Kindererziehungszeiten: Von wegen Kinder erziehen lohnt nicht. Entgeltpunkte für die Rente…
Wie Sie mit Ihren Kindererziehungszeiten eigene Rentenansprüche erhalten und geltend machen können?
Die Fakten zur Kindererziehungszeit
Für Mütter oder Väter gibt es drei Jahre Kindererziehungszeit für die eigenen Kinder. Sind sie in den ersten drei Jahren nach der Geburt der eigenen Kinder zu Hause, zählt jedes Jahr mit einem Entgeltpunkt. Wurde neben der Kindererziehung kein zusätzliches Einkommen erhalten, werden pro Monat im Westen Deutschland 30,44 € gutgeschrieben und dies für 3 Jahre, insgesamt ca. 91€ mehr Rente je Monat.
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Was Eltern beachten müssen: Kindererziehungszeiten beantragen
Unter Vorlage der Geburtsurkunde müssen die Eltern bei der deutschen Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten extra beantragen.
Erst wenn die Zeiten beantragt und im Anschluss eingetragen sind, erfolgt eine Gutschrift auf dem Rentenkonto.
Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch eingetragen!!!
Pflichtbeitragszeiten – auf das Geburtsjahr kommt es an!
Für Kinder, die ab 1992 zur Welt gekommen sind, werden im Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet.
Bei Geburten vor 1992 sind es zwei Jahre.
Sie erinnern sich an die Mütterrente vom 01.07.2014. Die Entgeltpunkte wurden von einem auf zwei angehoben.
Kommen Zwillinge zur Welt werden die Zeiten addiert.
Wenn eine Mutti 4 Kinder seit 1992 zur Welt gebracht und sie erzogen hat, bekommt sie 12 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Das würde für den Fall, dass sie nicht weiter arbeitet, sondern zu Hause bleibt, eine monatliche Rente im Westen der Republik von ca. 365 € Brutto ausmachen.
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Kindererziehungszeit – versichert auch ohne Arbeit
Die Kindererziehungszeiten versichern den betreffenden Elternteil auch ohne eigene Arbeit. Die Kindererziehungszeiten sind ein Anerkenntnis der Gesellschaft für die Erziehung von Kindern und den damit verbundenen Lasten und Mühen.
Bei einem Kind, welches nach 1992 geboren ist, erhöht sich die Rente um insgesamt ca. 90 € im Westen und 86 € im Osten.
Wann beginnt die Versicherungspflicht?
Im Monat nachdem das eigene Kind geboren wurde, Geburtsmonat + 1. Ist das Kind am 15.05.2016 geboren, beginnt die Versicherungspflicht ab dem 01.06.2016 und endet am 31.05.2019.
Und wenn ich weiter arbeite?
Arbeitet man neben der Kindererziehung voll weiter (außer beim Mutterschutz), wird der Arbeitsverdienst in Entgeltpunkte umgewandelt. Daneben wird auch die Kindererziehungszeit angerechnet.
Doch Vorsicht: Wenn Sie auf Grund Ihres Verdienstes eine hohe Entgeltpunktezahl erwirtschaften, werden die Entgeltpunkte aus der Kindererziehungszeit nicht dazu addiert, sondern möglicherweise sogar gekürzt.
Vor allem ostdeutsche Mütter, haben dies bei der Mütterrente ab dem 01.07.2014 zu spüren bekommen. Sie waren in der DDR nach der Geburt weiterhin einkommenspflichtig beschäftigt und müssen jetzt auf die volle Mütterrente verzichten.
Die sogenannte Einkommensanrechnung der Kindererziehungszeiten ist ein Grundelement in der Rentenberechnung. Diese fand bei den Eltern nicht statt, die vor dem 01.07.2014 in Rente gegangen sind und Kinder vor 1992 geboren hatten. Dort erhielten Millionen Rentnerinnen auf Grund Verwaltungsvereinfachung die Mütterrente voll ausgezahlt.
Wurde dagegen die Rente erst ab dem 01.07.2014 ausgezahlt, fand eine Einkommensanrechnung statt. Eine unglaubliche Ungerechtigkeit, die zur Zeit die Gerichte bemüht.
Wie Sie Ihre Erziehungszeiten als Rentenvorteil nutzen können?
Im Klartext heißt die Einkommensanrechnung, dass Sie nach Deutschen Rentenrecht nur maximal jährlich eine Entgeltpunktezahl erreichen können – die Beitragsbemessungsgrenze.
Wenn Sie dieses Einkommensgrenze mit eigenem Einkommen erreichen und dennoch ein Kind erziehen, bekommen sie keine Entgeltpunkte aus der Kindererziehung gutgeschrieben.
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Für diesen Fall sollte man überlegen, ob es nicht besser ist, dem Ehepartner die Kindererziehungszeiten zu übertragen. So sind Verluste in der Rente vermeidbar. Gerade in der Konstellation von Paaren, wo der eine Teil selbstständig ist, oder weniger verdient als der andere, wäre ein legale Übertragung der Kindererziehungszeiten ein Gewinn.
Der Partner bekommt das Geld gutgeschrieben und zusätzlich wichtige Wartezeiten, die er womöglich für seine eigenen Rentenanwartschaften gut gebrauchen kann. Auch sollte an die Erwerbsminderungsrente gedacht werden.
Wer profitiert von der Kindererziehung: Hausfrauen und Arbeitslose
Sie erwerben allein schon durch die Kindererziehungszeiten Ansprüche auf eine Rente, wenn Sie nach 1992 zwei Kinder geboren und erzogen haben. Bei Hausfrauen können somit Wartezeiten für eine eigene Altersrente und eventuell auch eine Erwerbsminderungsrente generiert werden.
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Die hier zu erwartenden Renten sind zwar nicht riesig, aber immerhin eine Rente.
In einem anderen Beitrag von uns hatten wir Ihnen einen legalen Trick gezeigt, wie man mit freiwilligen Beitragszeiten die Wartezeit für eine Regelaltersrente aufstocken kann und das bei beachtlicher Rendite.
Kindererziehungszeiten planen: Der Gewinn ist vorprogrammiert
Die Kindererziehungszeit wird immer nur einem Elternteil gegeben. In aller Regel der Mutter, wenn man nichts anderes bestimmt. Es können sich auch beide Eltern die Kindererziehungszeit teilen. Dies macht zum Beispiel Sinn, wenn beide Eltern die Elternzeit aufteilen und dementsprechend niedriges Einkommen haben, was durch die Entgeltpunkte der Kindererziehungszeit wieder zum Teil ausgeglichen werden kann.
Die Erklärung über die Teilung der Kindererziehungszeiten muss schriftlich und ausdrücklich erfolgen.
Fazit
Richtig geplant, können Sie mit Kindererziehungszeiten Rente gewinnen. Für viele Mütter ist Sie ein Segen, weil sie erstmals eigene Rentenansprüche bekommen.
Damit Sie sorgenfrei für die Rente planen können, optimieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Ansprüche und setzen dies im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Sie um.
Ihr Team von rentenbescheid24.de
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