Berechnen der Rente - Leistungen in der Übersicht:
Grundlage für die Berechnung der Rente ist Ihr persönlicher Versicherungsverlauf. Eingezahlte Beiträge und die Versicherungszeiten bilden das Fundament der Entgeltpunkte. Anhand der Entgeltpunkte wird Ihr Rentenabschlag berechnet.
Die Versicherungszeiten werden dem Rentenrecht nach unterschiedlich berechnet. So erhalten Sie für Verdienstzeiten andere Entgeltpunkte als für reine Kindererziehungszeiten.
Allgemein gilt für die Entgeltpunkte: Liegt Ihr Einkommen entsprechend Ihrer Position bzw. Ihrer ausgeübten Arbeit innerhalb des bundesweiten Jahresdurchschnitt, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Liegt er darunter oder darüber wird er entsprechend höher bzw. niedriger liegen. Alle Entgeltpunkte werden zusammengerechnet und bilden das Fundament der Rentenberechnung. So ist eine der bestimmenden Größen das Renteneintrittalter und die Beitragsbemessungsgrenze.
Die Renten im Osten und Westen unseres Landes werden unterschiedlich berechnet. Daher können die Renten im Osten bzw. im Westen je nach Lage höher oder niedriger ausfallen.
Dann sollten Sie Ihre Rente via Rentenbescheid oder den Daten der Rentenauskunft berechnen lassen.
Aus unserer Erfahrung sollte eine Rentenberechnung durchgeführt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Höhe der ausgezahlten oder berechneten Rente bestehen!
Ihr Versicherungsverlauf wird via Rentenbescheid oder der Rentenauskunft analysiert und die notwendigen Daten in das aktuelle Rentenberechnungsprogramm eingegeben. Die Ergebnisse der Rentenberechnung werden vom Rentenberater ausgewertet und an Sie schriftlich als Auswertungsschreiben versendet.
Anhand der berechneten Entgeltpunkte erkennen unsere professionellen Rentenberater, ob Ihre bisherige oder baldige Rente mit unseren Berechnungen übereinstimmt. Sollten Ungereimtheiten, wie Rentenlücken im Versicherungsverlauf auffallen, informieren wir Sie darüber. Sollten Fehler zu Ihrem Nachteil erkannt werden, bekommen Sie von uns entsprechende Lösungsvorschläge, die wir gemeinsam besprechen und durchrechnen.
Sollten Sie eher in Rente gehen wollen, teilen wir Ihnen den Rentenabschlag mit. Sie erhalten zusätzlich Hinweise wie Sie den Rentenabschlag ausgleichen können.
Auf Wunsch rechnen wir Ihre Rente hoch. Das heißt, wir berechnen Ihre Rente mit den Einkommen des letzten Versicherungsjahres bis zum gewünschten Renteneintrittstermin. So wird für Sie ebenfalls ersichtlich, wie hoch Ihre Rentenverluste sind, wenn Sie bis zum Renteneintritt in Altersteilzeit arbeiten.
Mein Arbeitgeber, verwies mich auf Herrn Knöppel von rentenbescheid24.de. Mir war klar, dass meine Erkrankung eine weitere Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber unmöglich macht. Herr Knöppel kam zu mir nach Hause und hat mich emotional und fachlich aufgefangen, da ich nicht wusste, wie es weiter geht. Die Deutsche Rentenversicherung teilte mir vorab mit, dass meine Erwerbsminderungsrente bei ungefähr 400€ liegen wird. Ich beauftragte rentenbescheid24.de mit meiner Erwerbsminderungsrente. Kurze Zeit später rief mich Herr Knöppel an und teilte mir mit, dass wir erfolgreich den Antrag auf Erwerbsminderung durchgesetzt haben. Ich war richtig erstaunt, denn statt der 400€ bekomme ich jetzt 800€.
Vielen, vielen Dank an Herrn Knöppel. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
Beste Grüße Frau Torgau