Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit
Viele wollen in die vorzeitige Rente gehen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oft ist es die Arbeit oder die Gesundheit, die einen zu schaffen macht. Oder auch die Angst, nicht mehr mit den Jüngeren mithalten zu können. Dann stellt sich die Frage, wann kann man wie und zu welchen finanziellen Bedingungen in die Rente gehen. Wissenswertes hierzu in unserem Ratgeberbeitrag.
Die Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit wird umgangssprachlich „Rente mit 63“ genannt.
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Hinter dieser vorzeitigen Altersrente verbergen sich verschiedene Möglichkeiten mit 63 in den Ruhestand zu gehen.
Rente mit 63 und 35 Wartejahre
Es gibt sie als vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Man nennt sie auch vorzeitige Rente mit 63. Für die Rente mit 63 Jahren benötigt man 35 Jahre Wartezeiten. Für diese Zeiten zählen neben den Pflichtbeitragszeiten, auch Anrechnungszeiten, Zeiten des Minijobs ohne Versicherungspflicht, Kindererziehungszeiten, Arbeitslosengeld-Zeiten 1 und 2, Arbeitslosenhilfezeiten und Rentenbezugszeiten.
Wer die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren wählt, muss in aller Regel mit Abschlägen rechnen. Diese kann man vermeiden, wenn man nach den neuen Regelungen der Flexi-Rente 2017, die besonderen Beitragszahlungen für den Ausgleich des Rentenabschlages bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.
Bevor man das macht, sollte geschaut werden, ob sich die gesonderte Beitragszahlung auch wirklich lohnt. Wer es genau wissen will, muss die gesonderte Rentenauskunft hierzu anfordern.
Sie interessieren sich für die Rente mit 63 Jahren? Näheres finden Sie in unserem Beitrag zur Rente mit 63.
Abschlagfreie Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit
Oder man bezeichnet mit der Rente mit 63, die abschlagsfreie Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit.
Was steckt hinter der Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit?
Hinter dieser Rente verbirgt sich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach §§ 38, 236 b SGB VI.
Wer vor dem 01.01.1964 geboren ist, kann in die abschlagsfreie Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit gehen, wenn er das 63.Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt. Der Renteneintritt war für Antragsteller glatt mit 63 Jahren für die Geburtsjahrgänge vor 1953 möglich. Nach § 236 b Absatz 2 SGB VI wird für Geburtsjahrgänge nach 1953 der Renteneintritt um zwei Monate je späteren Lebensalter bis zum Geburtsjahrgang 1964 angehoben. Ab dem Geburtsjahr 1964 gibt es diese Rente dann nicht mehr mit 63 Jahren, sondern nur noch ab dem 65.Lebensjahr und 45 Jahren Wartezeit.
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Beispiel:
Hugo Rentner, am 10.05.1954 geboren, möchte wissen, wann er frühestmöglich ohne Abschläge in Rente gehen kann. Laut Rentenauskunft hat er seine 45 Jahre Wartezeit am 01.02.2017 erfüllt.
Ergebnis: Hugo erreicht das 63. Lebensjahr am 10.05.2017. Das Gesetz sagt aber, dass er dann noch nicht das Lebensalter für die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren erreicht hat. Hugo muss noch 4 weitere Monate warten, bis er die Rente erreicht.
Hugo kann am 01.10.2017 abschlagsfrei in die Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit gehen.
Was zählt für die Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit?
Für die 45 Jahre Wartezeit gelten die Pflichtbeitragszeiten, Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen, wie Krankengeld, Arbeitslosengeld-1, Kindererziehungszeiten und in bestimmten Fällen auch freiwillige Beitragszeiten. Nicht dazu zählen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Hartz-IV-Zeiten.
Die Rente mit 63 und 45 Jahren Wartezeit gibt es nur ohne Abschläge.
Die vorzeitige Rente erlebt zurzeit einen wahren Run. Eine große Gruppe der Versicherten in der Rentenversicherung haben die Chance mit den neuen Regelungen „einfacher“ in die vorzeitige Rente zu kommen. Vor allen Facharbeiter/innen mit „normalen“ Ausbildungsberufen, wie Maurer, oder die Krankenschwester sind im Fokus dieser Rente seit dem Juli 2014.
Nicht jeder kann die Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit erreichen!
Für andere gestaltet sich die Lage schwieriger. So für die Betroffenen mit nicht anrechenbaren Hochschulzeiten, die es nicht schaffen, die 45 Jahre regulär voll zu bekommen. Hier stehen andere Lösungen bereit, die einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge möglich machen.
Ja, ich möchte wissen, wie ich es schaffen kann, ohne Abschläge in die vorzeitige Rente zu gehen.
Tipps und Hinweise von den Rentenberatern von rentenbescheid24.de
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vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.