Mehr Rente für Erwerbsgeminderte
Die Zahlungen aus der Rentenkasse für die Erwerbsminderungsrente sind durchschnittlich um 17 Prozent gestiegen. So die Informationen aus den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung. Wer 2017 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen hat, hat durchschnittlich 716 € Rente monatlich bezogen. 2013 waren es noch 613 € im Schnitt. Auch wenn der Anstieg um ca.100 € monatlich im Vergleich zu 2013 hoch ausfällt, sind die Zahlen im Durchschnitt erschreckend niedrig.
Mehr Rente für Erwerbsgeminderte bedeutet nach den vorgenannten Zahlen nicht, dass diese sorgenfrei trotz Krankheit in die Zukunft schauen können. Mit 719 € monatlich Erwerbsminderungsrente ist der Rentenbezieher vor dem Gang zum Sozialamt-Grundsicherungsamt nicht geschützt. Er ist auf staatliche Hilfe auf dieser Ebene angewiesen. Zumindest bei den Erwerbsminderungsrentnern sind es fast 20 Prozent all dieser Rentenbezieher, die zusätzliche Leistungen aus der staatlichen Fürsorge beantragen müssen. Bei den klassischen Altersrentenbeziehern sind es drei Prozent.
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Dabei werden aber Familieneinkommen zusammengerechnet, so dass die Zahl der Altersrentner, die Grundsicherung auf Grund ihrer eigenen Rente beantragen müssten (aber wegen der Familienanrechnung nicht können) deutlich höher ist. Altersarmut ist in Deutschland ein großes Problem. Vor allem die Rentenneuzugänge der Babyboomer und später werden die Folgen der Wirtschaftskrise Ende des 20 Jahrhunderts bis Mitte 2010 deutlich in der Rente zu spüren bekommen.
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Es empfiehlt sich für alle Rentenbezieher und kommenden Rentnergenerationen die Rentenansprüche genau prüfen zu lassen und nachzurechnen, ob alles stimmt. Nutzen Sie das umfangreiche Beratungs– und Berechnungsangebot von Rentenbescheid24.de zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Mehr Rente für Erwerbsgeminderte: Anstieg wegen Neubewertung der Zurechnungszeit
Ab 2014 gab es eine Ausdehnung der Zurechnungszeit vom 60. Lebensjahr auf das 62.Lebensjahr. Diese Regelung betraf aber grundsätzlich die Neurentner, ab den 01.07.2014. Für alle Bestandsrentner blieb nur die Rentenerhöhungen zum jeweils 01. Juli der laufenden Jahre.
Ab 2019 sollen die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten wieder auf 65. Jahre und 8 Kalendermonate steigen und danach bis 2024 auf das 67. Lebensjahr. Die Gründe hierfür können Sie in unserem Beitrag aus dem Renten-ABC nachlesen! Diese Neuregelungen gelten aber auch nur wieder für die Neurentner ab dem 01.01.2019. Bestandsrentner als EM-Rentner werden von dieser Neuregelung nicht profitieren können! Für diese bleiben wieder „nur“ die allgemeinen Rentenerhöhungen, die bei Grundsicherungsbezug noch mit „aufgefressen“ werden.
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Mehr Rente für Erwerbsgeminderte: Oft vergessen Rechtsänderung zum 22.07.2017
Wer vor dem 22.07.2017 eine Altersrente bezog und zuvor einer Erwerbsminderungsrente hatte, kann möglicherweise wegen einer kleinen, aber „feinen“ Rechtsänderung noch auf eine höhere Rente hoffen. Möglicherweise bis rückwirkend zum Beginn der EM-Rente. Der Gesetzgeber hat ein Anrechnungsverbot von bestimmten Sozialleistungen auf eine beitragsfreie Anrechnungszeit ( hier die Zurechnungszeit) auf Grund eines Urteils des Bundessozialgerichts aufgehoben. Wer nach dem 22.07.2017 eine Altersrente nachfolgend aus einer Erwerbsminderungsrente bezieht, wird von Amts wegen von der neuen Rechtslage berücksichtigt.
Neuantrag nur nach Prüfung durch Rentenexperten stellen!
Wer aber schon Bestandsrentner vor dem 22.07.2017 war, muss selbst einen Antrag auf die Neuberechnung der Rente stellen.
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Dies ist aber mit Vorsicht zu genießen, denn man weiß nicht, wie sich die Altersrente ändert, wenn in der Neuberechnung bis zum Zeitpunkt des Beginns der EM-Rente gerechnet wird und hier eventuell Fehler zu Gunsten des Versicherten auftreten.
Mehr Rente für Erwerbsgeminderte: Abschlag von 10,8 Prozent ist ein Übel
Wenn man sich die Durchschnittszahlen anschaut, so kann man schnell feststellen, worin ein Fehler in der Gesamtkonstruktion der Rentenhöhe bei der EM-Rente liegt. In dem generellen Abschlag seit 2001. Für viele Betroffene ein Schlag ins Gesicht, wenn diese wegen Krankheit mit einer niedrigen Rente bestraft werden und dann auch noch einen Abschlag in der Rente kassieren müssen. Ein Blick nach Österreich zeigt, dass es auch anders gehen kann! Hier unser Beitrag zum österreichischen Rentensystem.
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Autorin des Beitrages
Nadja Kirschner
Nadja Kirschner ist Rentenberaterin, ihre Mission ist es, dank ihrer weiblichen Intuition, Ungesagtes zu erkennen und den Mandaten emotional wie fachlich zu begleiten.