Intelligenz­rente

Beratung Zusatz- und Sonder­versorgungs­rente DDR -
Gehen Sie sicher, ob Sie die Intelligenzrente bekommen und vor allem wie!

Rentenberatung: Zusatz- und Sonder­versorgungs­rente DDR – Intelligenz­rente

Erfahren Sie endlich ganz genau, ob Sie als Ingenieur, Ingenieurökonom, als Arzt, als Lehrer und Erzieher, als Mitarbeiter im Staatsapparat, Mitarbeiter gesellschaftliche Organisationen, Betriebsangehöriger von Carl-Zeiss oder Angehöriger der NVA, der Polizei der DDR, des Zoll oder des ehemaligen Minsiteriums für Staatssicherheit zusätzliche Rentenansprüche für eine höhere Rente geltend machen können!

  • ob Sie eine oder mehrere Anspruchsvoraussetzungen zu den 19 möglichen Zusatzversorgungsystemen des AAÜG erfüllen,
  • ob Sie zum Beispiel die Intelligenzrente der Ingenieure, Zusatzversorgung der Lehrer/Pädagogen oder beim Staatsapparat der DDR erfüllen,
  • ob eventuell weitere zusätzliche Vergütungen für Sie in betracht kommen: Stichwort Jahresendprämien, Lehrerprämien, Bergbauprämien,
  • ob Sie die Zugangsvoraussetzungen zu einem oder mehreren Sonderversorgungsysstemen des AAÜG erfüllen: Stichwort NVA-DDR; Polizei, Zoll, oder ehemaliges MfS,
  • ob Sie möglicherweise Anspruch auf Verpflegungs-, Bekleidungs- und Wohngeld bei den Sonderversorgungssystemen der bewaffneten organgen der DDR haben,
  • wie im Falle eines möglichen Anspruchs auf eine Zusatz oder Sonderversorgungsrente weiter zu verfahren ist, wo und wie entsprechende Anträge zu stellen sind,
  • stellen Sie ihre Fragen zur Intelligenzrente dem Rentenberater von rentenbescheid24.de und profitieren Sie von den Antworten für ein Plus an Rente

Unsere Experten für Intelligenzrente sagen Ihnen rechtssicher:

  • ob Sie einen Anspruch auf eine Zusatz-oder Sonderversorgungsrente aus dem AAÜG für Zeiten aus der ehemaligen DDR haben,
  • ob und wie Sie weitere zusätzliche Vergütungen, wie Prämien, Jahresendprämien mit in die schon festgestellte Zusatzversorgung einbeziehen können, ohne Gefahr zu laufen, diese nachträglich zu verlieren,
  • ob und wie Sie sicher Ihre Rentenansprüche in einem Sonderversorgungsystem der DDR ( NVA-Polizei-Zoll-MfS) umsetzen können und von deutlichen Rentenerhöhungen profitieren, weil das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze anerkannt wird,
  • Sie können von einer möglichen Rentenerhöhung profitieren, da zusätzliche Arbeitsentgelte, wie Verpflegungsentgelt, Bekleidungsentgelt oder Wohngeld für eine Tätigkeit als Polizist, beim Zoll der DDR, oder als Soldat der NVA in die getroffenen Feststellungen mit einbezogen werden ( max= Beitragsbemessungsgrenze),
  • Sichern Sie sich endlich Ihre Ansprüche!

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