Krankenkassenzusatzbeitrag bleibt 2019 stabil
Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse bleibt 2019 stabil. Ab dem Januar 2019 wird die paritätische Zahlung der Kassenzusatzbeitrages wieder eingeführt. Damit wird Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Rentnern entlastet. Dennoch kann die Erhöhung des Pflegebeitrages 2019 um 0,3 Prozent die Einsparung wieder auffressen.
Der Krankenkassenzusatzbeitrag bleibt 2019 stabil, so die Kernaussage des Spitzenverbandes des Gesetzlichen Krankenkassen vom 25.09.2018. Es wird damit gerechnet, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2019 gleich bleiben wird. Er liegt zur Zeit bei 1,0 Prozent und wird bis zum 31.12.2018 ausschließlich von den gesetzlich Krankenpflichtversicherten allein getragen. Auch von den Rentnern in der Krankenversicherung der Rentner. Wissenswertes zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie hier nachlesen.
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Krankenkassenzusatzbeitrag bleibt 2019 stabil: Einführung der Parität
Ab 2019 wird der Zusatzbeitrag je zur Hälfte wieder von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Bei der Krankenversicherung der Rentner wird die Hälfte des Zusatzbeitrages von der Deutschen Rentenversicherung getragen. Daher wird sich der Rentenbescheid zum 01.01.2019 aus diesem Grunde ändern müssen. Daneben kommen ja für viele Millionen Rentenbezieher noch die neue Mütterrente 2, soweit ihnen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zugeordnet worden sind.
Insgesamt haben ca. 15 Millionen Kassenversicherte von niedrigeren Zusatzbeiträgen profitiert. Es waren Entlastungen angekündigt, meist aber in kleinen Schritten. Infos rund um den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!
Krankenkassenzusatzbeitrag bleibt 2019 stabil: Keine weitere Beitragsentlastung 2019
Eine echte Beitragsentlastung in der GKV wird es nicht geben. Zwar wird die Einführung der paritätischen Teilung des Zusatzbeitrages rechnerisch in der GKV eine Beitragsentlastung bringen. Auch wenn in der Reserve eine Monatsausgabe der Kassen liegen, wird dieser nicht für Beitragssenkungen verwandt. Die Reserve soll für „schlechte Zeiten“ genutzt werden.
Der normale Beitragssatz in der GKV trägt 14,6 Prozent wird sich 2019 nicht ändern. Er wird je zur Hälfte vom Versicherten und seinem Arbeitgeber getragen. In der KVdR zahlt die 7,3 Prozent der Rentenbezieher und die anderen 7,3 Prozent die Deutsche Rentenversicherung.
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Krankenkassenzusatzbeitrag bleibt 2019 stabil: Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozent
Der Pflegesatzbeitrag steigt 2019 um 0,3 Prozent auf 2,85 Prozent für gesetzlich Pflegeversicherte mit Kind und für Kinderlose auf 3,10 Prozent.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Pflegebeitrag je zur Hälfte. 2019 jeweils 1,425 Prozent, so schreibt es § 58 SGB XI vor. Den Zusatzbeitrag für Kinderlose von 0,25 Prozent zahlen die Versicherten allein. Nur in dem Bundesland Sachsen gibt es eine Sonderregelung der Beitragstragung.
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Zuletzt wurde der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte 2017 angehoben. Die Beitragserhöhung 2019 wird notwendig, weil die Pflegeversicherung 2018 ein Defizit von ca. 3 Milliarden Euro einfährt. Die Alterungsentwicklung in Deutschland führt im Pflegebereich zu ständig höheren Ausgaben in der gesetzlichen Pflege. Wenn der Pflegebeitrag 2019 nicht angehoben wird, kommt es bis 2022 zu einem Ausfall von 5 Milliarden Euro. Da in anderen Bereichen, wie in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung eine Senkung der Beiträge 2019 angekündigt ist, kommt es zu einem Nullsummenspiel bei den gesetzlich Versicherten.
Nur die Rentner könnten hier schlechter dastehen, da sie den Pflegebeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung allein tragen müssen und nicht wie in der KVdR nur hälftig.
Fazit!
2019 gibt es eine Beitragsentlastung beim Zusatzbeitrag und eine Beitragsbelastung beim Pflegebeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Zudem sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Jeder Versicherte sieht am Lohnschein oder auf dem Rentenbescheid, was es im Schnitt bringen wird!
Ja, ich möchte wissen, wieviel Rente ich netto monatlich habe!
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