Rente durch Pflege aufbessern
Was viele nicht wissen. Seit dem 01.01.2017 macht das Rentenrecht es möglich, dass man sogar im Rentenalter seine Rente noch aufbessern kann. Wer eine Altersrente hat, kann daneben zu verbesserten Bedingungen dazuverdienen oder freiwillige Beiträge zur Rente zahlen, um seine spätere Regelaltersrente zu erhöhen. Eine weitere Möglichkeit ist es, dass der Versicherte seine Rente durch Pflege aufbessern kann. Wie es geht, können Sie hier in unserem Beitrag nachlesen!
Die Rente durch Pflege aufbessern war schon seit dem 01.04.1995 möglich. In das System der Pflichtversicherung in der Rente wurden damals die Pflegepersonen aufgenommen. Diese konnten unter bestimmten Bedingungen in der Rentenversicherung pflichtversichert sein. So mussten sie mindestens 14 Stunden wöchentlich eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig pflegen.
Wer unterhalb der 14 Stunden einen nahen Angehörigen pflegte, war regelmäßig in der Rente versicherungsfrei. Wer eine Vollrente wegen Alters bezog war nach dem § 5 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Nr. 6 versicherungsfrei, so galt die Regelung bis zum 31.12.2016.
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Die Rente durch Pflege aufbessern: Neues zum 01.01.2017
Ab dem 01.01.2017 wurde die Pflichtversicherung für Pflegepersonen in der nicht gewerbsmäßigen Pflege naher Angehöriger geändert. Warum? Das Pflegestärkungsgesetz hat die „alten“ Pflegestufen abgeschafft und durch Pflegegrade ersetzt. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Anerkennung des Beitrages für die Rente wegen Pflege wurden ebenfalls geändert. Der Gesetzgeber führte die generelle Versicherungspflicht für Pflegepersonen ein, aber mit Einschränkungen. Wissenswertes zu diesem Thema können Sie hier nachlesen!
Die Versicherungspflicht in der Rente besteht nur, wenn:
- eine oder mehrere pflegebedürftigen Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, auf 2 Tage in der Woche verteilt, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig durch Pflegepersonen gepflegt werden,
- die pflegebedürftige Person selbst muss Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder privaten Pflegeversicherung haben.
Geht die Pflegeperson neben der Pflege noch arbeiten, was auch bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente möglich ist, ist die Pflichtversicherung immer dann ausgeschlossen, wenn die nicht erwerbstätige Pflegeperson mehr als 30 Stunden wöchentlich regelmäßig beschäftigt oder selbstständig tätig sind.
Hörbotschaft zum Artikel
– Mehr Rente durch Pflege- Die Flexirente macht es möglich! –
Die Rente durch Pflege aufbessern: was wurde noch geändert?
In der gesetzlichen Regelung bis zum 31.12.2016 war die Pflegeperson generell versicherungsfrei, wenn sie eine Vollrente wegen Alters bezog.
Diese Vorschrift wurde im Rahmen der Neuregelungen zur Flexirente geändert.
Seit dem 01.01.2017 ist es so, dass die Pflegeperson nur noch dann versicherungsfrei ist, wenn sie Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, § 5 Absatz 4 SGB VI.
Für Pflegepersonen, die schon seit 2016 eine vorgezogene Altersrente beziehen und einen nahen Angehörigen nicht erwerbsmäßig auch im Jahr 2017 pflegen, sollten auf jeden Fall einen Antrag bei der Pflegekasse auf Anerkennung der zusätzlichen Rentenpunkte stellen.
Die Rente durch Pflege aufbessern: Teilrente und Pflege
Wie oben schon erwähnt, ist eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze Schluss mit der Pflichtversicherung für Pflegepersonen, wenn diese eine volle Regelaltersrente beziehen. Bezieht man hingegen eine Teilrente als Regelaltersrente, dann besteht weiter die Versicherungspflicht bei der Pflege eines nahen Angehörigen.
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Das Wort heißt volle Altersrente.
Wer einen nahen Angehörigen auch nach dem Erreichen der Regelaltersrente pflegt, kann ab dem 01.07.2017 ganz legal aus seiner vollen Regelaltersrente eine Teilrente machen und somit zusätzliche Pflegepunkte weiter kassieren.
Die neue Flexirente gibt jeden Versicherten zu jedem Zeitpunkt des Altersrentenbezugs die Möglichkeit, die Höhe seines verdienten Rentenanspruches auch als Teilrente zu bestimmen.
Damit sich die ganze Sache auch wirklich rechnet, sollte der Versicherte genau nachrechnen, ob sich diese legale Möglichkeit der Rentenerhöhung durch Pflege nach dem Regelaltersrentenbeginn auch tatsächlich mathematisch lohnt.
Die Pflege ab dem Pflegegrad 2 bis zum Pflegegrad 5 bringt unterschiedliche Entgeltpunkte und damit unterschiedliche Rentensteigerungen. Damit ist klar, dass der Versicherte, der auf einen Teil seiner Regelaltersrente verzichten will, um die Rentenpunkte für die Pflege zu kassieren, genau nachrechnen muss, ob sich die ganze Sache tatsächlich lohnt.
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Rente durch Pflege aufbessern: freie Wahl der Teilrente!
Grundsätzlich darf man seine Altersrente als Teilrente zwischen 10 und 99 Prozent frei wählen.
Pflegepersonen erhalten, in ihrem Versicherungsverlauf auf Grundlage von Beiträgen der Pflegekassen, in Abhängigkeit der Pflegegrade 2-5, ein fiktives Einkommen gutgeschrieben. Man tut so, als ob die Pflegeperson gegen Entgelt beschäftigt ist.
In dem neuen Pflegegrad 5 werden von der Pflegekasse ab Januar 2017 monatlich 556,33 € Beiträge zur Pflegeversicherung bei Geldleistungen für die Pflegeperson an die Rentenkasse gezahlt. In dem Pflegegrad 2 sind es noch 105,15 € monatlich, bezogen auf den Berechnungswerten in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern sind die Pflegebeiträge mit niedriger.
Bei einem Pflegegrad 5 mit einem Beitragswert von 556,33 € beträgt das fiktive Einkommen 2975€ monatlich. Bezogen auf ein Jahr würde sich die Rente der Pflegeperson um 29,30€ erhöhen. Bei dem Pflegegrad 2 sind es noch 5,54 € Bruttomehr Rente.
Hugo R bezieht eine Regelaltersrente in voller Höhe von 1000€. Er pflegt seine kranke Frau. Dieser ist der Pflegegrad 2 zuerkannt worden. Hugo überlegt sich, ob er seine volle Regelaltersrente um 1 Prozent kürzen soll, damit er die Pflegepunkt für die Pflege seiner Frau von deren Pflegekasse anerkannt bekommt.
Verzichtet Hugo also auf 1 % seiner Regelaltersrente, bekommt er nur noch 990€ ausgezahlt.
Für die Pflege seiner Frau würde er wegen dem Pflegegrad 2 „nur“ 5,54 € mehr an Rente bekommen (bezogen auf 1 Jahr Pflegebeiträge durch die Pflegekasse). Damit rechnet sich die ganze Sache für Hugo nicht. Würde seine Frau einen Pflegegrad 5 haben, dann würde sich die Kürzung seiner Rente um 1 Prozent gut rechnen.
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Er würde jetzt 29,30 € mehr Rente wegen der Pflege seiner Frau erhalten.
Genau rechnen!
Nicht für jeden lohnt sich die Umstellung seiner Regelaltersrente in eine Teilrente, wenn man die zusätzlichen Pflegepunkte auch nach dem Regelaltersrentenbeginn kassieren möchte.
Rente durch Pflege aufbessern: weitere gesetzliche Absicherungen
Wer einen nahen Angehörigen pflegt, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung in einem bestimmten Umfang beitragsfrei versichert.
Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson
Neu ist, dass die Pflegeperson ab dem 01.01.2017 in der Arbeitslosenversicherung für die Dauer seiner Pflegetätigkeit pflichtig versichert ist. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge. Somit haben solche Versicherten Anspruch auf ALG-1 Leistungen und Leistungen der Arbeitsförderung. Mit dieser Versicherung besteht die Möglichkeit nahtlos Leistungen zu bekommen, wenn eine Arbeitslosigkeit vorliegt oder die Zeit zur Überbrückung bis zum Renteneintritt finanziell abzusichern.
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Rente durch Pflege aufbessern!
Wer vor dem 01.01.2017 in seiner Tätigkeit neben der Rente versicherungsfrei war (alte Regelung), muss 2017, wenn er noch zusätzlich Rentenpunkte für seinen Hinzuverdienst haben möchte, ausdrücklich auf die Versicherungsfreiheit gegenüber seinem Arbeitgeber verzichten. Die Versicherungspflicht entsteht nicht automatisch mit den neuen Regelungen der Flexirente. So steht es im § 230 Absatz 9 SGB VI.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.