Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland

Wer Rente haben will, muss sich lebend melden

Viele Menschen zieht es im Alter in andere Länder, wie nach Thailand, in die USA oder Kanada um ihren Lebensabend in einem anderen Klima ausklingen zu lassen.  Was bedeutet, dass mehrere Millionen deutsche Rentner ihre Rente im Ausland ausgezahlt bekommen. Wir erklären in diesem Beitrag kurz, um was es bei der Lebensbescheinigung für die Rente geht.

Die Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland ist sozusagen der Nachweis dafür, dass die Deutsche Rentenversicherung die monatlichen Renten weiterzahlt!

Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland

Jedoch verlangt die Deutsche Rentenversicherung von der Mehrzahl der Auslandsrentner jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung als Nachweis, dass der Rentenbezieher noch lebt.

Jährlich, das heißt in der Regel Anfang Juli, erhält der Rentenempfänger eine Aufforderung, die Lebensbescheinigung abzugeben. Vordrucke dazu kann man online finden, wenn sie einem nicht mitgesendet wurden.  Prinzipiell sind als notwendigen Angaben der Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Ort sowie der Ort/Land, in dem man gemeldet ist, abzugeben.

Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland: Wer stellt sie aus?

Oftmals ist vor der Rücksendung der Bescheinigung eine Beglaubigung notwendig. Diese kann bei den amtlichen Stellen der entsprechenden Länder angefertigt werden. Dazu gehören Rentenversicherungsträger,  Notare, Banken, Krankenhäuser und auch das Rote Kreuz. Ein Besuch des Konsulats oder der Botschaft ist somit in der Regel nicht notwendig.

Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland: kostenlos, aber nicht immer

Für die Ausstellung der Bescheinigung ist immer die persönliche Vorsprache erforderlich, sowie die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Erfolgt die Lebensbescheinigung auf Antrag der Deutschen Rentenversicherung oder für eine gesetzliche Rente aus einem Mitgliedsstaat der EU oder EWR, ist diese gebührenfrei. Erfolgt die Bescheinigung für eine private oder betriebliche Rente, können Gebühren ab ca. 25 Euro entstehen. Erfolgt eine Vorsprache bei einem Honorarkonsul, können nochmals zusätzliche Gebühren entstehen.

Entfällt eine rechtzeitige Abgabe der Lebensbescheinigung, trotz mehrmaliger Erinnerung der Deutschen Rentenversicherung, wird die Zahlung der Rente eingestellt und die Rentenversicherung betreibt Nachforschungen über den Verbleib des Rentners.

Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland

Die Lebensbescheinigung ist in einigen Ländern nicht notwendig.  Durch eine länderübergreifende Vernetzung kann die Deutsche Rentenversicherung auf die Datenbanken mancher Länder zugreifen, beziehungsweise die dortigen Behörden melden den Tod des Rentenempfängers selbst. Dazu zählt bis jetzt Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, Belgien, Finnland, Schweden und Polen.

Ja, ich möchte mich durch die Rentenberater von rentenbescheid24.de umfassend zum Thema Rente im Ausland beraten lassen!

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