Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente
Ab 2017 gibt es Neuregelungen für die Krankenversicherungspflicht von Waisenrentnern. Empfänger von Waisenrenten werden finanziell entlastet. Seit 2017 gibt es eine neue Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. So steht es im SGB V. Wir klären auf, was sich hinter den finanziellen Entlastungen und Neuerungen verbirgt und wer tatsächlich davon profitiert.
Die neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente wurde zum 01.01.2017 gesetzlich in das Sozialgesetzbuch Nr.5 verankert.
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 11 b Sozialgesetzbuch Nr. 5 (gesetzliche Krankenversicherung) sind die Personen krankenversicherungspflichtig, wenn sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Waisenrente erfüllen und diese beantragt haben. Diese Versicherungspflicht gilt nicht für Personen, die zuletzt vor der Stellung des Rentenantrages privat krankenversichert waren, es sei denn, die erfüllen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung.
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Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente: neuer Versicherungstatbestand
Zum 01.01.2017 wurde oben genannte Versicherungstatbestand in der Krankenversicherung für Bezieher einer gesetzlichen Waisenrente nach § 48 SGB VI (gesetzliches Rentenrecht) erweitert.
Waisenrentenbezieher sollen dadurch finanziell entlastet werden, so der Willen des Gesetzgebers.
Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente: keine Beitragspflicht
Die Waisenrente wird seit dem 01.01.2017 ohne Abzug des gesetzlichen Krankenversicherungsanteils ausgezahlt. Ähnliche Regelungen gibt es auch für Waisen aus Ansprüchen gegen berufständische Versorgungswerke. Die Regelungen zur Krankenversicherungspflicht der Rentner (kurz KVdR) wurde durch den Tatbestand des Anspruches auf eine Waisenrente erweitert.
Keine Vorversicherungszeit mehr notwendig
Für Waisenrentner ist der Nachweis einer Vorversicherungszeit, wie bei den Altersrentenbeziehern für die KVdR, nicht notwendig. Details können Sie hier nachlesen.
Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente: Ausschluss der Versicherungspflicht
Vorsicht! Nicht jeder Waisenberechtigte hat einen Anspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Waise vor Stellung des Rentenantrages auf eine Waisenrente zuletzt privat krankenversichert, so entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht.
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Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente: Ausnahme von der Ausnahme
Von dem vorgenannten Ausschluss gibt es wieder eine Ausnahme. Besteht ohne den Rentenbezug ein Anspruch auf eine Familienversicherung und hat der Versicherte die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt, hat er einen Anspruch auf die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung.
Beispiel:
Die verstorbene Mutter und ihr Sohn waren in der privaten Krankenversicherung versichert. Der überlebende Ehegatte ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wegen der Mitgliedschaft in der PKV war eine Familienversicherung des Sohnes in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. Wenn der Sohn einen Waisenrentenantrag gestellt hat, kann er in die gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, weil die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt. In der Familienversicherung sind die Waisenrentenberechtigte ebenfalls bis zur entsprechenden Altersgrenze beitragsfrei.
Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente: Beitragsfreiheit für Bestandsrentner
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Befindet sich der Waise in einer Berufs-oder Schulausbildung, wird die Waisenrente bis maximal zum 27. Lebensjahr gezahlt. Wissenswertes zum Thema Waisenrente können Sie hier nachlesen.
In diesem Fall besteht bis zum 25. Lebensjahr die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen KV.
Generell gilt auch für Bestandsrentner die Beitragsfreiheit. Bestandsrentner sind solche, die vor dem 01.01.2017 einen Rentenantrag auf eine Waisenrente gestellt haben (Voll- oder Halbwaisenrente).
Die Beitragsbefreiung betrifft nur den eigenen Anteil an der Krankenversicherungspflicht. Die deutsche Rentenversicherung muss ihren Anteil weiterzahlen.
Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente: Studenten und Waisenrente
Beziehen Studenten während dem Studium an einer anerkannten Hochschule eine Waisenrente, erfüllen sie die Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten, § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V. Ist die Waisenrente beitragsfrei, so ist der Student nicht über § 5 Abs.1 Nr. 9 SGB V ( KVdS) versichert.
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Die Krankenversicherung der Studenten endet spätestens mit der Vollendung des 30. Lebensjahres.
Endet die Beitragsfreiheit bei der Waisenrente wegen Überschreitung der Altersgrenzen, so kann die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) die KV-Pflicht begründen.
Fazit zur Beitragsbefreiung bei der Waisenrente
Bezahlen Sie weiter Krankenversicherungsbeiträge, obwohl Sie eigentlich ab dem 01.01.2017 davon befreit sind, sollten Sie handeln. Dann bedarf es einer Neuberechnung der Waisenrente. Dann könnten Ihnen Rückforderungsansprüche gegen die deutschen Rentenversicherung oder gegenüber der Krankenkasse zustehen. Versierte Rentenberater von rentenbescheid24.de prüfen Ihre Ansprüche.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Waisenrente stimmt.
Autorin des Beitrages
Nadja Kirschner
Nadja Kirschner ist Rentenberaterin, ihre Mission ist es, dank ihrer weiblichen Intuition, Ungesagtes zu erkennen und den Mandaten emotional wie fachlich zu begleiten.