15 Jahren aberkannt: Das Urteil des Gericht!
Das Bundesgericht stützte die Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts und rüffelte die IV-Stelle. Nach Ansicht der Bundesrichter war die damalige Zusprache der Rente (auf Deutsch Bewilligung) auf sehr dürftigen Gründen gestützt. Die Rente wurde zu Recht entzogen. Die zuständige IV-Stelle hatte 2002 allein auf zwei kurze Berichte der Hausärztin und eines weiteren Arztes die Rente bewilligt. Daneben gab es mit einer Berufsberaterin ein 15-minütiges Gespräch. Auf Grund von Konktakt-/Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Versicherten, wurde dieser als beruflich nicht integrierbar eingestuft.
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Ohne weitere fachärztliche Begutachtungen wurde die Rente bewilligt. Schon damals hätten die Behörden in ihrer Entscheidung nicht auf Grund dieser „dürftigen“ Grundlage die Rente erteilen dürfen, so das Bundesgericht.
Fazit!
Falsche Entscheidung zu Gunsten des Versicherten. Die Aberkennung der IV-Rente erfolgte nach Ansicht der Schweizer Richter zu Recht. Die Schweizer IV-Stellen führen regelmäßig Revisionsverfahren durch, bei denen auch Renten aberkannt oder gekürzt werden. Ein interessanter Fall auch der Schweizer Rentenrechtspraxis. IV-Renten werden nach anderen Voraussetzungen zuerkannt. Die Rentenberater und Rechtsanwälte beraten und helfen in Erwerbsminderungsrentenangelegenheiten und auch bei IV-Renten.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder einer IV-Rente habe.
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