Die Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland ist sozusagen der Nachweis dafür, dass die Deutsche Rentenversicherung die monatlichen Renten weiterzahlt!
Jedoch verlangt die Deutsche Rentenversicherung von der Mehrzahl der Auslandsrentner jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung als Nachweis, dass der Rentenbezieher noch lebt.
Jährlich, das heißt in der Regel Anfang Juli, erhält der Rentenempfänger eine Aufforderung, die Lebensbescheinigung abzugeben. Vordrucke dazu kann man online finden, wenn sie einem nicht mitgesendet wurden. Prinzipiell sind als notwendigen Angaben der Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Ort sowie der Ort/Land, in dem man gemeldet ist, abzugeben.
Oftmals ist vor der Rücksendung der Bescheinigung eine Beglaubigung notwendig. Diese kann bei den amtlichen Stellen der entsprechenden Länder angefertigt werden. Dazu gehören Rentenversicherungsträger, Notare, Banken, Krankenhäuser und auch das Rote Kreuz. Ein Besuch des Konsulats oder der Botschaft ist somit in der Regel nicht notwendig.
Für die Ausstellung der Bescheinigung ist immer die persönliche Vorsprache erforderlich, sowie die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Erfolgt die Lebensbescheinigung auf Antrag der Deutschen Rentenversicherung oder für eine gesetzliche Rente aus einem Mitgliedsstaat der EU oder EWR, ist diese gebührenfrei. Erfolgt die Bescheinigung für eine private oder betriebliche Rente, können Gebühren ab ca. 25 Euro entstehen. Erfolgt eine Vorsprache bei einem Honorarkonsul, können nochmals zusätzliche Gebühren entstehen.
Entfällt eine rechtzeitige Abgabe der Lebensbescheinigung, trotz mehrmaliger Erinnerung der Deutschen Rentenversicherung, wird die Zahlung der Rente eingestellt und die Rentenversicherung betreibt Nachforschungen über den Verbleib des Rentners.