Rente und Minijob 2017
2017 ist ein Jahr mit vielen Änderungen in der gesetzlichen Rente. Hinzuverdienst, Ausgleichsbetrag und die neue Teilrente sind ein Teil der Neuerungen. Für Rentner die eine vorzeitige Altersvollrente und einen Minijobnebenverdienst haben, ergeben sich wichtige neue gesetzliche Änderungen. Was Rentner mit Minijob im Jahr 2017 unbedingt beachten sollten! Wir erklären, um was es geht.
Rente und Minijob 2017 bedeuten ab dem 1. Januar diesen Jahres neue Regelungen beim Bezug einer Altersrente und einer geringfügen Beschäftigung.
Das neue Flexirentengesetz, welches seit dem 01.01.2017 schon in Teilen in Kraft ist, bringt wichtige Änderungen für Altersrentenbezieher einer Vollrente, die einen Nebenjob auf Minijobbasis haben.
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Als Rentner nebenbei etwas dazuverdienen. Warum nicht? Es gibt vielerlei Gründe für die Erwerbstätigkeit neben dem Ruhestand. Manchen macht die Arbeit einfach Spaß, suchen eine neue Aufgabe ohne Druck und Existenzangst. Oder die Rente reicht zum Leben nicht aus. Die Rente und ein Minijob sollten genau überlegt sein. Es gibt für den Minijob klare gesetzliche Regelungen, die zwingend eingehalten werden müssen.
Aufgepasst!
Der Minijob ist an gesetzliche Regelungen gebunden. In § 8 SGB IV ist geregelt, dass es den Minijob in zwei grundlegenden gesetzlichen Varianten gibt:
- geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,
- die Beschäftigung innerhalb einer Kalenderjahres auf längstens zwei Monate nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt im Monat 450 € übersteigt
Zum einen geht der Minijob über die Bezahlung bis maximal 450€ im Monat und zum anderen über die Variante mit der zeitlichen Begrenzung mit 50 Tagen Tätigkeit im Jahr (die Höhe des Entgeltes spielt laut Gesetz hier keine Rolle).
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Merke!
Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig. Man kann aber gegenüber dem Arbeitgeber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Der Verzicht ist nach dem Gesetz schriftlich zu erklären.
Rente und Minijob 2017: Änderungen durch neue Flexirente
Zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Änderungen gibt es:
- der Minijob beginnt im Januar 2017
- oder er besteht schon am 31.12.2016
Das Gesetz unterscheidet zusätzlich zwischen den Minijobber:
- der vorzeitiger Altersrentner ist
- oder der eine Regelaltersrente bezieht.
Das Flexirentengesetz bietet für beider Fälle unterschiedliche Lösungen an.
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Rente und Minijob 2017: Minijob ab dem 01.01.2017
Hat der vorgezogene Altersrentner mit einer Vollrente ab dem 01.01.2017 einen Nebenverdienst als 450€ Minijob, so ist er nach der neuen Gesetzeslage generell rentenversicherungspflichtig. Diese Regelung bleibt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Der Rentner mit Minijob kann sich von der neuen Regelung aber befreien lassen!
Der Minijobarbeitgeber zahlt den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent, beim Nebenverdienst im privaten Haushalten sind es 5 Prozent.
Neu!
Auch wenn die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht beim Minijob vorliegt, bringt der gezahlte Arbeitgeberanteil einen Vorteil. Dieser wirkt sich ab 2017 positiv für die Höhe der späteren Regelaltersrente aus. Bis zum 31.12.2016 zahlte der Arbeitgeber zwar seinen Anteil ein, dieser hatte aber keine Auswirkung auf die Rente seines Arbeitnehmers. Sein Beitrag wurde für die Versichertengemeinschaft gezahlt.
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Für Rentner, die nach dem 01.01.2017 einen Minijob ausüben und die Regelaltersrente erreichen, ist der Minijob mit Ablauf des Monates, in dem er seine Regelaltersgrenze erreicht, in der gesetzlichen Rente versicherungsfrei.
Die Beitragspflicht für den Arbeitgeber bleibt aber bestehen. Dieser wirkt sich dann nicht mehr auf die spätere Rente aus. Von dieser Regelung gibt es eine neue Ausnahme.
Aufgepasst! Der Regelaltersrentner der einen Minijob hat, kann ab 2017 auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Er zahlt dann eigene Beiträge in die Rentenversicherung ein. Die Beiträge seines Arbeitgebers und seine eigenen Beiträge wirken sich in diesen Fall rentenerhöhend auf die spätere Rente aus. Mit der jährlichen Rentenanpassung zum 01. Juli eines jeden Jahres wird die Regelaltersrente wegen der gezahlten Beiträge und der sich daraus ergebenden Entgeltpunkte erhöht.
Achtung! Verzichtet der Regelaltersrentner nicht auf seine Versicherungsfreiheit zur Rente, bekommt er die zusätzlichen Entgeltpunkte nicht. Seine Rente ändert sich dann nicht mehr. Die Rentenanpassung bekommt er, wie alle anderen gesetzlichen Rentner, auch. Wissenswertes zum Thema Rentenanpassung können Sie hier nachlesen!
Hingeschaut! Verzichtet der Regelaltersrentner auf die Versicherungsfreiheit beim Minijob, bleibt der Verzicht bis zum Ende des Nebenjobs bestehen.
Ein nochmaliger Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist nicht möglich.
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Rente und Minijob 2017, was gilt, wenn Nebenjob am 31.12.2016 bestanden hat?
Bezieht der Minijobber eine Altersrente, so ist er nach den Regelungen, die bis zum 31.12.2016 galten, nicht rentenversicherungspflichtig. Und zwar unabhängig davon, ob der Rentner seine Regelaltersgrenze erreicht hat oder nicht.
Aufgepasst für alle Minijobber vor 2017
Der Rentenbezieher kann auch in diesem Fall auf seine Versicherungsfreiheit zur Rente verzichten. Er zahlt dann Pflichtbeiträge in der Rente. So kann er seine spätere Rente, wie in der neuen Regelung ab 2017, durch zusätzliche Entgeltpunkte erhöhen. Der alleinige Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, der nach dem alten Recht und dem neuen Recht weiter abzuführen ist, wirkt sich ab 2017 für den Rentenbezieher mit Minijob vor dem 31.12.2016 rentensteigernd aus.
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Verzichtet der Rentner beim Minijob auf die Versicherungsfreiheit nicht, bekommt er nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine weitere Rentenpunkte aus der geringfügigen Beschäftigung mehr gutgeschrieben.
Rente und Minijob 2017: Die Verzichtserklärung
Der Rentner, der einen Minijob ausübt, hat den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich zu erklären. Der Verzicht wirkt nur für die Zukunft. Er ist für die gesamte Dauer des Minijobarbeitsverhältnisses bindend.
Die Versicherungspflicht in der Rente beginnt nach dem Tag, nach dem die schriftliche Erklärung dem Arbeitgeber zugegangen ist.
Der Rentenbeitrag des Minijobbers und der Arbeitgeberanteil wird an die Knappschaft/Minijobzentrale durch den Arbeitgeber überwiesen. Wie in der neuen Regelungen für Minijobber ab 2017 wirkt sich die Rentensteigerung zum 01.07. des Folgejahres auf die Rentenhöhe aus. Die Rentenanpassung kann es noch zur Rente dazugeben.
Tipp:
Hat der geringfügig Beschäftigte auf seine Rentenversicherungspflicht verzichtet, so kann er diesen Verzicht ab dem 01.01.2017 nicht mehr rückgängig machen. Dies gilt aber nur für den laufenden Minijob ohne Rentenbezug. Bei einem neuen Minijob besteht dann die Rentenversicherungspflicht mit der Option, auf diese zu verzichten.
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