Netto mehr von der Rente
Wer heute in Rente geht, will wissen, was nach Abzug aller Sozialabgaben und Steuern tatsächlich von der Rente übrig bleibt. Daneben wird die neue Flexirente Änderungen bringen. Lohnt sich wirklich ein Nebenverdienst oder ist ein Weiterarbeiten günstiger?
Netto mehr von der Rente haben, ist ein Wunsch vieler Rentner. Nicht nur Rentenerhöhungen bringen mehr Rente sondern auch eine kluge Planung des Renteneintritts und die Beantwortung der Fragen, was man neben der Rente noch dazuverdienen kann und will. Wissenswertes zum Hinzuverdienst neben der Rente, können Sie hier erfahren.
Nicht nur die Rente ist ein Teil des Einkommens, sondern auch Vermögenseinkünfte aus betrieblicher Altersversorgung, Vermietung und Verpachtung, Kapitalanlagen, Aktienvermögen und Zinseinkünfte. All diese Einkünfte beeinflussen zum Beispiel, wieviel Steuern man im Alter auf seine Rente zahlen muss. Der Fiskus wird immer mehr Rentner zur Einkommenssteuerzahlung auffordern. In dem Beitrag Rentenbesteuerung erfahren Sie, warum dies so ist.
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Netto mehr von der Rente haben
Wer 2017 in Rente geht muss wissen, das 74 Prozent seiner Rente als Besteuerungsanteil gelten. 26 Prozent seiner Rente sind damit generell steuerfrei. Dieser Anteil bliebt für den Rentner immer gleich. Wer 2017 vorzeitig in eine Altersrente geht, profitiert unter Umständen von dem in diesem Jahr günstigeren Besteuerungsanteil für seine Rente. Wir machen an einem Beispiel einer Einzelveranlagung klar, worum es geht. Einzelheiten zum Thema Brutto-und Nettorente finden Sie in unserem Renten-ABC.
Aufgepasst!
Beispiel 1
Gustav Rentner, alleinstehend und in Hessen wohnhaft, bezieht seit dem 01.01.2017 eine vorgezogene Altersrente ohne Abschläge von 1500€ Brutto. Seine Jahresbruttorente beträgt somit 18.000€ ( 12x 1500€). Von den 18.000€ wird der steuerfreie Abzugsbetrag ermittelt, der für Gustav immer gleich bleibt.
Die Rechnung lautet wie folgt:
- Bruttojahresrente= 18.000€
- Rentenfreibetrag= 4.680€
- Gesamtbetrag= 13.320€
- Vorsorgeaufwendungen= 1.971€
- Werbungskostenpauschale= 102€
- Sonderausgabenpauschale= 36€
- Versteuerndes Einkommen= 11.211,00€
- Steueraufkommen= 392€ im Jahr 2017, kein Solizuschlag
Gustav muss eine Steuererklärung abgeben, weil sein steuerpflichtiges Einkommen mit 11.211€ höher ist als der Grundfreibetrag von 8.820€.
Gustav kann sein zu versteuerndes Einkommen verringern, in dem er zusätzliche Ausgaben geltend macht, wie Spenden als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten, Kosten einer Haushaltshilfe oder die Aufwendungen für Steuerberater-und Rentenberatungskosten.
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Beispiel 2
Gustav Rentner geht erst zum 01.01.2018 in Rente und bezieht ebenfalls eine monatliche Bruttorente von 1500€.
Bei einer gleichen Jahresrente von 18.000€ muss Gustav 2018 eine Einkommenssteuer von 461€ bezahlen, welche nur allein wegen dem Besteuerungsanteil höher ausfällt, als wenn er 2017 in Rente gegangen wäre.
Die Berechnung erfolgte auf Grund der Steuerdaten 2017.
Der für Gustav geltende Rentensteuerfreibetrag für 2018 beträgt 4.320€.
An diesen beiden Zahlenbeispielen ist erkennbar, welchen Einfluss nur allein der steigende Besteuerungsanteil der Renten seit 2005 ausmacht.
In der Berechnung ist nicht berücksichtigt, dass es am 01.07.2017 eine Rentenerhöhung geben wird, die den steuerpflichtigen Anteil an der Rente erhöht und somit die Einkommensteuerlast auch erhöhen wird. Deshalb ist für Gustav 2017 in Rente zu gehen, auch eine Entscheidung für Netto mehr für die Rente, da die Einkommenssteuer niedriger ausfällt, als 2018. Wissenswertes zur Rentenerhöhung 2017 finden Sie hier.
Neben der Steuerfrage aus das Renteneinkommen, stellt sich auch die Frage, ob es sich lohnt, neben der Rente einen Minijob zu haben oder aber nicht in Rente zu gehen und weiterzuarbeiten.
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Beispiel: Rente und Minijob
Gustav Rentner geht ab dem 01.01.2017 in eine vorgezogene Altersrente mit einer Jahresrente von 18.000 €. Sein Hinzuverdienst beträgt 6300€. Von der Jahresrente bleiben ihm nach Abzug der Sozialabgaben und Einkommenssteuer Netto 15.637 € (18.000- 1971 Krankenversicherung/Pflegebeitrag-392 Steuern) übrig. Mit dem Nebenverdienst von 6300€ hat Gustav ein Jahreseinkommen von 21.937€, vorausgesetzt der Minijob ist steuerfrei. Ob der Minijob steuerfrei ist, können Sie hier nachlesen!
Beispiel: Arbeitseinkommen statt Rente
Gustav geht mit seinen 63 Jahren 38 Stunden in der Woche weiterarbeiten und hat einen Jahresverdienst von 32.400€ Brutto bei der Steuerklasse 1. Nach Abzug der Steuern von insgesamt 4494,24€ und Sozialabgaben von 6731,10€ bleibt für Gustav ein Nettoeinkommen von 21. 174,66€ übrig.
Gustav bekommt für ca.152 Stunden Arbeit fast den gleichen Nettobetragjahresbetrag von 21.174€, wie wenn er neben seiner Rente einen anrechnungsfreien Minijob ausübt. Sein Gesamteinkommen von 21.937€ ist in diesem Beispiel sogar um 799€ höher, als wenn er weiterarbeitet ohne Rentenbezug. Und dies bei viel weniger Zeitaufwand als für seine Vollzeittätigkeit.
An diesem Beispiel sieht man, das Gustav Netto mehr von der Rente hat, wenn er neben der Rente einen anrechnungsfreien Minijob ausübt. Geht er dagegen arbeiten, verbleibt ihm sogar weniger Nettoeinkommen.
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Merke!
Geht Gustav weiter arbeiten, steigert er durch seine Rentenbeiträge seine spätere Regelaltersrente. Ob die zusätzlichen Rentenpunkte, den Verlust an nicht gezahlter Rente bis zum späteren Renteneintritt kompensieren, ist eine wichtige Frage, die beim Thema ob am früher oder später in Rente geht, eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Aufgepasst!
Für mehr Netto von der Rente muss gerechnet werden. Letztendlich will der zukünftige Rentner wissen, was er Netto in seiner Hand hat und ob es sich lohnt, neben der Rente noch dazu zuverdienen. Daher ist eine fundierte Beratung und Berechnung des Renteneintrittes notwendig, damit Netto mehr von der Rente bleibt.
Ja, ich möchte wissen, wann und wie ich in Rente gehen kann.