Bundesagentur für Arbeit sagt ja und nein zum Thema Kurzarbeitergeld – Was denn nun?
Eine Versicherte erhält ist März 2020 in Kurzarbeit. Sie erhält seit dem 01.05.2020 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ist nebem ihrem Rentenbezug weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihr Chef sagte ihr, dass er nicht wisse, ob sie weiter Kurzarbeitergeld erhält. Auf ihre Fragen antwortete die Bundesagentur für Arbeit nicht. Ein Armutszeugnis wenn man bedenkt, dass viele tausende Rentnerinnen und Rentner von diesen Fragen betroffen sind und die BA entsprechende Antworten parat haben muss. Es geht um die Frage, ob ein Rentner, der eine volle Altersrente bezieht, Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, wenn er noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Und sein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt hat.
Die Bundesagentur für Arbeit hat keine Antworten zu Fragen wegen Kurzarbeit und Bezug einer Rente! Eine schwache Kür, wenn man bedenkt, dass unsere Beratungskundin nicht die einzigste ist, die von diesen Regelungen betroffen ist. Und wir gehen sogar noch einen Schritt weiter! Wenn unsere Mandantin berechtigt die Sinnhaftigkeit ihrer Beitragsleistung in die Arbeitslosenversicherung in Frage stellt, wenn sie keinen Leistungsanspruch hat, dann muss doch die Bundesagentur für Arbeit auf etwaige Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen, wie ein Rentenbezieher mit Bezug einer vollen Altersrente Kurzarbeitergeld erhalten kann und was er hierfür tun muss!
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Keine Antworten zu Fragen wegen Kurzarbeit und Bezug einer Rente: Der Sachverhalt leicht geändert
Unsere Mandantin erhält zum 01.05.2020 eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Ab dem 01.06.2022 vollendet sie das Lebensalters für die Regelaltersgrenze. Sie ist noch neben Bezug der Rente berufstätig und will bis 2022 weiterarbeiten. Sie zahlt auf ihr Einkommen SV-Beiträge unter anderem auch die Arbeitslosenversicherung. Sie wollte wissen, ob sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat. Den seit März 2020 ist sie in Kurzarbeit und hat für März und April 2020 das KuG erhalten. Sie wollte wissen, ob ihr auch im Mai KuG zusteht. Anrufe bei der Arbeitsagentur und sogar bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben keinen Erfolg gebracht. Es gab keine klaren Antworten. Der eine Sachbearbeiter sagt ja, der andere nein.
Keine Antworten zu Fragen wegen Kurzarbeit und Bezug einer Rente: Bundesagentur für Arbeit geht´s noch?
Das kommen wir aus dem Staunen nicht mehr heraus. Gehts noch Bundesagentur für Arbeit. Die Antwort dürfte doch in dieser Sachlage klar und eindeutig sein:
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld ruht bei Bezug einer vollen Altersrente nach den §§ 107 Absatz 2, 159 SGB III!
Wenn der Versicherte die Regelaltersgrenze (Ende des entsprechenden Kalendermonats ) erreicht hat, ist dieser in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Dann hat er weder Anspruch auf ALG-1 noch Kurzarbeitergeld.
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Keine Antworten zu Fragen wegen Kurzarbeit und Bezug einer Rente: Gestaltungsrechte: Teilrente beantragen und KuG sichern
Wenn der Versicherte bei der BA anruft und um Rat nachfragt, dann hat er auch einen Anspruch auf eine umfassende Beratung. Dann muss der Mitarbeiter der Arbeitsagentur den Versicherten beraten. Und zwar auch dahingehend, ob den Möglichkeiten bestehen, trotz Bezugs einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze noch Kurzarbeitergeld zu erhalten. Denn das Kurzarbeitergeld ist kein Almosen, sondern eine Leistung auf die der Versicherte Anspruch hat, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dafür zahlt der Versicherte Beiträge aus seinem Arbeitslohn. Ein Blick in das Gesetz hilft in diesen Fällen. Denn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist im Umkehrschluss zu den Regelungen des § 107 Absatz 2 SGB III immer dann nicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte eine Teilrente wegen Alters beansprucht. Warum er diese Teilrente beansprucht, wegen Anrechnung Hinzuverdienstes oder wegen Ausübung seines Wahlrechts nach § 42 SGB VI ist unerheblich. Genau auf diese Informationen hat der Versicherte, wenn er fragt, Anspruch. Oder wenn es einen Anlass zur Beratung gibt. Einfach zu sagen, wir wissen es nicht, geht nicht. Näheres zum Thema Teilrente und Kurzarbeitergeld können Sie hier nachlesen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich neben meiner Rente Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben kann?
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