Kontenklärung vor der Rente
In bestimmen Zeitabständen erhalten die meisten Deutschen Post von der Deutschen Rentenversicherung. Manchmal ist es eine Renteninformation oder Rentenauskunft, oder aber auch die Aufforderung zur Klärung des Versicherungskontos. Das Was und Wie der Kontenklärung, kurz erläutert.
Die Kontenklärung vor der Rente dient dazu, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt wird. Deshalb sollen die Versicherungszeiten vor der Rente geklärt werden, Kontenklärung vor der Rente.
Der spätere Ruheständler möchte wissen, wieviel Rente er zukünftig bekommt, oder dass die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Man möchte keine bösen Überraschungen erleben, wenn der Rentenantrag gestellt wird, weil irgendwelche rentenrechtlichen Zeiten fehlen.
Wichtig ist, dass der Versicherungsverlauf im späteren Rentenbescheid lückenlos ist und alle Zeiten im Versicherungskonto gespeichert sind.
Dafür dient die Kontenklärung vor der Rente. Sie ist sozusagen der Arbeitsschritt der Deutschen Rentenversicherung zur Kontrolle des Versicherungskontos auf alle Änderungen oder Veränderungen der Rechtslage. Oftmals ändert sich auch die rechtliche Bewertung von Zeiten, so dass diese sich von Anrechnungszeiten in Pflichtbeitragszeiten ändern oder das Bewertungen gänzlich wegfallen.
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Kontenklärung vor der Rente: das Versicherungskonto
Jeder in der Deutschen Rentenversicherung Versicherte hat ein sogenanntes Versicherungskonto. Der Versicherte erhält wegen der Zuordnung seiner Daten eine spezielle Versicherungsnummer.
Das Versicherungskonto wird mit rentenrechtlich relevanten Daten gefüllt, die eine Aussage über einen späteren Anspruch auf Rentenleistungen macht. Rentenrechtliche Zeiten sind:
- Beitragszeiten,
- Arbeitslosigkeits-und Sozialleistungszeiten,
- Rentenbezugszeiten,
- Kindererziehungszeiten, um nur einige zu nennen.
Welche Zeiten für die Rente zählen, erfahren Sie in unserem Renten-ABC.
Das Versicherungskonto ist deshalb so wichtig, weil es für einen Leistungsanspruch oder einen Reha-Anspruch sofort Auskunft gibt, ob der Anspruch dem Grunde und für eine Rente der Höhe nach vorliegt. Auch bei einer beantragten Rehabilitationsmaßnahme müssen Mindestvoraussetzungen vorhanden sein.
Wenn man diese Voraussetzungen immer erst im Bedarfsfalle mit vielen Dokumenten belegen müsste, würde bei der Deutschen Rentenversicherung bei fast 50 Millionen Versicherten das Chaos ausbrechen.
Wer 27 Jahre alt geworden ist, erhält einmal im Jahr eine Renteninformation. Dies kann man als abgespeckte Rentenauskunft bezeichnen, weil die Information nur einfache Daten zur Rente enthält. Wissenswertes zum Thema Renteninformation können Sie hier nachlesen. Ab dem 55. Lebenjahr gibt es dann eine ausführliche Rentenauskunft mit den wichtigen Wartezeitinformationen. Dies ist von Bedeutung, weil man dann seine Rente für die Zukunft genau planen kann.
Kontenklärung, das wird gemacht?
Der zuständige Rentenversicherungsträger weis nicht immer Bescheid, was sich in dem Erwerbsleben des einzelnen Versicherten abspielt. Nicht alle Daten bekommt er automatisch zugespielt und kann sie im Versicherungskonto abspeichern. Man zahlt keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung, weil man im Ausland arbeitet oder verbeamtet ist. Oder es ist eine Lücke im Versicherungsverlauf, weil ein Arbeitgeber Zeiten nicht gemeldet hat. So entstehen Lücken im Konto. Um diese Lücken zu schließen, ist die Kontenklärung vor der Rente notwendig.
Die Kontenklärung ist nichts anderes, als eine Rentenbescheidprüfung nach Erhalt des Altersentenbescheides.
Damit die Rente stimmt!
– Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
– Fehler und Lücken aufdecken
– Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Die Rentenversicherung prüft die Daten und fragt beim Versicherten regelmäßig an, ob diese stimmen. Er wird aufgefordert, selbst zu prüfen, ob er eventuell Zeiten oder Nachweise für Zeiten nachreichen muss oder kann. Als Nachweise gelten Urkunden, der Sozialversicherungsausweis der DDR oder auch die Glaubhaftmachung von Rentenzeiten, wenn Nachweise nicht mehr vorhanden sind.
Im SVA-Buch der DDR wurde bis 1991 Verdienstzeiten, Ausbildungszeiten, Wehrdienstzeiten, Freistellungszeiten wegen Müttererziehung und Arbeitsausfalltage eintragen.
Die meisten rentenrechtlichen Zeiten werden heute automatisch der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. Aber zuvor müssen sie dennoch durch persönliche Dateneingabe eines Mitarbeiters der entsprechenden Behörde oder Arbeitgeber, Lohnbüro, Steuerberater zur Meldung eingespeichert werden.
Hier entstehen typischerweise Fehler.
Deshalb ist es gerade bei automatischen Meldungen wichtig, die Datenlage genau zu prüfen. Denn die spätere Rente muss stimmen.
Lücken im Versicherungsverlauf bleiben solange bestehen, bis die Deutsche Rentenversicherung weis, was in dem betreffenden Zeitpunkt geschehen ist. Ohne Nachweise ist dies ein schwieriges Unterfangen. Gerade für die Bewertung der rentenrechtlichen Wartezeiten, als Voraussetzung für eine spätere Altersrente oder Erwerbsminderungsrente sollten festgestellte Lücken geschlossen werden.
Es kann aber auch sein, dass bestehende Lücken bleiben, weil ein selbstständige Tätigkeit als rentenrechtliche Zeit nicht zählt. Dann helfen unter Umständen freiwillige Beitragszahlungen.
Für die Kontenklärung für die Rente sind daher Nachweise, wie Lehrausbildungsverträge, Fachschulverträge, Arbeitsverträge und Bezugsmitteilungen für Arbeitslosengeld 1 und 2 wichtig. Diese sollten immer aufgehoben werden!
Damit die Rente stimmt!
– Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
– Fehler und Lücken aufdecken
– Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Kontenklärung für die Rente: selbst beantragt!
Die Kontenklärung kann man jederzeit selbst beantragen, wenn man festgestellt hat, dass im Versicherungsverlauf Zeiten fehlen. Die Deutsche Rentenversicherung wird auf Antrag tätig und kontrolliert den Versicherungsverlauf.
Aufgepasst!
Von dieser Möglichkeit der eigenen Kontenklärung sollte nur Gebrauch gemacht werden, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass die Kontenklärung nicht zu einem Nachteil führt, weil zum Beispiel rentenrechtliche Zeiten aberkannt werden oder auf einmal ein Statusprüfung durchgeführt wird, weil sich herausstellt, dass der Antragsteller eine pflichtversicherte selbstständige Tätigkeit ausübt.
Kontenklärungsbescheid erhalten: was kann man machen?
Wer den Kontenklärungsbescheid erhält, sollte diesen prüfen oder prüfen lassen. Wer sich nicht sicher ist, sollte einen Rentenberater als Fachmann aufsuchen und abklären, ob die Zeiten im Versicherungsverlauf stimmen. Sind Fehler vorhanden, so kann gegen den Kontenklärungsbescheid, wie gegen einen Rentenbescheid, innerhalb eines Monates Widerspruch eingelegt werden.
Merke: Widerspruchsfrist versäumt!
Kein Problem. Man kann innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren gem. § 44 SGB X die Überprüfung/ Neufeststellung des Kontenklärungsbescheides beantragen. Aber wegen oben genannter Gründe vorher mit einem Fachmann reden, ob dies zwingend notwendig ist.
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Kontenklärung vor der Rente
Sie wollen Gewissheit, dass die spätere Rente richtig ist oder die Voraussetzungen für eine Frührente wegen Krankheit vorliegen. Dann ist die Kontenklärung, wie eine Rentenbescheidprüfung, genau der richtige Weg, um herauszufinden, ob alles mit der Rente stimmt.
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
– Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
– Überblick und Handlungshinweise für die Rente
– rechtssichere Informationen zur Rente