Altersteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell, um Arbeit im Alter für das Unternehmen und dem Arbeitnehmer zu planen. Es dient auch für viele Versicherte, zum vorzeitigen Absprung in die Rente. Gut geplant, kann es ein Vorteil für alle sein. Was verbirgt sich hinter der Altersteilzeit, wir erklären es kurz.
Die Altersteilzeit ist im Gesetz geregelt. Es heißt Altersteilzeitgesetz. Die Altersteilzeit war viele Jahre ein betriebliches Instrument, um Mitarbeiter „kostengünstig“ loszuwerden. Dazu gab es noch eine Förderung durch das Arbeitsamt. Dies war einmal. In Zeiten des Arbeitskräftemangels gibt es in vielen Unternehmen keine Altersteilzeitangebote mehr, weil man nicht weiß, wie man die Arbeit schaffen soll.
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Andererseits ist die Altersteilzeit ein attraktives Angebot für Unternehmen zur aktiven Ruhestandsplanung. Wer heute als Unternehmen Altersteil-und Vorruhestandsregelungen anbietet, hat sogar Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen.
Mitarbeiter, meist ab 55 Jahren, können mit dem Altersteilzeitvertrag ihre Arbeitszeit verkürzen. Sie erhalten weniger Geld und daneben noch eine Aufstockung. Dieser Aufstockungsbetrag wird heute nicht mehr staatlich gefördert.
Viele Arbeitgeber zahlen für einen Rentenabschlag bei vorzeitigen Renteneintritt eine Abfindung. Im Regelfall ersetzt die Abfindungshöhe nicht den vollen Rentenverlust. Wissenswertes zum Thema ATZ und Rentenverlust können Sie in diesem Beitrag nachlesen.
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Wer seine Altersteilzeit gut plant, kommt ohne Streß und Abschläge in die Rente! Oft erleben wir es in Beratungsgesprächen, dass die meisten Altersteilzeitarbeitnehmer gar nicht wissen, dass sie nach der ATZ gar nicht in Rente gehen müssen. Sie haben Alternativen:
Es droht in der letzteren Variante eine Sperrfrist mit Kürzung der Bezugsdauer ALG-1. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass man sich gegen die Sperrfristentscheidung der Bundesagentur zur Wehr setzen sollte.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.2016 hat gezeigt, dass ein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bestehen kann, wenn das Unternehmen ein entsprechendes Angebot auf ATZ generell anbietet.
Wer in Altersteilzeitarbeit gehen will, sollte sich die angebotenen Regelungen genau anschauen und mit seinem Arbeitgeber verhandeln. Sinnvollerweise sollte sie bis zu dem Renteneintrittstermin gehen, der für Sie den größten Vorteil bietet. Nachrechnen kann sich lohnen!
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