Alters­renten­­rechner

Erfahren Sie, wann und in welcher Höhe Sie mit Ihrer Altersrente im Rentenalter rechnen können.

Mit dem Alters­renten­­rechner überschlägig meine zukünftige Rente ausrechnen.

Zahlreiche Informationen zur Berechnung der Rente begleiten Sie bei der Berechnung. Wir erläutern kurz Rentenbegriffe, wie Entgeltpunkte, den Rentenwert, Rentenartfaktor und den Zugangsfaktor.

Hinweis: Der Rentenrechner gibt ein überschlägiges Ergebnis aus. Für eine korrekte und sichere Rentenberechnung sollten Sie unsere Rentenberechnung durch einen unserer unabhängigen Rentenberater nutzen!

Ich möchte meine zukünftige Rente sicher und korrekt durch einen gesetzlich zugelassenen Renten­berater berechnen lassen! Damit ich wirklich weiß, wie viel Rente ich erwarten kann.

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Wichtige Fragen zur Rentenhöhe für die Altersrente!

Wann kann ich meine Rente beziehen?

Das Rentenrecht lässt verschiedene Möglichkeiten zu, wie Sie in Rente gehen können. Die Grundrente ist die Regelaltersrente. In diese können Sie mit 5 Jahren Wartezeit in Rente gehen. Wer vor dem Jahr 1947 geboren wurde, konnte noch mit glatt 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1947 bis zum Jahr 1964 wird der Renteneintritt stufenweise angehoben. Die Regelaltersrente gibt es immer ohne Abschlag.

Daneben haben Sie noch die Möglichkeit mit dem 63. Lebensjahr und 35 Jahren Wartezeit in Rente zu gehen. Diese Rentenart heißt Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Rente ist in der Regel mit einem Abschlag versehen.

Wollen Sie ohne Abschlag in eine vorgezogene Altersrente gehen, lässt das Gesetz die Möglichkeit zu, ab dem 63. Lebensjahr (Geburtsjahrgang bis einschließlich 1952) mit 45 Jahren in Rente zu gehen. Bis zum Jahrgang 1964 wird der Renteneintritt um jeweils 2 Kalendermonate pro späteren Lebensjahr angehoben. Diese Altersrente nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Sie können schon jetzt mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit in diese Rente gehen, auch vorzeitig.

Hat ein Versicherter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit erreicht, kann er unter besonderen Altersbedingungen vorzeitig seine Rente beantragen. Wichtig ist, dass Sie die Schwerbehinderung bei Beginn der Rente vorweisen können.

Menschen die im Bergbau unter Tage tätig waren, können schon mit einem früheren Renteneintritt mit einer Wartezeit von 25 Jahren in Rente gehen.

 

Welche Zeiten zählen für die Rente?

Für die Rentenhöhe sind die Pflichtbeitragszeiten der wichtigste Faktor. Dazu zählen die Zeiten der eigenen Arbeit, Kindererziehungszeiten, Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen. Aber auch beitragsgeminderte Zeiten, wie die Berufsausbildungszeiten oder Monate in denen Pflichtbeitragszeiten mit beitragsfreien Anrechnungszeiten zusammenfallen zählen mit dazu.

Daneben zählen auch beitragsfreie Zeiten, wie die Zurechnungszeit, Schulausbildungszeiten und Fachschulzeiten sind für die Rentenhöhe wichtig.

Wie wird die Monatsrente berechnet?

Hier greift die Rentenformel des § 64 Sozialgesetzbuch Nr. 6.

Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert = Monatsrente

Die Entgeltpunkte werden als Summe aller einzelner Entgeltpunkte aus den Pflichtbeitragszeiten, den beitragsgeminderten Zeiten und beitragsfreien Zeiten erfasst. Dabei gibt es bei den Pflichtbeitragszeiten für besondere Tatbestände Zuschläge an Entgeltpunkten. Die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten werden nach Durchschnittswerten in einem Gesamtleistungswert erfasst.

Der Entgeltpunktewert ist für 1 Jahr immer gedeckelt. Er hat seine Begrenzung in der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2018 sind es ca. 2,05 Entgeltpunkte, die Sie als Versicherter maximal erreichen können.

Die Renten im Westen und im Osten werden unterschiedlich berechnet. Die Verdienste im Osten werden umgewertet.

Mit der Rentenwertangleichung Ost an West bis zum Jahr 2024 ist dann die unterschiedliche Berechnung Geschichte.

Steigt mein Einkommen, steigt meine Rente?

Ja, so kann man es pauschal sagen. Wer viel in die Rentenkasse einzahlt, bekommt auch eine höhere Rente, als derjenige der weniger einzahlt. Es gilt das Beitragsäquivalenzprinzip.

Der Rentenrechner erfasst als Rentenschätzer Ihr Gehalt und rechnet Ihre Rente für den Rentenbeginn hoch.

Hinter dieser Rechengröße für die Monatsrente verbirgt sich der Gegenwert für einen Entgeltpunkt in Bezug auf das Durchschnittseinkommen. Die Rentenwerte werden jährlich angepasst oder erfahren im Ausnahmefall auch eine Nullrunde. Für die Rentenerhöhung 2018 gibt es im Westen 3,22 % und im Osten 3,37 % mehr Rente. Der Rentenwert West beträgt ab dem 01.07.2018 = 32,03 € und im Osten 30,69€ pro Entgeltpunkt. Defacto haben sich die Rentenwerte im Vergleich zu 2017 um genau 1 Euro im Bundesgebiet erhöht.

Was versteht man unter Zugangsfaktor und Rentenartfaktor?

Der Zugangsfaktor sagt nichts weiter aus, ob es die Altersrente mit oder ohne Abschläge gibt. Grundsätzlich ist der Zugangsfaktor immer 1,0. Wer für 2 Jahre vorzeitig in Rente geht, bekommt pro Jahr 3,6 % Abschlag, also zusammen 7,2 Prozent. Der Zugangsfaktor wird vor der Vervielfältigung mit den Entgeltpunkten genau um dem monatlichen Abschlag gekürzt. Danach entstehen die sogenannten persönlichen Entgeltpunkte. Wer später als zur Regelaltersrente in die Rente geht, bekommt einen Zuschlag von monatlich 0,005 oder 0,5 % mehr auf den Zugangsfaktor addiert. Macht für 12 Kalendermonate stolze 6 % mehr auf den Zugangsfaktor.

Jede Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente hat ein spezielles Sicherungsziel. Daher bekommen Halbwaisenrenten den Zugangsfaktor 0,1, die Altersrente den Faktor 1,0 und die Witwen-oder Witwerrente nach neuem Recht den Zugangsfaktor 0,55.

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