Rente für einen Deutsch-Kanadier
Deutsche, die im Ausland leben, können gesetzliche Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung haben. Oftmals sind es die Umstände des Wegzugs oder die Ausreise aus der ehemaligen DDR, die es schwer möglich machen, Rentenzeiten nachzuweisen. Es fehlen die Nachweise. Hier ein Fall aus der Beratungspraxis der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de.
Es geht um die Rente für einen Deutsch-Kanadier. Am 04.10.2017 klingelte das Telefon in der Rentenberatungskanzlei in Halle. Schon an der langen Telefonnummer im Display war sofort zu erkennen, dass es sich im einen Anruf aus dem Ausland handelte. Es meldete sich ein Deutscher, der seit 1988 in Kanada in der Nähe in Calgary lebt. Mittlerweile ist er 65. Jahre alt und auch kanadischer Staatsbürger. Er bezieht eine Rente aus Kanada und geht noch arbeiten.
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Rente für einen Deutsch-Kanadier: was ist passiert?
Er teilte uns mit, dass er über das Internet auf unsere Seite www.rentenbescheid24.de aufmerksam geworden ist. Er ist aus der ehemaligen DDR 1988 mit 2 Tagen Aufenthalt West-Berlin direkt nach Kanada ausgereist. Sämtliche Unterlagen, Personalausweis und Wehrdienstpass musste er bei der Ausreise abgeben. Einzig ein Exemplar seines SVA-Buches ist ihm geblieben. Er beantragte 2016 bei einem kanadischen Regierungsbüro seine Rente aus Deutschland. Zwischen Kanada und Deutschland gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, was verschiedene Antragsverfahren, wie auch die Rente, vereinfacht. Die beantragte Rente wurde ihm durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt. Sie speist sich ausschließlich aus Beitragszeiten aus der ehemaligen DDR.
Was im Rentenbescheid nicht anerkannt wurde, ist sein 18-monatiger Grundwehrdienst, den er in der NVA- DDR absolvierte. Für diese Zeiten hat er leider keine Nachweise mehr. Aus dem SVA-Buch lassen sich auch keine direkten Hinweise erkennen, dass er als Wehrdienstleistender eingetragen ist. Auch in den Eintragungen zu den Krankheitszeiten und medizinischen Untersuchungen gibt es leider keine Einträge mit Rückschluss auf die Wehrdienstzeiten. Können Sie helfen, Herr Knöppel, war die direkte Frage?
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Rente für einen Deutsch-Kanadier: unsere Antwort!
Für seine Frage nach eventuellen Nachweisen ist das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Straußberg- Referat PS -II 6 Postfach 1149, 15331 Straußberg, zuständig. Es reicht ein formloses Anschreiben an die „ehemalige Wehrbereichsverwaltung Ost“. Dort kann es sein, dass die Stammkarte für den Wehrdienst NVA-DDR für den Deutsch-Kanadier noch vorhanden ist. Wichtig war auch noch, dass er seine Rentenversicherungsnummer mitteilt und seinen letzten Aufenthaltsort in der ehemaligen DDR oder Berlin-West vor seiner Ausreise nach Kanada. So die Antwort von Rentenberater Peter Knöppel.
Wehrdienstzeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Wissenswertes hierzu erfahren Sie aus unserem Renten-ABC / Rubrik Beitragszeiten. Diese Zeiten werden in der Rentenberechnung mit Entgeltpunkten belegt. Berechnet werden diese Zeiten des Wehrdienstes nicht nach tatsächlichen Einkünften, sondern nach einem fiktiven Verdienst auf Basis der Bezugsgröße. Für jeden Monat des Wehrdienstes werden pauschal 60 % der monatlichen Bezugsgröße als fiktiver Verdienst anerkannt. Wissenswertes zum Thema Kontenklärung können Sie hier nachlesen.
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Für die Bezugsgröße 2016 mit monatlich 2905€ in den alten Bundesländern sind dies 1743 € beitragspflichtiges Einkommen. Für die neuen Bundesländer sind es mit der Bezugsgröße Ost mit 2520€ = 1512 € fiktives Beitragseinkommen. Hierfür zahlt das Bundesministerium für Verteidigung die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Der Beitragssatz ist 18,7%.
Maßgebend für die Bezugsgröße West und Ost ist der Dienstort des Wehrdienstleistenden. Deshalb hier auch genau aufpassen.
Fiktive Einkommen als Beitragszeiten Wehrdienst
Obwohl bei Wehrdienstzeiten der Dienstort für die Bezugsgröße maßgebend ist und der Bund die Beiträge jeweils unterschiedlich zahlt, werden bei der Rentenberechnung einheitliche fiktive Verdienste zugrunde gelegt. Sie betragen generell jetzt 60 Prozent der Bezugsgröße West
Rente für einen Deutsch-Kanadier: Rentenerhöhung droht?!
Sollte er tatsächlich an die Nachweise kommen, dass er seinen Wehrdienst in der ehemaligen DDR absolviert hat, wird unser Mandant in den Genuß einer Rentenerhöhung kommen. Diese sogar mit einer Rentennachzahlung, da er schon seit 2016 seine Altersrente nach Kanada überwiesen bekommt.
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Unser Tipp für Deutsche im Ausland!
Wer seine Rente in das Ausland überwiesen bekommt, muss in verschiedenen Abständen nachweisen, dass er noch lebt. Ohne diese Lebendmeldung wird die Rentenzahlung eingestellt. Insoweit helfen im Ausland das Konsulat oder entsprechende Behörden beim Nachweis. Bitte rechtzeitig melden. Gerne beraten wir Sie in Fragen Ihrer deutschen Rente.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.