Rente mit 63, wird sie abgeschafft
Versicherte fragen immer wieder nach! Bis wann gibt es noch die Rente mit 63? Wird diese nicht abgeschafft? Verunsicherung bei den gesetzlich Rentenversicherten. Die Rente mit 63 ist eine der beliebtesten Möglichkeiten in den verdienten Ruhestand zu gehen. Die Rente mit 63 ist ein Begriff der sich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert hat. Die Rente mit 63 umschreibt im wesentlichen zwei mögliche Altersrenten vor der Regelaltersgrenze. Ja! Eine der beiden Altersrenten schafft sich durch Zeitablauf wegen einer Übergangsregelung im Gesetz von allein ab! Wir sagen Ihnen, um welche der beiden Altersrenten es sich handelt!
Rente mit 63: wird sie abgeschafft, so die Frage eines Bürgers die und Rentenberater vom Team rentenbescheid24.de Anfang September 2020 erreichte! Bevor wir auf die eigentliche Fragestellung eingehen, nochmals kurz etwas zum Thema Rente mit 63.
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Rente mit 63: wird sie abgeschafft: Ist die Rente mit 63 eine eigene Rentenart
Die Rente mit 63 beschreibt verschiedene Möglichkeiten für Versicherte eine Altersrente vor der Regelaltersrente zu beanspruchen. Eine eigene Altersrentenart “ Rente mit 63“ gibt es im gesetzlichen Rentenrecht nicht! Folgende Altersrenten vor der Regelaltersgrenze können vor 63, mit 63 oder ab 63 Jahre in Anspruch genommen werden:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- Altersrente für langjährig versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese drei Rentenarten werden gerne als Rente mit 63 oder Rente ab 63 gemeint. Wobei die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch schon vor Vollendung des 63. Lebensjahres die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen können. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist der vorzeitige Beginn dieser Altersrente erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich! Deshalb kann man die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch als Rente mit 62 bezeichnen.
Es geht bei unserer Fragestellung, um die beiden letzten Altersrenten.
Rente mit 63: wird sie abgeschafft: Die Altersrente für langjährig Versicherte wird nicht abgeschafft
Für die Altersrente für langjährig Versicherte, die auch Rente mit 63 genannt wird, muss der Versicherte das 63. Lebensjahr vollendet haben unn 35 Jahre Wartezeit nach weisen. Diese Altersrente gibt es dann im Regelfall mit Abschlag. Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es seit dem 01.01.1992.
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Wer am 01.01.1958 geboren ist, kann glatt mit 63 Jahren am 01.01.2021 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen.
Uns als Rentenberater ist nicht bekannt, dass diese Altersrente abgeschafft werden soll. Sie wird weiter bestehen bleiben. Damit kann diese Altersrente nicht damit gemeint sein.
Rente mit 63: wird sie abgeschafft: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, in der Übergangsregelung seit dem 01.07.2014 schafft sich von selbst ab
Die andere Altersrente mit 63 meint auch die abschlagsfreie Variante ab Vollendung 63 Lebensjahr und später! Diese Altersrente heißt Altersrente für besonders langjährig Versicherte! Sie wurde was den Rentenbeginn mit oder ab dem 63. Lebensjahr anbetrifft seit dem 01.07.2014 eingeführt. Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 45 Jahre Wartezeit nachweisen kann!
Und in der Tat, diese Art der Rente mit 63 schafft sich selbst ab.
Denn der Gesetzgeber hat in einer Übergangsregelung (§ 236b SGB VI) den Rentenbeginn von ursprünglich Vollendung 65. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr abgesenkt. Aber nur für den Geburtsjahrgang vor 1953.
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Ab dem Geburtsjahrgang 1953 steigt das Lebensalter pro Jahr späterer Geburt um jeweils 2 Kalendermonate an. Wer also am 01.01.1957 geboren ist, kann zum 01.11.2021 mit Vollendung 63 Jahre und 10 Kalendermonate diese Rente erhalten.
Mit dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es die abschlagsfreie Rente ab dem 63.Lebensjahr nicht mehr, so wie sie der Gesetzgeber 2014 geschaffen hat. Dann kann diese Rente nur noch mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. So wie es ursprünglich seit dem Jahr 2012 der Fall war!
Altersrente für langjährig Versicherte wird nicht abgeschafft!
Keine Sorge! Die Altersrente fürlangjährig Versicherte, die sie mit glatt 63 Jahren udn 35 Jahren Wartezeit erreichen können, schafft sich nicht ab und wird auch nicht abgeschafft. Deshalb können Sie ohne Probleme weiter diese Altersrente für sich und Ihren vorzeitigen Rentenbeginn nutzen!
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