Der Krankenversicherungsschutz für deutsche Rentner in Thailand ist ein zu wichtiges Thema, als dass man darüber nicht schreiben müsste. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen den Deutschen Rentenempfängern die nur kurze Zeit in Thailand leben, also Urlaub machen und denjenigen Menschen die nach Thailand auswandern und dort ihren neuen Lebensmittelpunkt gründen.
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Wer als deutscher Rentenbezieher nur mal kurz nach Thailand in den Urlaub fliegt oder für weniger als 6 Monate einmal dort lebt, hat keine Probleme. In der Regel ist er Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner- eine Pflichtmitgliedschaft. Diese Mitgliedschaft verliert er wegen dem Urlaubsaufenthalt in Thailand nicht. Der Rentner sollte aber auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die genügend Versicherungsleistung für einen Rücktransport und deren Kosten umfasst.
In den großen Urlaubszentren und größeren Städten in Thailand ist die medizinische Versorgung mit den westlichen Standards vergleichbar. Krankenbehandlungen und Unfallereignisse werden schnell und effektiv durch private Kliniken und Ärzte behandelt. Es gilt aber das Prinzip Vorkasse. Die Klinikbehandlung muss sofort bezahlt werden. Es gibt kein Abrechnungssystem wie in Deutschland und auch kein Sozialversicherungsankommen, das eine solche Abrechnung zwischen den Ländern ermöglicht.
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Deshalb ist es jedem Urlauber nicht dringend anzuraten für kurze Zeiten eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen oder bei längeren Aufenthalten eine Auslandskrankenversicherung (länger als 2 Monate sinnvoll). Wer krank wird und sich behandeln lässt, sollte die Behandlungsnachweise und Bezahlquittungen gut aufbewahren und bei Heimkehr nach Deutschland dem Versicherer zur Abrechnung und Erstattung vorlegen!
Bei einer Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt die Rücktransportkosten von Thailand nach Deutschland absichern! Dies kostet zwar in der befristeten Versicherung Geld. Aber dieses Geld ist gut investiert. Krankentransporte wegen Erkrankungen oder verursacht durch Unfälle können mal leicht in die zehntausende Euros gehen. Thailand ist weit weg von Deutschland. In solchen Fällen vorher in Deutschland beim Versicherer anrufen und sich den Rücktransport der vorgesehen ist, bestätigen lassen.
Wer als Ausländer in Thailand lebt muss eine Krankenversicherung vor Ort nachweisen. Die Versicherung muss:
Damit soll ab 2019 verhindert werden, dass thailändische Ärzte und Krankenhäuser auf ihren Kosten sitzen bleiben. Viele Ausländer sind nicht in der Lage ihre Krankenbehandlungen in Thailand zu bezahlen. Diese Reglung gilt für Neuantragsteller des Visum O-A und auch für diejenigen, die das Visum nach einem Jahr verlängern müssen.
Wer auf Grund hoher Risiken keinen adäquaten Versicherungsschutz durch eine private KV (entweder inländische thailändische KV oder Auslandskrankenversicherung) nachweisen kann, muss eine höhere Einlage auf seinem Bankkonten nachweisen. Ansonsten droht die Gefahr, dass der Rentner seinen Aufenthaltsstatus in Thailand verlieren kann.
Wer aber als Rentner dauerhaft nach Thailand auswandert, muss sich über folgendes im Klaren sein:
Er verliert seinen gesetzlichen Versicherungsschutz in der Krankenversicherung der Rentner und in der Pflegeversicherung! Wenn er freiwillig gesetzlich kranken-und pflegeversichert war, verliert er diese Mitgliedschaft! Der oder die Versicherte kann sich durch eine Anwartschaftsversicherung bei seiner gKV die Mitgliedschaft für die Zeit nach einer Rückkehr nach Deutschland erhalten. Die Anwartschaftversicherung in der freiwillig gesetzlichen Versicherung kostet aber monatlich rund 50€. Wenn er wieder dauerhaft nach Deutschland zurückkehrt, kann er dann aus der Anwartschaftsversicherung heraus seine freiwillig gesetzliche KV und Pflegeversicherung fordern. Kehrt der Rentner nach Deutschland wieder dauerhaft zurück und war zuvor Mitglied in der KVdR , wird er wieder Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Auch wenn er zuvor in Thailand privat wegen Krankheit versichert war.
Grundsätzlich gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, die dauerhaft einen Wohnsitz in Thailand begründen, dass sie sich privat krankenversichern müssen.
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Der privat krankenversicherte Rentner muss aus seiner privaten PKV eine Auslandskrankenversicherung machen, dies kann mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Es gibt viele Angebote im Internet, die preiswerte oder günstige private Krankenversicherungen anbieten. Aber für die meisten Rentner ist ab einem bestimmten Lebensalter Schluss mit Versicherungsschutz. Viele private Krankenversicherer versichern dann einfach nicht mehr für das Risiko Krankheit. Weil die möglichen Kosten für eine Krankenbehandlung für die pKV zu teuer werden. Daher sollten sich alle, die nach Thailand konkret auswandern wollen, sich genau beraten lassen, wie es mit dem Krankenversicherungsschutz aussieht. Und vor allem, wie lange dieser Schutz gewährt wird. Hingegen in Deutschland einen gesetzliche Pflicht besteht, sich gegen Krankheit zu versichern, gilt dies im Ausland nicht!
Die Kosten einer Pflege in Thailand sollten auch abgesichert werden, ansonsten muss man die Pflegekosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wer als Rentner in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig war und dieser Versicherungsschutz wegen dauerhaften Wohnsitz in Thailand verloren gegangen ist, muss sich für die Rückkehr nach Deutschland keine Sorgen machen.
Die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR lebt wieder auf, wenn der Rentner nach Deutschland dauerhaft zurückkehrt. Nicht vergessen! Der Versicherte muss einen Antrag bei seiner letzten gKV stellen. Ohne Antrag kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung erlischt immer dann, wenn der Rentenbezieher dauerhaft nach Thailand auswandert. Anspruch auf den Beitragszuschuss zur KV haben die Rentenempfänger, die entweder privat- oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dieser Zuschuss ist zwingend an den Wohnsitz in Deutschland oder EU gebunden. Einige Rentenbezieher meinen, wenn sie einen Zweitwohnsitz oder eine Adresse in Deutschland haben, dass sie dann diesen Zuschuss weiter beziehen können, wenn sie in Thailand leben. Für den ein oder anderen ist dieser Zuschuss finanziell sicher wichtig. Aber dies soll keine Aufforderung dafür sein, dass der Versicherte darüber nachdenkt Sozialversicherungsbetrug zu begehen.
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Wenn die Deutsche Rentenversicherung erfährt, dass Sie nach Thailand dauerhaft verzogen sind und Sie dies nicht gemeldet haben, kann dies für Sie ein teures Nachspiel haben. Denn die DRV behält dann ein Teil der Rente ein, bis die Rückforderung des Beitragszuschusses erloschen ist. Viele Versicherte gehen aber bewusst dieses Risiko ein und kassieren den Beitragszuschuss zur Rente.
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