Rente mit 63 nach 35 Jahren
Die Rente mit 63 ist in vielen Facetten möglich. Mal als abschlagsfreie Rente oder mit Rente mit Abzügen.
Die Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit ist bei vielen bekannt als Rente mit 63, als vorzeitige Altersrente mit 63 oder als Frührente. Der Begriff Frührente ist mehrdeutig. Er wird auch für die Erwerbsminderungsrente gebraucht. In unserem Renten-ABC betrachten wir die Frührente als Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit.
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Was steckt hinter der Rente mit 63 nach 35 Jahren?
Die Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit wird im Gesetz Altersrente für langjährig Versicherte genannt. Sie ist in den §§ 36, 236 SGB VI geregelt.
Versicherte haben einen Rentenanspruch für die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67.Lebensjahr vollendet und 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nach Vollendung des 63.Lebensjahres möglich, § 36 SGB VI.
Die allgemeine Regelaltersgrenze ist auf das 67.Lebensjahr angehoben worden.
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Damit veränderten sich auch die Altersgrenzen, in dem man in die Rente mit 63 nach 35 Jahren gehen kann. Denn auch diese Rente ist abschlagsfrei möglich. Sie ist dafür aber kaum bekannt.
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§ 236 SGB VI enthält eine Vertrauensschutzregelung für diese Rente
Ist der Versicherte vor dem 01.01.1964 geboren, kann mit Vollendung des 65.Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Auch hier ist die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.
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Für diejenigen die vor dem 01.01.1949 geboren sind, haben aber Anspruch auf die abschlagsfreie Rente erst nach Vollendung des 65.Lebensjahres. Denn die Altersgrenzen werden auch wie bei anderen Rentenarten bis zum 31.12.1963 angehoben.
Beispiel:
Hugo Rentner, am 10.05.1954 geboren, möchte wissen, wann er frühestmöglich mit Abschläge in Rente gehen kann. Laut Rentenauskunft hat er seine 35 Jahre Wartezeit am 01.02.2017 erfüllt.
Ergebnis:
Hugo erreicht das 63. Lebensjahr am 10.05.2017. Das Gesetz sagt, dass er dann die Rente mit 63 nach 35 Wartejahren erreicht hat. Die Rente bekommt er mit 9,6 Prozent Abschlägen. Hugo kann aber auch am 01.02.2020 abschlagsfrei in die Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit gehen. Dann erreicht er die für ihn maßgebende Altersgrenze von 65 Jahren und 8 Kalendermonaten. Dies ist für Hugo gleichzeitig die Regelaltersgrenze. Hugo könnte sogar noch eher abschlagsfrei in die 63er Rente mit 35 Jahren gehen, da er vor dem 01.01.1955 geboren ist und wenn er vor 2007 einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat. Dann könnte er mit Vollendung des 65. Lebensjahres in diese Altersrente gehen.
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Wer mit 63 Jahren in Rente gehen will und Abzüge in der Rente hinnehmen muss, kann ab dem 01.07.2017 mit der neuen Flexi-Rente 2017 durch gesonderte Beitragszahlungen die Abschläge ausgleichen. Es kann sogar einen positiven Steuerspareffekt geben.
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Wissenswertes hierzu in unserem Beitrag Rente 2017 und Hinzuverdienst.
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