Mit der Pflege die Rente aufbessern
Wer seine nahen Angehörigen oder Familienmitglieder wegen Krankheit oder Gebrechen pflegt, nimmt viel auf sich. Oft erfolgt die Pflege neben der Arbeit. Einher gehen Einkommensverluste und auch der Verlust an eigener Zeit. Hinzu kommt, dass Deutschland ein Pflegeland ist. Mit der alternden Gesellschaft wird die Familienpflege eine zentrale Rolle in der Alterspflege spielen. Daher können viele Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sich diese Zeiten als Rentenzeiten gutschreiben lassen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben wertvolle Hinweise und Tipps, wie Sie sich Ihre Pflegerente sichern und etwas für Ihre Rentenhöhe tun können.
Wie ich durch Pflege eines Angehörigen meine Rente aufbessern kann.
Mit der Pflege die Rente aufbessern, ist seit vielen Jahren möglich. Zum 01.01.2017 gab es aber wichtige Änderungen. Mit der Flexirente hat sich auch für die Pflegerente einiges zu Gunsten der pflegenden Angehörigen getan. Hier eine kurze Übersicht über die Rechtslage!
Mit der Pflege die Rente aufbessern: Überblick über die Rechtslage
Wer einen nahen Angehörigen an 2 Tagen in der Woche mindestens 10 Stunden pflegt, hat Anspruch auf die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen der Pflegekasse für sein Rentenkonto.
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Dies aber nur dann, wenn der zu pflegende Angehörige mindestens den Pflegegrad 2 zuerkannt bekommen haben.
Des Weiteren dürfen die Pflegepersonen höchstens 30 Stunden pro Woche selbst erwerbstätig sein. Die Pflege muss zu Hause stattfinden, nicht in einem Heim. Bei einer Mehrfachpflege (zwei Pflegepersonen pflegen einen Angehörigen zusammen) muss der individuelle Pflegeaufwand mit einem Gutachten festgestellt werden.
Mit der Pflege die Rente aufbessern: Vorteile für die Pflegeperson!
Sie pflegen Ihren Angehörigen. Dann sollen Sie auch die gesetzlichen Vorteile Ihres persönlichen Einsatzes haben. Sie sind unter den oben genannten Bedingungen wie folgt versichert:
- gesetzlich Rentenversichert, Beiträge für die Pflege sind echte Pflichtbeiträge,
- die Pflegezeiten zählen als Wartezeiten für alle Altersrente dazu, dadurch kann der Versicherte die Mindestwartezeiten für eine Rente erreichen (5, 35 oder 45 Jahre zum Beispiel),
- die Rentenpunkte für die Pflege erhöhen die eigene Rente,
- das Pflegegeld wird nicht an die eigene Rente angerechnet,
- seit dem 01.01.2017 sind die Pflegepersonen gesetzlich arbeitslos versichert,
- und die Pflegepersonen genießen den Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung!
Die Pflegekasse zahlt den Versicherten für sein Rentenkonto für die Zeit der Familienpflege Beiträge ein, die wieder in Entgeltpunkte umgerechnet werden.
Damit hat die Pflege unmittelbar für viele Versicherte positive Auswirkung auf die eigene Rentenhöhe. Für die Rentenhöhe und die Beiträge wird unterschieden, ob die Pflege in West oder Ost stattfindet.
Hier ein Beispiel Stand bis 30.06.2018
Richarda, wohnhaft in München, pflegt ehrenamtlich ihren an Demenz erkrankten Ehemann, mit Pflegegrad 5 bei 100 Prozent Pflegegeld ohne Hilfe eines Pflegedienstes (keine Kombinationspflege).
Sie erhält auf Antrag von der Pflegekasse ihres Mannes folgende Pflegepunkte auf ihr Rentenkonto gutgeschrieben! Die Werte der Richarda berechnen sich nicht nach individuellen Einkommen, sondern nach der allgemein gültigen Bezugsgröße West für 2018. Diese beträgt in Westdeutschland monatlich 3.045€ oder jährlich 36.540€.
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Bezugsgröße x 100 % = Bemessungsgrundlage für den Pflegebeitrag zur Rente für Richarda
3.045€ x 1,0 = 3.045 € oder für 12 Monate = 36.540€ beitragspflichtiges Einkommen
Rentenpunkte für Richarda: Die 36.540€ werden jetzt geteilt durch das Durchschnittseinkommen, welches für 2018 gilt. Dies beträgt 37.873€
36.540 € geteilt durch 37.873 € = 0,9648 Entgeltpunkte
Monatliche Rente: 0,9648 x 31,03 € = 29,93 Euro Brutto
Beispiel ab 01.07.2018
Gleiche Daten für Richarda wie oben, nur neuer Rentenwert West = 32,03 €
Monatliche Rente: 0,9648 EP x 32,03 € = 30,90€ Brutto.
Mit der Pflege die Rente aufbessern: Der Trick mit der Teilrente
Auch pflegende Rentner können von der Pflegerente profitieren.
Mit der neuen Flexirente haben die Versicherten jetzt die Möglichkeit, bis zur Regelaltersrente die Rentenpunkte neben dem Rentenbezug zu bekommen.
Danach ist der Versicherte bei Bezug einer vollen Regelaltersrente versicherungsfrei und bekommt die Rentenpunkte für die Pflege nicht mehr gutgeschrieben.
Damit der Regelaltersrentner auch von der Pflegerente profitiert und weiter die Rentenerhöhungen erhalten kann, gibt es den Trick mit der Teilrente.
Damit die Pflegeversicherung die Rentenpunkte weiterzahlt, muss der Rentner aus seiner Vollrente eine Teilrente machen.
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Wie geht das? Ganz einfach. Antragsstellen bei der Deutschen Rentenversicherung und eine 99 Prozent Teilrente von der Vollrente beantragen.
Hier muss gerechnet werden, damit der Schuß nicht nach hinten losgeht. Also die Sache muss sich wirtschaftlich für Sie lohnen!
Die höhere Rente wegen der Pflege erhalten die Rentnerinnen und Rentner immer zum 01.07. des Folgejahres.
Beispiel:
Richarda pflegt ihren Mann über die Regelaltersgrenze hinaus. Sie hat eine monatliche Bruttorente von 1500€. Ihr Mann hat den Pflegegrad 5. Sie beantragt eine 99 % Teilrente ab dem 01.05.2018. Somit verliert sie monatlich 15 € Rente. Sie bekommt aber bis zum 30.06.2018 = 29,93 Euro monatlich dazu und ab dem 01.07.2018 monatlich 30,90€. Das heißt, die monatliche Rente wird nächstes Jahr genau um diese Beträge erhöht.
Sollte Richarda ihren Mann nicht mehr pflegen, beantragt sie die Vollrente wieder. Dann kann Richarda auch noch auf den Anteil aus der Rente, den sie nicht ausgezahlt bekommen hat, eine Zuschlag von monatlich 0,5 % bekommen. Bei einem Jahr sind dies 6 Prozent mehr Rente.
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Mit der Pflege die Rente aufbessern: Pflegegeld wird nicht auf die Rente angerechnet
Der nächste Vorteil für den Rentner der pflegt ist, dass das Pflegegeld welches er durch seinen Familienangehörigen bekommt, nicht auf seine Rente angerechnet wird. So steht es im § 34 Absatz 3 b SGB VI geschrieben. Aber nur in der Höhe, die dem gesetzlichen Pflegegeld der entsprechenden Pflegegrad entspricht.
Mit der Pflege die Rente aufbessern: Selbstständige profitieren auch
Wer Selbstständig ist und Angehörige pflegt, kann auch von der Pflegerente profitieren. Zum einen kann er einen eigenen Altersrentenanspruch erwerben oder etwas für seine gesetzliche Rentenhöhe tun. Zum anderen muss er in der Zeit der Pflege keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Unter Umständen erwirbt er, wenn er selbst erkrankt, einen Erwerbsminderungsrentenschutz in der gesetzlichen Rente.
Fazit
Wer pflegt, soll auch die Vorteile nutzen. Pflege ist eine harte und anstrengende Sache. Deshalb kann die Pflegerente ein „gutes“ Geschäft sein. Aber nicht für jeden oder für jede Situation rechnet sie sich. Man muss zwischen den Pflegegraden unterscheiden oder auch zwischen den Kombileistungen usw. So kann es durchaus weniger für die eigene Pflegetätigkeit geben. Auch der Trick mit der Teilrente ist nicht für jeden Rentner wirtschaftlich sinnvoll. Nachrechnen lohnt. Wo: Bei Ihren Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de!
Ja, ich möchte wissen, ob ich meine Pflegerente auch erhalten kann!