Bitte füllen Sie das Formular aus und stellen Ihre Frage zum jeweiligen Thema der Hinterbliebenenrente. Unserer Rentenberater / Fachanwälte melden sich bei Ihnen via Email.
Wenn unser Partner geht, wenn das eigene Kind durch Krankheit oder Unfall aus dem Leben gerissen wird oder wenn wir einen geliebten Menschen unvorhergesehen verlieren, sind Trauer und Tränen Balsam gegen den tief empfunden Schmerz und die unsägliche Schwere des Herzens. Diesem Abschiedsschmerz scheinbar hilflos ausgeliefert, fühlen wir uns einsam, verlassen, verzweifelt und hilflos. Es ist kaum auszuhalten.
Doch kaum beginnt die Trauer, müssen auch schon Anträge für die Hinterbliebenenrente ausgefüllt und rechtzeitig gestellt werden, um den weiteren Lebensweg abzusichern.
Die Vorgaben auf den Antragsformularen für die Witwen-/Witwer-und Waisenrente der Deutschen Rentenversicherung verstehe ich nicht?
Wenn meine Angaben unvollständig sind, welche Konsequenzen hat das?
Was hat es mit dem Sterbevierteljahr auf sich?
Ich habe keine Vorstellung, wie ich bis zur Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung abgesichert bin. Gibt es eine Lösung für diesen Zeitraum?
Ich muss mich um den gesamten Nachlass kümmern. Viele Schreiben der Versicherungen und der Deutschen Rentenversicherung habe ich bekommen. Was verbirgt sich dahinter?
Es ist alles sehr unverständlich und ich weiß nicht wie ich den Rentenantrag korrekt ausfüllen soll? Welche Auswirkungen haben meine Angaben im Witwen-/Witwerantrag, wenn ich nicht genau weiß, was mein verstorbener Angehöriger in der betreffenden Zeit getan oder nicht getan hat?
Ich selbst beziehe auch eine Rente von der deutschen Rentenversicherung. Wird dadurch die Witwenrente gekürzt?
Seit dem Tod meines Angehörigen ist schon ein halbes Jahr vergangen. Ich war in Trauer und konnte mich nicht um die Rente kümmern. Bekomme ich meine Witwenrente nachgezahlt, wenn ich erst jetzt den Witwenrenten-Waisenrentenantrag stelle?
Wer kann mich bei der Hinterbliebenenrente ausführlich und verständlich beraten?
Unsere Rentenberater von rentenbescheid24.de beraten Sie ausführlich rund gehen genau auf Ihre Fragen ein.
Beraten werden Sie von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern und Fachanwälten für Sozialrecht mit beruflicher Erfahrung in tausenden Beratungsfällen. Und das Ganze kompetent, detailliert und rechtssicher.
Vom Antrag für das Sterbevierteljahr bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft, dem Überprüfen des Rentenantrags, über Anträge für auf Waisenrente, dem Berechnen der Rentenansprüche, die Vertretung vor der Rentenversicherung...
Übrigens, auch Ihre bereits bestehende Witwenrente kann fehlerhaft sein! Durch die Prüfung und Klärung der Witwen-oder Witwerrente konnten einige unserer Kunden eine höhere Rente bzw. eine Nachzahlung erzielen.
Sehr geehrter Herr Knöppel,
danke für die schnelle Auskunft meines für mich nicht einfachen Anliegens.
Die Verunsicherung durch die verschiedenen Aussagen bei verschiedenen Plattformen im Netz sind doch sehr groß. Danke für die fachliche Beratung.
Frau J. - 17.01.2020
Mit sehr viel Humor und viel Sachverstand hat Dr. Knöppel mich durch die Wirren der Rentenansprüche mit absoluten Erfolg geschleust. Ohne seine Unterstützung ist es eigentlich unmöglich zu einem Erfolg zu kommen. Ich bin Herrn Dr. Knöppel wirklich dankbar.
Frau W. - 18.12.2019
Tolles Engagement ; hervorragende positive Überzeugungsarbeit! Hilfe und Beratung bestens.
Ich kann es mit gutem Gewissen weiterempfehlen. DANKESCHÖN
Frau S. - 24.09.2019
Beruhigende und aufbauende Empfehlungen. Am Ende erreicht, was wir erreichen wollten!
Hallo Frau D. - 10.09.2019
Ich bin froh und erleichtert das ich rente24 für meine Rentenangelegenheit beauftragt habe.
Durch die fachliche und kompetente Hilfe erhielt ich eine positive Antwort von der DRV.
Ohne diese Hilfe wäre der Bescheid nicht zu meinen Gunsten ausgefallen.Da bin ich sehr sicher!
Ich danke Frau Kirschner für ihre Mühe und Sachkenntnis und kann sie absolut weiterempfehlen
Frau H. - 29.08.2018
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