Meine neue Teilrente 2017
Am 01.07.2017 startete der 2. Teil der Flexirente. Mit neuen Regelungen zum Hinzuverdienst zur Rente und den Zahlungsmöglichkeiten zum abschlagsfreien Renteneintritt ab dem 63. Lebensjahr. Wir starten eine Beitragsserie zur Teilrente und dem Rückkauf der Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt. Im Renten-ABC finden Sie schon Wissenswertes zum Thema Spitzabrechnung.
„Meine neue Teilrente 2017“ ist nichts anderes als die neuen Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht. Im Rahmen der Neuregelungen zum Flexirentengesetz hat der Gesetzgeber alte Regelungen abgeschafft. Warum? Die Regelungen zur alten Teilrente im § 34 Sozialgesetzbuch Nr. alte Fassung wurden nur durch ganz wenige Versicherte genutzt. Sie wurden als schwer verständlich und auch als ungerecht empfunden.
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Das Problem der alten Teilrente war, dass der Versicherte beim Überschreiten der individuellen Anrechnungsgrenze sofort in eine vorgeschriebene starre Teilrente ruschte. Mit deutlichen Einbußen in seiner Rente.
Meine neue Teilrente 2017: flexibel in den Ruhestand
Die neuen Regelungen des Gesetzes sollen einen flexiblen Renteneintritt möglich machen.
Wir hatten in unserem großen Ratgeber zur Flexirente dargelegt, warum eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten notwendig war.
Die demografische Entwicklung in Deutschland ist der Hauptgrund. Die älter werdende Bevölkerung zwingt im großen Stile zum Umdenken. Das Rentenrecht soll allen Versicherten die Möglichkeit geben, zu verbesserten Bedingungen neben der Rente hinzu zuverdienen. Ob dies gelingen wird, ist noch eine andere Frage. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sehen die Gesetzesänderungen grundsätzlich positiv. Dennoch, wo Licht ist, ist auch Schatten.
Die neuen Regelungen zur Teilrente im § 34 Sozialgesetzbuch Nr.6 sind so kompliziert geworden, dass es für den Laien wahrscheinlich sehr schwer werden wird, hier durchzusteigen.
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Meine neue Teilrente 2017: Kritik unserer Kunden an der DRV
Wir erhalten immer wieder kritische Bemerkungen der Rentnerinnen und Rentner im Umgang mit ihren Problemen und Wünschen durch die Deutsche Rentenversicherung.
Ein Hauptkritikpunkt im Zusammenhang mit der neuen Teilrente ist, dass die Deutsche Rentenversicherung nach Aussagen vieler unserer Kunden nicht in der Lage ist, die neue Teilrente selbst nach fiktiven Einkommenswünschen neben der Rente zu berechnen. Wir hören dann oft solche Sätze wie: „ ja in der kostenlosen Beratung durch die Rentenversicherung wurde mir gesagt, dass wir zurzeit nicht in der Lage sind, Ihre Teilrente ab dem 01.07.2017 zu berechnen, weil wir noch nicht geschult worden sind“.
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Wir haben die neue Gesetzeslage, dies muss ab dem 01.07.2017 umgesetzt werden. Wenn der Kunde als eine Einkommensberechnung zur Altersrente nach den neuen Vorschriften haben möchte, darf ihn die Deutsche Rentenversicherung nicht vertrösten.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte aus unserer Sicht ausreichend Zeit, sich hier vorzubereiten.
Viele neue Begriffe, die alles komplizierter machen!
Spitzabrechnung, Hinzuverdienstdeckel, Prognosemitteilung und Hinzuverdienstgrenze begleiten Sie ab sofort in Ihrer neuen Teilrente 2017. Wissenswertes zum Thema Spitzabrechnung können Sie hier nachlesen.
Meine neue Teilrente 2017:
Wir berechnen Ihre neue Teilrente nach den neuen Vorschriften zum 01.07.2017. Die Teilrentenberechnung erfolgt generell in zwei Hauptschritten:
- 40 % Anrechnung Hinzuverdienst über den Jahresfreibetrag 6300€
- 100 % Anrechnung Hinzuverdienst an Altersrente wenn die Teilrente und 1/12 Jahreshinzuverdienst den Betrag des Hinzuverdienstdeckels überschreitet
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Aufgepasst!
Leider kursieren immer wieder in der Presse und den Medien die Gerüchte von einer 40 % Anrechnung des Hinzuverdienstes und damit soll es das gewesen sein!
Nein, dies ist leider falsch, weil auch noch ein rechnerischer Abgleich mit dem Hinzuverdienstdeckel erfolgt (2.Schritt). So steht es im Gesetz. Damit wird die Teilrentenberechnung der neuen Flexirente zu einer sehr komplizierten Angelegenheit.
Mit Erreichen der Regelaltersrente ist dann Schluss mit der Einkommensanrechnung!
Wir rechnen für Sie!
Meine neue Teilrente 2017 berechnen, ist für den Laien allein schwer zu bewerkstelligen. Optimale Hilfe erhält er durch professionellen Rat und Hilfe der gerichtlich zugelassener Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Als erste Orientierungshilfe dient der Flexirentenrechner auf rentenbescheid24.de. Wir rechnen für Sie. Auf Wunsch auch in verschiedenen Varianten.
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine neue Teilrente ist, wenn ich mehr als 6300€ dazuverdiene!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.
Interessante Themen zur Teilrente:
Die neue Hinzuverdienstgrenze zur Altersrente
Der Hinzuverdienstdeckel zur Teilrente
Die neue Prognosemitteilung