Rente gepfändet
In Deutschland haben immer mehr Menschen Schulden. Nach Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform sind ca. 235 Milliarden Außenstände angehäuft. Betroffen sind fast 7 Millionen Bürger. Immer mehr ältere Menschen und Ruheständler geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Wir erklären, wann eine Rente gepfändet werden kann und wie man sich vor einer Pfändung schützen kann.
Wird jetzt die Rente gepfändet, so die Frage vieler Beratungskunden in der Rentenberatungskanzlei rentenbescheid24.de? Bei den 70-Jährigen Betroffenen geht es um einen tatsächlichen Anstieg von 16,4 Prozent in der Zahlenstatistik der Creditreform. In diesem Bereich sei der Anstieg am Höchsten. Experten warnen schon heute vor Altersarmut.
Gründe für die Armut im Alter sind:
- sinkendes Rentenniveau,
- steigende Mieten,
- Scheidung im Alter,
- Steuerzahlungen,
- Altschulden aus Hauskauf und Verbraucherfinanzierungen, um nur einige zu nennen.
Die Gruppe der Selbstständigen ist besonders von der Armut im Alter betroffen. Hier geht es nicht darum, dass diese Menschen in Saus und Braus gelebt haben, sondern dass eine Pleite die Finanzen zerstörte. Daneben sind noch die horrenden Kosten für eine private Krankenversicherung eine extrem gefährliche Schuldenfalle.
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Kann die Rente gepfändet werden?
Ja! Die gesetzliche Rente kann gepfändet werden. Man unterscheidet generell zwei mögliche Pfändungswege. Allgemein kann man sagen, alles Einkommen, welches unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, ist unpfändbar. Hiervon gibt es in ganz engen Grenzen Ausnahmen, wenn zum Beispiel der Schuldner seine Verbindlichkeiten durch eine vorsätzliche Straftat herbeigeführt hat, kann auf Antrag des Gläubigers gepfändet werden, auch wenn der Schuldner ein Einkommen hat, was unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
Alles Einkommen über der geltenden Pfändungsfreigrenzen kann gepfändet werden, aber nach bestimmten Regeln.
Pfändungsweg 1
Zukünftige Rentenansprüche können als Forderungsrecht gepfändet werden!
Die angesparte Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung kann als geldwertes Vermögen auch schon vor der Auszahlung durch den Gläubiger gepfändet werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 21.11.2002, IX ZB 85/02 oder Neue juristische Wochenschrift 03, 1457, gesagt, dass für die Zukunft entstehende oder fällig werden Geldansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung pfändbar sind. Voraussetzung ist, dass dieser Anspruch seinen Grund in einem bereits bestehenden Versicherungsverhältnis aus dem Sozialrecht hat. Das Alter des Schuldners spielt hier keine Rolle.
Bei Verschuldung vor dem Renteneintritt besteht die reale Gefahr, dass das Rentenkonto gepfändet wird. Der Gläubiger sichert sich somit vor der Auszahlung der Rente das angesparte Rentenvermögen. Ähnliche Situationen finden sich bei der Pfändung von privaten Versicherungen. Aber hier gibt es Grenzen. Bei der Rürup-Rente (Aufgepasst! Hier nachlesen) ist ein Ansparvermögen in bestimmter Höhe pfändungsfrei.
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
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- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
Pfändungsweg 2
Die laufende Rente wird gepfändet. Der Deutsche Rentenversicherung wird als sogenannter Drittschuldner über den Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts angeschrieben und zur Abführung des pfändbaren Rentenvermögens aufgefordert.
Wenn die Rente gepfändet wird, darf die Deutsche Rentenversicherung nicht willkürlich einen monatlichen Betrag dem Betroffenen wegnehmen. Sie darf nur so viel von der Rente wegnehmen, wie auch tatsächlich pfändbar ist.
Merke! Es gibt Pfändungsregeln
Es gelten Pfändungsfreigrenzen. Wer mit seinem Altersruhegeld unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, hat im Wesentlichen nichts zu befürchten. Er sollte aber eine Pfändung niemals auf sich beruhen lassen. Es kann sein, dass die Rentenanpassungen dazu führen, dass auf einmal die Rente pfändbar wird. Der Rentner soll mit dem Pfändungsfreigrenzen generell vor der vollständigen Wegnahme seine Rente geschützt werden. Würde ihm seine ganze Rente oder der größte Teil durch die Pfändung weggenommen werden, wäre der Rentner auf die staatliche Fürsorge über die Sozialhilfe angewiesen. Das will der Gesetzgeber vermeiden.
Die Pfändungsfreigrenze liegt 2017 generell bei einem Nettoeinkommen von 1079€. Ist seine Rente höher, darf gepfändet werden, aber nur nach folgenden Regeln!
Gepfändet werden darf nur das Geldvermögen, was sich aus den Pfändungsfreitabellen des § 850 c ZPO ( Zivilprozessordnung) ergibt. Die Tabellenwerte werden aller 2 Jahre angepasst, so steht es im § 850 c Absatz 2a ZPO. Die aktuelle Pfändungstabelle 2017 finden Sie hier.
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Aufgepasst!
Beispiel:
Rentner Ernst ist geschieden und hat eine monatliche Bruttorente von 1500€. Der Abzug von Kranken-und Pflegeversicherung verbleiben ihm ca. 1350€ Nettorente. Muss seiner geschiedenen Frau keinen Unterhalt gewähren.
Der pfändbare Teil der Rente liegt dann bei 271€ (1350- 1079 Freibetrag). Daher wären an sich die 271€ dem Gläubiger abzuführen. Rentner Ernst muss aber nur 70 Prozent von 271 € an seinen Gläubiger abführen. 3/10 des pfändbaren Betrages von 271€, kann der Rentner Ernst noch zusätzlich für sich behalten. Dies sind 81,30€.
Der pfändungsfreie Betrag, den Ernst von seiner Rente behalten kann, beträgt 1160,30€ (1079 + 81,3).
Achtung!
Leistet der verschuldete Rentner noch tatsächlich Unterhalt an Berechtigte, erhöht sich der Freibetrag zur Pfändung nach den Tabellen.
Der 30-Prozent Aufschlag gilt daher nur für alleinstehende Rentner.
Beispiel:
Hat Rentner Ernst noch 1 unterhaltsberechtigtes Kind so erhöht sich der unpfändbare Freibetrag Im Jahr 2017 auf 1479,99 €. Somit würde die Rente des Ernst nicht gepfändet werden dürfen.
Vorsicht! Konkrete Pfändungsbeträge beantragen, wenn Pfändungsfreigrenzen angepasst werden
Die Rente gepfändet kann zum Beispiel eintreten, wenn man vergisst die Pfändungsfreibeträge beim Amtsgericht für die Berücksichtigung bei der Pfändung neu zu beantragen.
Da die Pfändungsfreigrenzen aller 2 Jahre neu angepasst werden, erhöhen sich auch die pfändungsfreien Renteneinkünfte. Gerade wenn die Rentenanpassungen zu höheren Renten führen, kann es passieren, dass der Schuldner über die Pfändungsgrenze rutscht und zwar ohne dass er es merkt. Es ist daher auf jeden Fall zu empfehlen, dass der Schuldner im Zweifel im den konkreten pfändbaren Betrag vom Amtsgericht ausrechnen lässt.
Den Antrag auf Anpassung der vollstreckbaren Beträge stellt man formlos beim zuständigen Vollstreckungsgericht. Das ist meist das örtliche Amtsgericht.
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Beachte! Besonderer Pfändungsschutz für Kranke und Schwerbehinderte
Ist der verschuldete Rentenbezieher wegen Krankheit oder Schwerbehinderung auf eine kostenaufwändige Ernährung oder zur Einnahme teurer Medikamente angewiesen, kann er eine Erhöhung des schon bestehenden Pfändungsfreibetrages beantragen. Der Mehrbedarf muss durch einen Arzt festgestellt und bescheinigt wird.
Der Bundesgerichtshof hat am 23.04.2009, IX ZB 35/08, entschieden, dass für medizinische Behandlungsmethoden die durch die Kasse nicht übernommen werden, auch kein besonderer Pfändungsschutzbesteht.
Merke: Antrag stellen. Ohne Antrag keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages, § 850f Absatz 1b ZPO.
Pfändungsschutz durch P-Konto!
Ab dem 01.07.2015 müssen alle Banken einen pfändungsfreien Kontobetrag auf dem P-Konto bereitstellen. Alle höheren Pfändungsfreibeträge müssen nachgewiesen werden. Wer also eine Überschuldungssituation hat, sollte hier zu seiner Bank gehen und das P-Konto einrichten. Gebühren hierfür fallen an, die unterschiedlich hoch sein können.
Rente gepfändet, hafte ich für die Schulden meines Partners?
Grundsätzlich haftet der Ehepartner oder Lebenspartner nicht für die Schulden seines Partners. Dies gilt dann nicht, wenn der Ehepartner den Kreditvertrag mit unterschrieben hat. Die Ehe allein begründet keine Schuldengemeinschaft im Sinne einer automatischen Gesamtschuldnerschaft.
Wenn gar nichts mehr geht? Insolvenz beantragen!
Wenn der betroffene Ruheständler aus der Schuldenfalle und dem ständigen Druck durch die Gläubiger entfliehen will, empfiehlt sich eine private Insolvenz. Hier ordnet das Insolvenzgericht einen besonderen Pfändungsschutz an, der der den Schutz aller Gläubigerinteressen dienen soll.
Sollte eine Situation eintreten, in dem der Betroffene wegen seiner Schulden nicht mehr weiterkann, wäre eine Beratung in Schuldnerberatungsstellen wegen einer Insolvenz empfehlenswert.
Beratung – Meine Altersrente –
Wissen was für die Rente zu tun ist!
Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Unser Fazit!
Rente gepfändet mit Folgen die nicht immer sein müssen. Das Schlimmste ist, wenn man in dieser Situation nichts tut. Dann können die Auswirkungen viel gravierender werden. Daher im Falle einer drohenden oder eingetretenen Überschuldung die professionelle Beratung suchen und die richtigen Anträge stellen.
Ja, ich benötige eine Beratung, weil mein Rentenkonto gepfändet wurde.