Rente mit 63 im Jahr 2019
Viele Versicherte suchen den Weg aus der Arbeit hinein in die Rente. Die Rente mit 63 erfreut sich ungebremster Beliebtheit bei den potentiellen Rentenkandidaten. Ob mit oder ohne Abschlag oder als Teilrente, viele Varianten sind im Angebot. 2019 wird diese vorzeitige Rente wieder einen Antragsboom erleben. So wie schon in 2018 und die Jahre seit 2014 davor. Wir erklären, was hinter der Rente mit 63 im Jahr 2019 steckt.
Die Rente mit 63 im Jahr 2019 wird die vorzeitige Altersrente sein. Wer 1955 geboren ist, kann im Jahr 2018 in diese Altersrente gehen. Bei der Rente mit 63 Jahren wird unterschieden zwischen der Rente mit 63 mit Abschlägen oder ohne Abschläge. Diese Rente kann es auch im Rahmen der zusätzlichen Einkommensanrechnung als Teilrente geben. Immer dann, wenn durch den Hinzuverdienst zur Rente im Jahr mehr dazuverdient wird als 6300€. Nach den neuesten Informationen erfreut sich die Rente mit 63 aller größter Beliebtheit. Hingegen die Anträge auf die Flexirente (Teilrente bei Hinzuverdienst) nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung immer noch ein Mauerblümchendasein fristen. Soll heißen, dass die Anträge auf diese besondere Rentenform sehr gering sind. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für den flexiblen Renteneintritt mit Hinzuverdienst noch gering ist. Bei der Frage, welche Rente mit 63 Jahren ich nehmen soll, gibt das Gesetz mehrere Rentenarten vor.
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Rente mit 63 im Jahr 2019: Die abschlagsfreie Altersrente mit 63
Die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren oder besser ab dem 63. Lebensjahr ist ein echter Runner bei den Rentenanträgen. Seit dem 01.07.2014 sind ca. 1 Millionen Rentenanträge auf die neue Altersrente gestellt worden. Hinter der Altersrente verbirgt sich für den Versicherten folgendes:
- man muss eines Mindestwartezeit von 45 Jahren erreicht haben,
- und man muss das Lebensalter von 63 Jahren und 6 oder bzw. 8 Kalendermonaten im Jahr 2019 erreicht haben.
Wer 1955 geboren ist, kann in diese Rente mit erreichen des 63. Lebensjahr und 6 Kalendermonaten gehen. Der Jahrgang 1955 ist im Mai bzw. Juni 2019 durch.
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Beispiel:
Der Versicherte ist am 27.12.1955 geboren. Er hat die 45 Jahre Wartezeit erreicht. Er kann zum 01.07.2019 diese abschlagsfreie Altersrente beantragen. Hier nachlesen, was hinter den 45 Jahren Wartezeit steht!
Rechtzeitig Rentenantrag stellen und Versicherungskonto klären!
Der Versicherte sollte mindestens, so die Erfahrungen der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de, 4 – 6 Monate vor Rentenbeginn den Antrag auf die gewünschte Rente stellen.
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Wer 1956 geboren ist, kann mit 63 Jahren und 8 Kalendermonaten in diese Rente gehen.
Rente mit 63 im Jahr 2019: Die Altersrente mit 63 und Abschlag
Der Versicherte, der die 45 Jahre Wartezeit nicht erreicht, kann mit Erreichen des 63. Lebensjahres und 35 Jahre Wartezeit in die Rente gehen. Dann muss der Antragsteller oft erhebliche Rentenverluste erleiden oder er nimmt sie bewusst in Kauf! Der Rentenabschlag berechnet aus dem Zeitraum der Differenz vom 63. Lebensjahr bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze. Liegen dazwischen zum Beispiel 36 Kalendermonate beträgt der Abschlag 10,8 Prozent (36 KM x 0,3).
Abschlag zurückkaufen und trotzdem mit 63 Jahre ohne Abschlag in Rente gehen!
Den Abschlag kann sich der Versicherte auch zurückkaufen. Und dann kann er glatt mit 63 Jahre in seine Rente gehen und zwar ohne Abschlag. Diese Variante, die mit der neuen Flexirente eingeführt wurde, ist oftmals eine teure Angelegenheit. Diese kann sich aber aus verschiedenen Aspekten heraus lohnen:
- steuerlicher Vorteil nutzen für die Rückkaufsumme,
- günstiger Beitragssatz zur Rente ausnutzen,
- der zusätzliche Entgeltwert steigt mit jeder Rentenerhöhung mit an,
- wer mit Erreichen des 63. Lebensjahres weiterarbeitet, kann auch von den weiteren Rentenbeiträgen aus dem Einkommen, eine höhere Rente erreichen.
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Rente mit 63 im Jahr 2019: weitere Optionen zur Rente
Die neue Rechtslage seit dem 01.07.2017 lässt es zu, dass der Versicherte neben der Rente mit 63 in den verschiedenen Varianten weiter arbeitet. Und so das Einkommen und die Rente als zwei Einkommen für sich nutzen kann, wenn er das will. Dabei geht es meistens um diese Varianten:
- Teilrente, weil Hinzuverdienst höher ist als 6300€ Jahreseinkommen,
- volle Rente und Minijob 450€,
- volle Rente und Hinzuverdienst bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Ausnutzen des Jahresfreibetrages von 6300€ vor dem Jahresende und nach dem Jahresanfang
- und die volle Rente und die Pflegezeiten wegen der Pflege eines Familienangehörigen ab Pflegegrad 2 bis zur Regelaltersgrenze möglich, danach nur noch als Teilrentenvariante vorgesehen!
Fazit!
Die Rente mit 63 im Jahr 2019 wird weiterhin eine der meistbeantragten Renten sein. Gut geplant und berechnet, kann es für den einzelnen Versicherten zu einem sinnvollen und wirtschaftlich guten „Geschäft“ werden. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de zeigen Ihnen die Wege und berechnen die Möglichkeiten, die Ihnen das Gesetz bietet. Alles aus einer Hand!
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