*Voraussetzung für "Sorglos wechseln" ist entweder der Wechselcheck oder eine Beratung zum Wechsel
Topberatung meint die Zeitschrift "Meins" in der Ausgabe 2/2018:
Peter Knöppel, Rentenberater und Rechtsanwalt von rentenbescheid24.de sagt: Die Rente befindet sich in einem ständigen Wandel! Veränderungen gibt es jedes Jahr.
Hallo Herr Knöppel.
Erst einmal muss ich Ihnen bescheinigen dass Sie einen hervorragenden Job gemacht haben und dann auch noch mit den erfreulichen Ergebnissen, vielen, vielen Dank dafür.Ich würde gern Ihre Dienste für die vorgeschlagenen Schritte weiter in Anspruch nehmen.
Viele Grüße
G. Weber
Ist es rechtens, dass Arbeitslose wie ich dazu "verdonnert" werden, von ihrer Altersvorsorge leben zu müssen? Ich hatte mich auf die Zusage der Bundesregierung verlassen, dass meine Altersrente nicht unter dem Hartz-IV- Satz sinkt. Nun droht mir Altersarmut. Warum werden nicht die Reichen zur Kasse gebeten?
Danke, Frau Kirschner, für Ihre nette Betreuung in der Vergangenheit und für die wichtigen Informationen!
Kathrin Bierduempfel
Mich führten Unklarheiten in meinem Renten-Versicherungsverlauf zu rentenbescheid24.de, die mir aus der Fachpresse und einer Annonce bekannt waren. Die Fachpresse war in meinem Fall die Zeitung „Rente & Co“. Durch Terminprobleme meinerseits erhielt ich einen Termin für ein persönliches Gespräch an einem Sonnabend.
Herr Knöppel hinterfragte den persönlichen Hintergrund meines Anliegens sehr tiefgründig, hakte nach und machte verständliche Angebote zu Klärung und Lösung. Die Angebote waren für mich als Laien verständlich und wurden ohne jeglichen Druck unterbreitet, so dass eine angenehme Gesprächsatmosphäre bestand.
Obwohl unsere Zusammenarbeit nach dem Gespräch endete, erhielt ich Tage später einen Brief mit einem wichtigen Hinweis, meine familiäre Situation betreffend, die meine Frau und ich auf der Internetseite nachlesen konnten. Dieser Hinweis ist sehr hilfreich zur besseren Wahrnehmung unserer Rechte.
Auf eine spätere mich drängende Frage, erhielt ich sofort per Telefon eine Antwort.
Zusammenfassend kann ich sagen, ich habe gute Erfahrungen mit der Arbeit von Herrn Knöppel und seinen Mitarbeitern gemacht. Danke
Herr Thomaschewski
Erst einmal muss ich Ihnen bescheinigen dass Sie einen hervorragenden Job gemacht haben und dann auch noch mit den erfreulichen Ergebnissen, vielen, vielen Dank dafür. Ich möchte gern Ihre Dienste für die vorgeschlagenen Schritte weiter in Anspruch nehmen.
Frau Weber
Wechsel PKV in GKV mit über 55, geht das überhaupt, werden Sie sich fragen! Denn oft steht geschrieben, dass ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich sei.
Wir sagen Falschmeldung. Ja ein Wechsel aus der privaten Krankenkasse in die gesetzliche KV ist auch ab dem 55. Lebensjahr möglich. Klar ist aber auch, dass es dann nicht mehr ganz so "einfach" ist, als wenn Sie unter 55 Jahre alt sind. Aber grundsätzlich lässt das Sozialgesetzbuch Nummer 5 ( gesetzliche Krankenversicherung) einen Wechsel zu. Auch wenn Sie über 55 Jahre alt sind.
Beispiel:
Anna Selbstständig ist seit ihrem 54. Lebensjahr hauptberuflich selbstständig tätig und ist seit dem privat kranken versichert. Zuvor war sie als Arbeitnehmerin gesetzlich krankenversichert. Nach dem es bei ihr nicht mehr wirtschaftlich so gut läuft, gibt sie mit 56 Lebensjahren ihr Geschäft auf! Sie lässt sich wieder als Arbeitnehmerin mit einem festen Gehalt von 2500€ monatlich anstellen. Anna muss sich keine Sorgen machen. Der § 6 Absatz 3 a Satz 1 SGB VI lässt es zu, dass sie trotz ihrer 56 Lebensjahre wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden muss. Denn Anna war in den letzten 5 Jahren vor Beginn der erneuten Versicherungspflicht schon einmal gesetzlich krankenversichert. Auf § 6 Absatz 3 a Satz 2 SGB V kommt es hier gar nicht mehr an!
Ein Wechsel aus der privaten KV in die gesetzliche Krankenversicherung ist für folgende Betroffenen möglich, die über 55 Jahre alt sind
Der Weg aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV für Menschen die über 55 Jahre alt sind, ist sicher komplizierter und nicht einfacher, als wenn das Lebensalter von 55 Jahren noch nicht überschritten ist. Aber viele Beispiele aus der Praxis zeigen es, dass es auch für Rentnerinnen und Rentner funktioniert. Ein ein Beispiel aus der Praxis von rentenbescheid24.de zum Nachlesen! Tricks und Kniffe gibt es dabei nicht. Sondern das Gesetz gibt den Weg vor, ob ein Wechsel gelingen kann. Und natürlich auch die jahrelange berufliche Praxis der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de.
*Voraussetzung für "Sorglos wechseln" ist entweder der Wechselcheck oder eine Beratung zum Wechsel